Kollektiv-Krankentaggeldversicherung

Entlastung von der gesetzlichen / vertraglichen Lohnfortzahlungspflicht

Die Gesundheit ist ein wertvolles, aber auch ein fragiles und eigenwilliges Gut – urplötzlich erleidet ein Arbeitnehmer eine Blinddarmentzündung und fällt für zwei Monate aus, ein anderer erkrankt so schwer, dass er gar nicht mehr an den Arbeitsplatz zurückkehren kann.

Die Kollektiv-Krankentaggeldversicherung der Basler entlastet Sie von den Kosten der Lohnfortzahlung während kurzfristiger Krankheitsabsenz. Im Fall von länger andauernden Krankheiten sind Sie abgesichert, bis die Leistungen der Beruflichen Vorsorge einsetzen.


Ihre Vorteile

  • Leistungen gehen über das gesetzlich vorgeschriebene Minimum hinaus.
  • Erfüllt die Bestimmungen vieler GAV.
  • Koordination mit BVG im Leistungsfall.
  • Volldeckung – diese erhöht Ihre Attraktivität als Arbeitgeber.
  • Übertrittsrecht in die Einzelversicherung.

Gesetze und Regelungen
Angestellte haben im Krankheitsfall oder bei Geburten ein Recht auf Lohnfortzahlung. Die entsprechenden Gesetze und Regelungen finden Sie hier.

  • Obligationenrecht (OR) Art. 324a
  • in den Gesamtarbeitsverträgen (GAV)
  • in den Normalarbeitsverträgen (NAV)
  • im Erwerbsersatzgesetz (EOG)

 

Basler-Sicherheitswelt

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