Kollektiv-Unfallversicherung
Für Selbständigerwerbende und Firmeninhaber
Aus gutem Grund hat der Gesetzgeber das UVG-Obligatorium erlassen, das für alle Personen in einem Anstellungsverhältnis einen ausreichenden Versicherungsschutz garantiert. Selbstverständlich sind Sie in Ihrer selbständigen Tätigkeit genau so einem Unfallrisiko ausgesetzt wie die Arbeitnehmenden.
Unsere Kollektiv-Unfallversicherung für nicht UVG-unterstellte Personen orientiert sich an den Leistungsanforderungen der obligatorischen Unfallversicherung und schützt auch Sie sicher vor den finanziellen Folgen von Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten.
Die Leistungen unserer Lösung auf einen Blick
- Keine Leistungskürzungen bei Grobfahrlässigkeit
- Prämienrabatt, wenn beispielsweise die berufliche Vorsorge bei der Basler besteht
Umfassende Leistungen für Ihre Sicherheit
- Taggeld
- Pflegeleistungen und Kostenvergütungen
- Invaliditätskapital
- Todesfallkapital
- Spitaltaggeld
