Obligatorische Unfallversicherung
Gemäss UVG (Schweiz) und OUFL (Liechtenstein)
Wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter verunfallen oder Opfer berufsbedingter Krankheiten werden, entstehen neben dem persönlichen Leid auch hohe Kosten, die Firmen ruinieren könnten. Der Gesetzgeber hat deshalb das UVG/OUFL-Obligatorium erlassen, welches dafür sorgt, dass alle Unternehmen – auch nicht der SUVA unterstellte – finanziell abgesichert sind.
Unsere Unfallversicherung gemäss UVG/OUFL bietet Ihnen den gesetzlich vorgeschriebenen Unfallversicherungsschutz plus alle bekannten Service-Vorteile der Basler Versicherung bezüglich Beratung, Prävention und der Einbindung in die Basler Sicherheitswelt.
Die Leistungen unserer Lösung auf einen Blick
- Berufs- und Nichtberufsunfälle
- Berufskrankheiten
- Taggeld
- Pflegeleistungen und Kostenvergütungen
- Invalidenrente
- Hinterlassenenrente
- Integritätsentschädigung
- Hilflosenentschädigung
