Kollektiv-Krankentaggeld-Versicherung
Stellt den vorübergehenden Lohnausfall bei Krankheit sicher.
Wird einer Ihrer Angestellten krank, dann springt die Kollektiv-Krankentaggeld- Versicherung der Basler ein – und bezahlt den Lohn weiter. Die Leistungen unserer Krankentaggeld-Versicherung gehen zudem über die gesetzlich vorgeschrieben Mindestleistungen hinaus.
Unsere Leistungen/Ihre Vorteile
- entsprechen den Anforderungen der meisten Gesamtarbeitsverträge
- bei Krankheit – bei einer ärztlich bestätigten, krankheitsbedingten Erwerbsunfähigkeit ist ein Taggeld in der Höhe von 80% des Lohnes versichert (Volldeckung)
Ihr Versicherungspaket
Stellen Sie aus unseren Angeboten genau das gewünschte Versicherungspaket zusammen und bieten Sie Ihren Angestellten massgeschneiderte Vorsorge.
Lohnfortzahlung –
Gesetze und Regelungen
Angestellte haben im Krankheitsfall oder bei Geburten ein Recht auf Lohnfortzahlung. Die entsprechenden Gesetze und Regelungen finden Sie hier
- Obligationenrecht (OR) Art. 324a
- in den Gesamtarbeitsverträgen (GAV)
- in den Normalarbeitsverträgen (NAV)
- im Erwerbsersatzgesetz (EOG)