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Kollektiv-Krankentaggeld-Versicherung

Stellt den vorübergehenden Lohnausfall bei Krankheit sicher.

Wird einer Ihrer Angestellten krank, dann springt die Kollektiv-Krankentaggeld- Versicherung der Basler ein – und bezahlt den Lohn weiter. Die Leistungen unserer Krankentaggeld-Versicherung gehen zudem über die gesetzlich vorgeschrieben Mindestleistungen hinaus.

Unsere Leistungen/Ihre Vorteile

  • entsprechen den Anforderungen der meisten Gesamtarbeitsverträge
  • bei Krankheit – bei einer ärztlich bestätigten, krankheitsbedingten Erwerbsunfähigkeit ist ein Taggeld in der Höhe von 80% des Lohnes versichert (Volldeckung)

Ihr Versicherungspaket
Stellen Sie aus unseren Angeboten genau das gewünschte Versicherungspaket zusammen und bieten Sie Ihren Angestellten massgeschneiderte Vorsorge.

Lohnfortzahlung Gesetze und Regelungen
Angestellte haben im Krankheitsfall oder bei Geburten ein Recht auf Lohnfortzahlung. Die entsprechenden Gesetze und Regelungen finden Sie hier
  • Obligationenrecht (OR) Art. 324a
  • in den Gesamtarbeitsverträgen (GAV)
  • in den Normalarbeitsverträgen (NAV)
  • im Erwerbsersatzgesetz (EOG)

Service

Unfallmeldungen und Krankheitsanzeigen - PDF-Formular einfach am Bildschirm ausfüllen