UVG- / OUFL-Ergänzungsversicherung
Die optimale Erweiterung für UVG- und OUFL-versicherte Personen
Solange ein Anspruch auf Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung besteht, werden auch die versicherten Leistungen aus der UVG- / OUFL-Ergänzungsversicherung erbracht.
- Mit dieser privaten Unfallversicherung wird ein zusätzlicher Bedarf abgedeckt. Grundsätzlich können die Mitarbeitenden sämtlicher Betriebe, die gemäss UVG oder OUFL versicherte Personen beschäftigen, versichert werden.
- Die zusätzlichen Versicherungsleistungen werden erbracht, wenn für einen Unfall oder eine Berufskrankheit der gesetzliche Unfallversicherer des Betriebes zuständig ist.
- Die versicherbaren Leistungen können sowohl in der Übernahme zusätzlicher Behandlungskosten als auch in der Ausrichtungen von Geldleistungen sein.
- Das vereinbarte Taggeld wird bei Arbeitsunfähigkeit zusätzlich zum Lohnersatz aus der obligatorischen Unfallversicherung bezahlt.
- Im Falle einer Invalidität wird ein zusätzlicher Kapitalbedarf mit dem Invaliditätskapital befriedigt. Dabei wird der Invaliditätsgrad gemäss UVG oder OUFL übernommen.
- Im Todesfall erhalten die begünstigten Hinterbliebenen; das versicherte Kapital zusätzlich zu einer Hinterlassenenrente gemäss AHV resp. der obligatorischen Unfallversicherung ausbezahlt.
Leistungen
Nomen est omen. Die gesetzliche Regelung der Sozialversicherung kann nicht alle individuellen Bedürfnisse berücksichtigen. Aus diesem Grund wurde die UVG- / OUFL-Ergänzungsversicherung
geschaffen. Sie gilt ebenfalls rund um die Uhr und auf der ganzen Welt.
Im Gegensatz zur obligatorischen Versicherung, kann mit einer UVG- / OUFL-Ergänzungsversicherung
der individuelle Bedarf der versicherten Personen resp. Personengruppen berücksichtigt werden.
Einige Beispiele zusätzlich versicherbarer Leistungen
Pflegeleistungen und Kostenvergütungen
- Bei Spitalbehandlungen werden die Kosten für die Privat- resp. Halbprivatabteilung übernommen.
- Ebenfalls erfolgt die Übernahme von Mehrkosten bei Spitalaufenthalten im Ausland.
- Für die beim Unfall beschädigten Kleider der versicherten Person sowie die Reinigung fremder Fahrzeuge und Gegenstände hilfeleistender Personen werden pro Unfall zusammen bis maximal Fr. 2'000.- bezahlt.
Bei Arbeitsunfähigkeit können die gesetzlichen Leistungen bis auf 100% des Lohnausfalles ergänzt werden, wobei die Leistungen nicht auf das gemäss UVG oder OUFL versicherte Jahreseinkommen von höchstens Fr. 106'800.- (2007) bzw. Fr. 126'000 (2008) begrenzt sind. Ein zusätzliches Spitaltaggeld wird während eines Spital- oder Kuraufenthaltes unabhängig von der gewählten Spitalklasse bezahlt. Im Falle einer Invalidität entsteht meist ein zusätzlicher Kapitalbedarf, der zusätzlich zu den Renten der obligatorischen Unfallversicherung und unabhängig davon ausgerichtet wird. In der obligatorischen Unfallversicherung müssen im Falle von grobfahrlässigem Verhalten sowie Wagnissen Kürzungen vorgenommen werden. Diese werden von der Ergänzungsversicherung vergütet, sofern die 'Differenzdeckung' abgeschlossen wurde. Für die Hinterlassenen entsteht im Falle eines Unfalltodes ein erheblicher Geldbedarf, der mit der Versicherung eines Todesfallkapitales aufgefangen werden kann.