Es ist möglich, dass gleichzeitig mehrere Gründe zutreffen. Sie können jedoch nur einen Grund auswählen. Beachten Sie dazu folgende Rangfolge:
1. Fahrzeugwechsel (58)
2. Halterwechsel (59)
3. Wechsel der Versicherungsgesellschaft (54)
Fahrzeugwechsel
Sie behalten das Kontrollschild, lösen aber ein neues Fahrzeug auf das bestehende Kontrollschild ein.
Neueinlösung
Sie kaufen ein Fahrzeug und benötigen dafür ein neues Kontrollschild oder Sie behalten Ihr Fahrzeug, ziehen jedoch in einen anderen Kanton.
Wiederinkraftsetzung nach Hinterlegung Kontrollschild
Sie haben Ihr Kontrollschild hinterlegt und möchten dieses nun wieder für ihr Fahrzeug verwenden.
Eröffnung Wechselschild
Sie lösen neu ein zweites Fahrzeug auf Ihr bestehendes Kontrollschild ein und haben somit ein Wechselschild statt ein Einzelschild. Wird gleichzeitig das erste Fahrzeug wieder in Kraft gesetzt, müssen Sie einen zweiten Versicherungsnachweis bestellen.Wechsel der Versicherungsgesellschaft
Sie wechseln die Versicherungsgesellschaft, behalten aber sowohl Ihr Fahrzeug als auch das Kontrollschild.
Halterwechsel/Namensänderung
Sie lassen Ihr Fahrzeug und das Kontrollschild auf einen neuen Halter oder auf einen geänderten Namen (z.B. infolge Heirat) eintragen.