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Die staatliche Vorsorge bildet die 1. Säule und ist somit das Fundament des Drei-Säulen-Konzepts im schweizerischen Vorsorgesystem. Ziel ist es, das Existenzminimum von Rentnern, Invaliden und Hinterlassenen zu sichern. Sie umfasst folgende Versicherungen:
- Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Die Invalidenversicherung (IV)
- Die Ergänzungsleistungen (EL)
- Die Erwerbsersatzordnung/Mutterschaftsentschädigung (EO, MSE)
Test: Berufliche Vorsorge
Seit dem 01.01.1985 besteht das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG).Die berufliche Vorsorge hat als 2. Säule neben der 1. Säule die Aufgabe, den Versicherten die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung im Alter, bei Tod oder Invalidität in angemessener Weise zu ermöglichen. Sie strebt dabei das Ziel an, mit der 1. Säule zusammen ein Renteneinkommen von rund 60 Prozent des letzten Lohnes zu erreichen. Dies gilt für alle ArbeitnehmerInnen, die schon in der 1. Säule versichert sind und den Jahresmindestlohn gemäss BVG (Eintrittsschwelle) erhalten. Das BVG verpflichtet sämtliche Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer eine Vorsorgeeinrichtung zu gründen oder sich einer bestehenden Sammelstiftung anzuschliessen.
- Glossar
- Der Kassenvorstand und seine Aufgaben
- Die Koordination
- Einkauf / Auskauf in die Vorsorgeeinrichtung
- Wohneigentumsförderung
- Scheidung
- Austritt aus der beruflichen Vorsorge
- Eintritt in die berufliche Vorsorge
- Leistungen bei Invalidität
- Leistungen bei Tod (AHV)
- Leistungen im Alter (AHV)
- Grundlagen in der beruflichen Vorsorge
3. Säule: Private Vorsorge
Die private Vorsorge (3. Säule) wurde 1972 in der Bundesfassung verankert und dient als flexible und individuelle Ergänzung zur staatlichen (1. Säule - AHV) und zur beruflichen Vorsorge (2. Säule - BVG). Ziel der 3. Säule ist es, Ihren individuellen Lebensstandard abzusichern und allfällige Einkommensdifferenzen auszugleichen.
Aufgrund ihrer zunehmenden Wichtigkeit wird die private Vorsorge vom Bund und von den Kantonen durch attraktive Steuervorteile gefördert. Entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen unterscheidet man zwischen der gebundenen und der freien Vorsorge – Säule 3a und Säule 3b.
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