Vertiefung
Witwenrenten
Der Ehegatte ist verstorben, Sie hat Anspruch auf eine Witwenrente, wenn
- sie im Zeitpunkt der Verwitwung eines oder mehrere Kinder (gleichgültig welchen Alters) hat oder
- zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt hat und mindestens 5 Jahre verheiratet war. Die Ehejahre werden zusammengezählt, wenn sie mehrmals verheiratet war.
Der geschiedene Ehegatte ist verstorben, Sie hat Anspruch auf eine Witwenrente, wenn
- sie Kinder hat und die geschiedene Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat, oder
- sie bei der Scheidung älter als 45 Jahre war und die geschiedene Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat, oder
- ihr jüngstes Kind das 18. Lebensjahr vollendet, nachdem Sie 45 Jahre alt geworden ist.
Wenn sie keine dieser Voraussetzungen erfüllt, hat sie Anspruch auf eine Witwenrente bis zum 18. Geburtstag des jüngsten Kindes.
Witwerrenten
Wenn die Ehefrau verstorben ist (verheiratet oder geschieden), so wird eine Witwerrente ausgerichtet, solange die Kinder unter 18 Jahren sind. Stirbt ein Partner bei eingetragener Partnerschaft, so ist der überlebende Partner einem Witwer gleichgestellt.
Waisenrenten
Stirbt die Mutter oder der Vater, hat das Kind Anspruch auf Waisenrente. Beim Tode beider Eltern besteht Anspruch auf zwei Waisenrenten. Der Anspruch auf eine Waisenrente erlischt mit dem 18. Geburtstag oder bei Abschluss der Ausbildung, spätestens jedoch mit dem 25. Geburtstag.