Betreuungsleistungen für Verpflegung, Kommunikation und Übernachtung
Fällt Ihr Flug wegen Annullierung oder Überbuchung gegen Ihren Willen ins Wasser, haben Sie das Recht auf Betreuungsleistungen. Die Fluggesellschaft muss Ihnen Mahlzeiten und Getränke zur Verfügung stellen – im Verhältnis zur Wartezeit. Sie haben zwei Telefonanrufe, zwei Telefaxe oder zwei E-Mails zugute, und die Fluggesellschaft muss, falls notwendig, für Hotelübernachtungen und die Beförderung zum Ort der Übernachtung aufkommen. Beachten Sie, dass nur Auslagen in einem angemessenen Umfang erstattet werden. Eine Übernachtung im Luxushotel oder ein Abendessen im Sternerestaurant finanziert die Fluggesellschaft nicht.
Auf dieselben Betreuungsleistungen haben auch Fluggäste Anrecht, die von einem verspäteten Flug betroffen sind. Dabei gilt: Bei Flugstrecken bis zu 1’500 km muss die Verspätung mindestens zwei Stunden betragen, bei Flügen über 1’500 km innerhalb Europas und über 3’500 km ausserhalb Europas mindestens drei Stunden und bei einer Flugdistanz von über 3’500 km ausserhalb Europas mindestens vier Stunden.