Unter welchen Voraussetzungen kommt die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers zur Anwendung?
Laut dem Gesetz besteht die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, wenn Sie seit mehr als drei Monaten angestellt waren beziehungsweise Ihr Arbeitsverhältnis für länger als drei Monate eingegangen sind. Es gibt unterschiedliche Skalen, die in den einzelnen Schweizer Kantonen angewendet werden. Am häufigsten kommt die Berner Skala zum Einsatz. Sie gibt Folgendes vor: Im ersten Dienstjahr muss Ihnen der Arbeitgeber den Lohn bei Arbeitsunfähigkeit während drei Wochen weiterzahlen, im zweiten Dienstjahr während eines Monats, im dritten und vierten Dienstjahr während zwei Monaten, vom fünften bis zum neunten Dienstjahr während drei Monaten usw.