Als Versicherungsnehmerin und -nehmer haben Sie auch Pflichten, die Sie erfüllen müssen. Ansonsten kann es zu einer Leistungskürzung, einem Unterbruch des Versicherungsschutzes oder sogar zu einer Kündigung kommen.
Zahlung der Versicherungsprämie
Wenn Sie die Versicherungsprämie nicht fristgerecht bezahlen und auch nach schriftlicher Ermahnung nicht begleichen, kommt es nach einer Frist von 14 Tagen zu einem Unterbruch des Versicherungsschutzes. Sobald danach die Zahlung erfolgt, sind die Deckungen wieder gegeben. Für den nicht gedeckten Zeitraum haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung im Schadenfall.
Meldepflicht
Sie müssen Ihrer Versicherung jede Art von Um- oder Anbauten sowie auch Änderungen der Nutzung von Räumen melden, da sich dies auf die Versicherungssumme und somit auch auf die gedeckten Schäden auswirkt. Mit der Zusatzdeckung «Vorsorgeversicherung» können Sie sich vor Leistungskürzungen in diesem Zusammenhang schützen.
Auskunfts- und Beweispflicht
Im Schadenfall müssen Sie Ihre Versicherung sofort kontaktieren und ihr den Schadenhergang wahrheitsgetreu berichten sowie die Schadenhöhe mit Quittungen und Belegen nachweisen.
Minderung des Schadens
Sie sind dazu verpflichtet, während und nach dem Schadenereignis dafür zu sorgen, den Schaden in Grenzen zu halten, beispielsweise durch Zudrehen des Haupthahns nach einem Rohrbruch. Dabei dürfen Sie aber keine Massnahmen ergreifen, welche die Findung der Schadenursache verschleiern oder verunmöglichen. Konkrete Reparaturen müssen Sie in jedem Fall zuerst mit Ihrer Versicherung absprechen.