Dienstleistende Personen in der schweizerischen Armee, Zivilschutz, Zivildienst, Rotkreuzdienst oder Teilnehmer an kantonalen Leiterkursen J+S, haben Anspruch auf eine Erwerbsausfallentschädigung- den Erwerbsersatz (EO).
Praktisches Beispiel
Herr Caduff ist 19 Jahre alt und absolviert im Dienste der Schweiz die Rekrutenschule. Die Grundentschädigung beträgt CHF 62 pro Tag gemäss der Erwerbsersatzordnung.
Die Grundentschädigung erhalten alle unabhängig vom Zivilstand und der Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Rekruten | Erwerbstätige | Nicht-Erwerbstätige | |
Entschädigung in % des durschnittlichen vodienstlichen Erwerbs-einkommens | - |
80% 80%* |
- -* |
Mindestbetrag CHF/Jahr |
62 |
62 111 |
62 111 |
Höchstbetrag CHF/Jahr |
62 |
196 196 |
62 111 |
* Während bestimmter Gradänderungsdienste (z.B. Unteroffiziersschulen, Offiziersschulen, Abverdienen eines Grades)
Kinderzulage
Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind (eigene Kinder und Pflegekinder) CHF 20. Es wird für jedes Kind gewährt, welches das 18. Altersjahr noch nicht vollendet hat. Für Kinder in Ausbildung kann die Zulage bis zum vollendeten 25. Altersjahr ausgerichtet werden.