Die 1. Säule wird im Umlageverfahren finanziert. Das heisst, die Erwerbstätigen und die Arbeitgeber zahlen monatlich Beiträge ein, mit denen die heutigen auszubezahlenden Renten finanziert werden. Die Beitrage für AHV, IV und EO (Erwerbsersatzordnung) werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber bezahlt. Selbstständigerwerbende und nicht erwerbstätige Personen müssen die Beiträge zu 100% selbst finanzieren.
Obligatorisch versichert sind alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten (auch Grenzgänger und Gastarbeiter). Beitragspflichtig sind alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Personen, welche noch nicht erwerbstätig sind, werden ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres ebenfalls beitragspflichtig.