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Die Autoversicherung die zu Dir passt! Leistungen bei Tod (AHV)
Einführung in die Leistungen bei Tod

Die Hinterlassenenrenten sollen beim Tod verhindern, dass die Hinterlassenen (Ehegatte, Kinder) in finanzielle Not geraten. Es gibt drei Arten von Hinterlassenenrenten:

  • Witwenrenten
  • Witwerrenten
  • Waisenrenten

Damit ein Anspruch auf eine Hinterlassenenrente besteht, müssen der verstorbenen Person mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können.

Praktisches Beispiel zu Leistungen bei Tod

Herr Neuhaus stirbt bei einem Unfall. Er hinterlässt neben seiner Ehefrau die beiden gemeinsamen Kinder im Alter von 7 und 13 Jahren. Frau Neuhaus hat Anspruch auf eine Witwenrente und die Kinder auf eine Waisenrente. Die Rente erlischt, wenn sie wieder heiratet oder wenn sie stirbt oder diese durch eine Invaliden- oder Altersrente abgelöst wird.

Vertiefung

Witwenrenten

Der Ehegatte ist verstorben, Sie hat Anspruch auf eine Witwenrente, wenn

  • sie im Zeitpunkt der Verwitwung eines oder mehrere Kinder (gleichgültig welchen Alters) hat oder
  • zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt hat und mindestens 5 Jahre verheiratet war. Die Ehejahre werden zusammengezählt, wenn sie mehrmals verheiratet war.

Der  geschiedene Ehegatte ist verstorben, Sie hat Anspruch auf eine Witwenrente, wenn

  • sie Kinder hat und die geschiedene Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat, oder
  • sie bei der Scheidung älter als 45 Jahre war und die geschiedene Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat, oder
  • ihr jüngstes Kind das 18. Lebensjahr vollendet, nachdem Sie 45 Jahre alt geworden ist.

Wenn sie keine dieser Voraussetzungen erfüllt, hat sie Anspruch auf eine Witwenrente bis zum 18. Geburtstag des jüngsten Kindes.

Witwerrenten

Wenn die Ehefrau verstorben ist (verheiratet oder geschieden), so wird eine Witwerrente ausgerichtet, solange die Kinder unter 18 Jahren sind. Stirbt ein Partner bei eingetragener Partnerschaft, so ist der überlebende Partner einem Witwer gleichgestellt.

Waisenrenten

Stirbt die Mutter oder der Vater, hat das Kind Anspruch auf Waisenrente. Beim Tode beider Eltern besteht Anspruch auf zwei Waisenrenten. Der Anspruch auf eine Waisenrente erlischt mit dem 18. Geburtstag oder bei Abschluss der Ausbildung, spätestens jedoch mit dem 25. Geburtstag.

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Grundlagen in der staatlichen Vorsorge Leistungen im Alter (AHV) Leistungen bei Tod (AHV) Leistungen bei Invalidität (IV) Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) Entschädigung für Dienstleistende (EO) Entschädigung bei Mutterschaft (EO)
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