Summe der angesammelten Altersgutschriften inkl. Freizügigkeitsleistungen und Zinsen.
Jährliche Gutschrift auf dem Alterskonto, die nach Alter gestaffelt und in Prozenten des koordinierten Lohnes bestimmt ist.
Ertrags- und risikogerechte Bewirtschaftung des Vermögens einer Vorsorgeeinrichtung unter Berücksichtigung bestimmter Anlagevorschriften.
Eine gesamtschweizerisch tätige Vorsorgeeinrichtung mit besonderen gesetzlichen Aufgaben. Sie versichert zwangsweise jene Arbeitgeber, die ihrer Pflicht zum Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung nicht nachkommen und ist Trägerin der obligatorischen beruflichen Vorsorge arbeitsloser Personen.
Ist die Möglichkeit bei einer vorzeitigen Pensionierung die Rentenkürzung durch einen Auskauf zu kompensieren.
Geldbetrag, der einer versicherten Person beim Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung zusteht (auch "Freizügigkeitsleistung" genannt).
Rangfolge der potenziellen Adressaten von Hinterlassenenleistungen (neben Ehegatten und Waisen z.B. auch der Lebenspartner einer versicherten Person).
Der Deckungsgrad gibt Auskunft darüber, zu wie vielen Prozenten die Verpflichtungen einer Pensionskasse mit Vermögenswerten gedeckt sind. Mit dem Deckungsgrad gemäss Art. 44 BVV 2 wird das Verhältnis zwischen dem für die Deckung der versicherungstechnischen Verpflichtungen zur Verfügung stehenden Nettovermögen zu Marktwerten (Vv) und dem notwendigen Vorsorgekapital (Vk) bezeichnet.
Freiwillige, zusätzliche Einzahlung einer versicherten Person zur Nachfinanzierung von allfälligen Beitragslücken mit dem Zweck, den vollen reglementarischen Leistungsumfang ihrer Vorsorgeeinrichtung zu erwerben (in den Schranken bestimmter gesetzlicher Limiten bzw."Einkaufsbeschränkungen").
Dienen dem Zweck, Freizügigkeitsguthaben von einzelnen Arbeitnehmern, die ihre Austrittsleistung weder bei der alten Vorsorgeeinrichtung belassen noch bei einer neuen einbringen können, interimistisch zu verwalten.
Gesperrtes Konto einer Freizügigkeitsstiftung zur intermistischen Erhaltung des Vorsorgeschutzes, sofern (und solange) keine neue Stelle bei einem Arbeitgeber in der Schweiz angetreten wird. Im letzteren Fall ist das Guthaben als Eintrittsleistung in die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers einzubringen.
Das Kapitaldeckungsverfahren ist ein Finanzierungssystem, bei dem jeder für sich selbst spart. Während der Finanzierungszeit werden persönliche Beiträge angespart (inkl. Zinsen) und im Leistungsfall (Alter, Invalidität, Tod) als Rente oder Kapital ausbezahlt. In der Schweiz beruhen die berufliche Vorsorge (2. Säule) und die private Vorsorge (3. Säule) auf dem Kapitaldeckungsverfahren.
Möglichkeit, Vorsorgeleistungen in Kapitalform zu beziehen, soweit das Reglement dies vorsieht.
AHV/IV und BVG: Die Leistungen des BVG sind so berechnet, dass sie zusammen mit den Leistungen der AHV/IV bei voller Beitragsdauer ca. 60% des bisherigen Einkommens sicherstellen, mit Zusatzrenten können die gesamten Leistungen jedoch höher sein. Falls die Leistungen höher als 90% des bisherigen Einkommens sind, kommt es zu Kürzungen.
Betrag, der zur Bestimmung des koordinierten Lohnes vom massgebenden Lohn in Abzug gebracht wird.
Stellt die gesetzlichen und reglementarischen Leistungen von zahlungsunfähigen Vorsorgeeinrichtungen sicher. Er richtet zudem Zuschüsse an Einrichtungen mit ungünstiger Altersstruktur des Versichertenbestandes aus.
Oberstes Führungsorgan einer Vorsorgeeinrichtung.
Mechanismus zur Koordination von Leistungen der beruflichen Vorsorge mit Leistungen anderer Sozialversicherungs- und Vorsorgeträgern.
Im Reglement definierter bzw. vom Bundesrat festgesetzter (Mindest-) Prozentsatz zur Berechnung der jährlichen Rente aufgrund des vorhandenen Vorsorgekapitals.
Wird durch das oberste Führungsorgan (Stiftungsrat) erlassen und definiert den Inhalt des Vorsorgeverhältnisses, d.h. die Rechtsbeziehung zwischen der Vorsorgeeinrichtung und jedem einzelnen ihrer Destinatäre.
Bezeichnung und Oberbegriff für die Systeme der betrieblichen Personalvorsorge in der Schweiz. Sie soll – im Zusammenspiel mit der 1. Säule – bei Alter, Invalidität oder Tod die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen.