Im Fall einer Invalidität durch Krankheit wird eine Invalidenrente ausbezahlt. Diese entspricht dem vorhandenen Altersguthaben und den zukünftigen Altersgutschriften ohne Zins, multipliziert mit demselben Umwandlungssatz wie für die Altersrente.
Hat die invalide Person anspruchsberechtigte Kinder, wird zusätzlich pro Kind eine Invaliden-Kinderrente fällig.
Praktisches Beispiel zu Leistungen bei Invalidität
Herr Widmer ist an Multiple Sklerose erkrankt und kann aus diesem Grund nicht mehr seiner gewohnten Arbeit nachgehen. Er erhält eine volle Rente der staatlichen Invalidenversicherung (IV). Während den ersten zwei Jahren erhält Herr Widmer Taggeldleistungen aus der Krankentaggeldversicherung seines Arbeitgebers. Nach Ablauf dieser zwei Jahren, erhält Herr Widmer von seiner Vorsorgeeinrichtung eine volle Invalidenrente. Für seine 8-jährige Tochter wird eine Invalidenkinderrente ausbezahlt.
Die Invalidenrenten werden im Gesetz nach folgender Tabelle ausgerichtet:
Invaliditätsgrad | Rente |
---|---|
< 40% | Keine Rente |
Ab 40% | Viertel-Rente |
Ab 50% | Halbe-Rente |
Ab 60% | Dreiviertel-Rente |
Ab 70% | Volle Rente |
Bei Invalidität durch Unfall treten die Koordinationsbestimmungen gemäss Kapitel 10 in Kraft.