Das ordentliche Pensionierungsalter ist für Männer 65 und für Frauen 64. Das BVG funktioniert nach dem Prinzip des Kapitaldeckungsverfahrens. Das heisst, dass sich jede versicherte Person ein persönliches Altersguthaben anspart, welches bei der Pensionierung als Rente oder als Kapital ausbezahlt wird.
Praktisches Beispiel zur ordentlichen Pensionierung
Der Angestellte Herr Meier wird im Alter von 65 Jahren pensioniert. Er hat zwei Kinder, die zum Zeitpunkt seiner Pensionierung 15 und 17 Jahre alt sind. Sein voraussichtliches Altersguthaben beträgt zu diesem Zeitpunkt CHF 400'000. Er fragt sich, wie sich seine Altersrente berechnet.
Die Vorsorgeeinrichtung bestimmt die Höhe der Rente mit dem Umwandlungssatz. Bei einem Satz von 6,8% (aktueller Umwandlungssatz im obligatorischer Teil der berufliche Vorsorge gemäss BVG) würde seine voraussichtliche Altersrente CHF 27'200 pro Jahr betragen. Zusätzlich zur Altersrente wird eine Pensioniertenkinderrente von 20 % der Altersrente, das heisst CHF 5'440 pro anspruchsberechtigtem Kind, ausbezahlt. Herr Meier erhält also pro Jahr CHF 38'080 (CHF 27'200 + (2 * CHF 5'440)). Stirbt Herr Meier nach der Pensionierung, läuft die Pensioniertenkinderrente als Waisenrente weiter und seine Ehegattin erhält 60 % der Altersrente als Ehegattenrente, also CHF 16'320.
Zusammensetzung des Altersguthabens
Das Altersguthaben entsteht aus Altersgutschriften, diese werden jährlich in Prozent vom Lohn berechnet.
Altersrente
Die Altersrente berechnet sich aus dem vorhandenen Altersguthaben und dem massgebenden Umwandlungssatz. "Der gesetzliche Umwandlungssatz beträgt 6.8%".
Pensioniertenkinderrente
Sie beziehen eine Altersrente und haben anspruchsberechtigte Kinder?
Dann haben Sie für jedes Kind Anspruch auf eine Kinderrente (in der Höhe von 20% der Altersrente). Anspruchsberechtigt sind Kinder:
- Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, solange noch in Ausbildung
Ab Alter 58 haben Sie die Möglichkeit sich vorzeitig pensionieren zu lassen, sofern es das Reglement Ihrer Vorsorgeeinrichtung vorsieht, was zu einer Reduktion der Leistungen führt.
Praktisches Beispiel zur Frühpensionierung
Der Geschäftsführer Schmied träumt davon so früh als möglich in Pension zu gehen. Er fragt sich was er beachten muss.
In seiner Vorsorgeeinrichtung kann er frühestens 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen Pensionsalters die Altersleistungen vorbeziehen. Seine Altersrente berechnet sich vom Altersguthaben, welches am Frühpensionierungsdatum vorhanden ist. Die Altersgutschriften und Zinsen der letzten 5 Beitragsjahre fehlen. Zudem gilt ein tieferer Umwandlungssatz. Die Rente ist somit geringer als bei der ordentlichen Pensionierung. Diese Lücke kann mittels Auskauf weitgehend geschlossen werden.
Die Teilpensionierung ist vom 58. bis zum 70. Altersjahr in mehreren Schritten möglich. Das Vorsorgereglement der Vorsorgeeinrichtung kann verschiedene Pensumsreduktionen vorsehen.
Praktisches Beispiel zur Teilpensionierung
Herr Schmied wird in diesem Jahr 60 Jahre alt. Er wünscht sich eine Pensumsreduktion von bisher 100% auf neu 50%. Er fragt Herrn Vogt, dem Ansprechpartner seiner Vorsorgeeinrichtung, was für einen Einfluss diese Pensumsänderung auf seine Vorsorgeleistung hat.
Herr Vogt erklärt Ihm, dass eine Pensumsreduktion möglich ist und die Altersleistungen zu 50% (anteilsmässig) bezogen werden können.
Es ist nicht nur möglich, sich vor dem ordentlichen Pensionierungsalter pensionieren zu lassen, auch der Aufschub der Pensionierung ist bis max. 5 Jahre nach dem ordentlichen Pensionsalter möglich. Massgebend ist das gültige Vorsorgereglement der eigenen Vorsorgeeinrichtung.
Bei einem Aufschub der Pensionierung steigt das Altersguthaben infolge der längeren Beitrags- und Verzinsungsdauer. Der Umwandlungssatz ist aufgrund der kürzeren Rentenbezugsdauer ebenfalls höher.
Praktisches Beispiel zum Rentenaufschub
Der Firmeninhaber Schmied möchte über das ordentliche Rentenalter (65) hinaus arbeiten.
Herr Schmied kann seine Altersleistungen bis spätestens zum 70. Altersjahr aufschieben. Einen Aufschub hat eine Erhöhung der Altersrente zur Folge. Die Altersrente wird berechnet, in dem das vorhandene Altersguthaben mit einem erhöhten Umwandlungssatz multipliziert wird.