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Fahrzeugversicherungen Veloversicherung
  • Schutz bei plötzlicher Beschädigung oder Diebstahl
  • Pannenhilfe
  • Garantieverlängerung
Prämie berechnen Beratung anfragen
Eine Veloversicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden wegen Diebstahl, Sturzschäden oder Vandalismus – und das auf der ganzen Welt!
Ihr Velo – Unser Schutz

Herr und Frau Schweizer sind viel mit dem Velo unterwegs. Sie auch? Dann möchten Sie die Ausflüge mit Ihrem Zweirad bestimmt unbeschwert geniessen können. Leider lassen sich Vorfälle wie Diebstahl, Stürze, Vandalismus oder eine Panne kaum vermeiden. Mit einer Veloversicherung sind Sie vor den finanziellen Folgen solcher Situationen geschützt. Wie praktisch, dass Sie diese direkt online mit wenigen Klicks abschliessen können.

Vorteile
  • Individueller Vertrag: Bestimmen Sie die Vertragsdauer selbst; keine automatische Verlängerung.
  • Rundumschutz: Der Leistungsumfang geht weit über Garantie und Gewährleistung hinaus, egal, ob Beschädigung, Bedienungsfehler oder Verlust durch Diebstahl.
  • Pannenhilfe: Wir schicken Hilfe, wenn Sie mit Ihrem Velo aufgrund einer Panne, eines Unfalls oder aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterfahren können.
  • Einfacher Vertragsabschluss online: jederzeit online mit nur wenigen Angaben abschliessen.
Beispiele von versicherten Risiken
Diebstahl

Das Fahrrad wird in der Stadt geklaut, obwohl es abgeschlossen war.

Sturzschäden

Sie kommen mit dem Vorderrad in die Tramschienen und stürzen, das Vorderrad ist verbogen.

Vandalismus

Das Fahrrad wird vor einem Club mutwillig beschädigt.

Pannenhilfe

Sie haben eine Panne oder einen Unfall oder können die Fahrt aus gesundheitlichen Gründen nicht fortsetzen.

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Downloads
Factsheet - Fahrrad- und E-Bike-Versicherung pdf - 87 KB Vertragsbedingungen - Vertragsbedingungen - Gegenstandsversicherung pdf - 1 MB
FAQ
Welche Fahrzeuge können versichert werden?

Es können Velos, E-Bikes, Trottinets und E-Trottinets sämtlicher Hersteller versichert werden.

Welche Angaben werden benötigt, um mein Fahrzeug zu versichern?

•    Versicherungssumme
•    Marke und Modell
•    Gewünschte Module und Laufzeiten
•    Ihre Kontaktinformationen 

Die Zahlung erfolgt via Kreditkarte oder Rechnung.

Bis zu welchem Preis ersetzt Baloise einen kaputtes Fahrzeug?

In der Versicherung wird zwischen Zeitwert und Neuwert des Fahrzeugs unterschieden.

Wird das Fahrzeug zum Neuwert versichert, werden die Kosten für die Reparatur oder der Wiederbeschaffungspreis im Schadenzeitpunkt, maximal aber der Neuwert, zuzüglich allfälliger Einsende- und Installationsgebühren sowie Liefer- und Anfahrtskosten ersetzt.

Wird das Fahrzeug zum Zeitwert versichert, werden die Kosten für die Reparatur oder der Wiederbeschaffungspreis, höchstens aber der Zeitwert im Schadenzeitpunkt, maximal aber der versicherte Wert, zuzüglich allfälliger Einsende- und Installationsgebühren sowie Liefer- und Anfahrtskosten ersetzt.

In welchen Situationen schützt mich die Pannenhilfe Bike & Co.?

Wenn die Fahrt mit dem Velo, E-Bike oder Trottinet aufgrund einer Panne, eines Unfalls oder einer Fahruntüchtigkeit des Lenkers aus gesundheitlichen Gründen nicht fortgesetzt werden kann.

In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz mit Pannenhilfe Bike & Co.?

Keine Deckung besteht bei:

  • Pannen, die am Wohnsitz oder weniger als 1 km vom Wohnsitz entfernt eintreten
  • Allgemeinen Rückrufaktionen des Herstellers
  • Gewerblich genutzten Fahrzeugen
  • Schäden für Fahrten ohne gesetzlich vorgeschriebene Kontrollschilder oder mit ungültigen Kontrollschildern
  • Teilnahme an Rennen, Rallyes und ähnlichen Wettfahrten sowie dazugehörigen Trainingsfahrten
  • Kosten für Ersatzteile und im Anhänger belassenes Zubehör
Was gilt es bei der Inanspruchnahme der Pannenhilfe zu beachten?

Reparaturen durch die Pannenhilfe erfolgen vor Ort bis zu maximal 30 Minuten Arbeitszeit. Die versicherte Person muss bis zum Ende des Einsatzes vor Ort anwesend sein. Um die Pannenhilfe in Anspruch zu nehmen, muss sich das Velo, E-Bike oder Trottinett auf einer für den Motorfahrzeugverkehr geöffneten Strasse oder Parkplatz befinden.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug nicht vor Ort wieder fahrbereit gemacht werden kann?

Wenn das Velo, E-Bike oder Trottinett nicht vor Ort wieder fahrbereit gemacht werden kann, können im Rahmen der Pannenhilfe Bike & Co. folgende Leistungen organisiert werden:

  • Heimreise des Lenker vom versicherten Velo mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn 1.Klasse) oder Taxi an den Wohnort des Lenkers. Erfolgt die Heimreise mit einem Taxi, so werden maximal 300 CHF pro Ereignis vergütet.
  • Mietvelo der gleichen Kategorie während höchstens 8 Tagen für die Dauer der Reparatur (anstelle der Heimreisekosten). Die Leistungen sind begrenzt auf maximal 300 CHF pro Ereignis.
  • Übernachtung, sofern die Heimreise gleichentags nicht mehr möglich ist bis maximal 120 CHF pro Nacht.
  • Kostenübernahme und Organisation des Velotransports bis zum Wohnsitz des Fahrzeugeigentümers oder zu einer Werkstatt in der Schweiz. Mitversichert ist auch der Rücktransport des wiedergefundenen Fahrzeuges nach einem Diebstahl. Übernimmt der Lenker den Rücktransport, so werden dessen Reisekosten im gleichen Umfang wie bei der Heimreise übernommen.
Welche Risiken werden mit der Gegenstandsversicherung versichert?

Je nach Gegenstand sind unterschiedliche Versicherungsmodule (in der Regel Beschädigungen, Diebstahl, Garantie und Haftpflichtversicherung) verfügbar. Mit der Kombination von mehreren Modulen entstehen Ihnen Preisvorteile. 

Wie kann ich meine Gegenstände versichern?

Für den Versicherungsvertrag wird ein Foto des Gegenstands, die Versicherungssumme, die gewünschten Module und Laufzeiten sowie Ihre Kontaktinformationen benötigt. Die Zahlung erfolgt via Kreditkarte oder Rechnung.

Wo kann ich einen Schaden melden?

Bei einem Schadenfall können Sie uns online per Formular auf unserer Webseite oder telefonisch unter der 00800 24 800 800 kontaktieren. Im Schadenfall wird der Kaufbeleg benötigt.

Wie erhalte ich meinen Versicherungsvertrag?

Nach einem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie den Vertrag per E-Mail.

Welche Laufzeit hat der Versicherungsvertrag?

Der Versicherungsschutz läuft automatisch nach Ende der von Ihnen gewählten Laufzeit ab. Es bedarf keiner Kündigung, auch wird Ihr Vertrag nicht automatisch verlängert.

Kann ich meine Gegenstände auch versichern, wenn ich im Ausland lebe?

Nein – zum aktuellen Zeitpunkt ist die Versicherung von Gegenständen nur für in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein wohnhafte Personen abschliessbar.

Sind meine Gegenstände auch im Ausland versichert?

Der Versicherungsschutz gilt weltweit, so dass Sie auch im Ausland optimal geschützt sind.

Muss ich im Schadenfall einen Selbstbehalt bezahlen?

Ja, im Schadenfall wird ein Selbstbehalt von 50 CHF erhoben.

Wie ermittle ich die korrekte Versicherungssumme?

Kaufpreis gemäss Rechnung, Quittung, Schätzung ohne Rabatte (wie Aktions-, Spezial-, Freundschaftsrabatt). Wurde der Gegenstand im Ausland gekauft ist der Kaufpreis in Schweizer Franken umzurechnen (Tageskaufkurs Devisen am Tag des Abschlusses).

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