- Schutz bei plötzlicher Beschädigung oder Diebstahl
- Pannenhilfe
- Garantieverlängerung
Herr und Frau Schweizer sind viel mit dem Velo unterwegs. Sie auch? Dann möchten Sie die Ausflüge mit Ihrem Zweirad bestimmt unbeschwert geniessen können. Leider lassen sich Vorfälle wie Diebstahl, Stürze, Vandalismus oder eine Panne kaum vermeiden. Mit einer Veloversicherung sind Sie vor den finanziellen Folgen solcher Situationen geschützt. Wie praktisch, dass Sie diese direkt online mit wenigen Klicks abschliessen können.
- Individueller Vertrag: Bestimmen Sie die Vertragsdauer selbst; keine automatische Verlängerung.
- Rundumschutz: Der Leistungsumfang geht weit über Garantie und Gewährleistung hinaus, egal, ob Beschädigung, Bedienungsfehler oder Verlust durch Diebstahl.
- Pannenhilfe: Wir schicken Hilfe, wenn Sie mit Ihrem Velo aufgrund einer Panne, eines Unfalls oder aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterfahren können.
- Einfacher Vertragsabschluss online: jederzeit online mit nur wenigen Angaben abschliessen.
Das Fahrrad wird in der Stadt geklaut, obwohl es abgeschlossen war.
Sie kommen mit dem Vorderrad in die Tramschienen und stürzen, das Vorderrad ist verbogen.
Das Fahrrad wird vor einem Club mutwillig beschädigt.
Sie haben eine Panne oder einen Unfall oder können die Fahrt aus gesundheitlichen Gründen nicht fortsetzen.
Es können Velos, E-Bikes, Trottinets und E-Trottinets sämtlicher Hersteller versichert werden.
• Versicherungssumme
• Marke und Modell
• Gewünschte Module und Laufzeiten
• Ihre Kontaktinformationen
Die Zahlung erfolgt via Kreditkarte oder Rechnung.
In der Versicherung wird zwischen Zeitwert und Neuwert des Fahrzeugs unterschieden.
Wird das Fahrzeug zum Neuwert versichert, werden die Kosten für die Reparatur oder der Wiederbeschaffungspreis im Schadenzeitpunkt, maximal aber der Neuwert, zuzüglich allfälliger Einsende- und Installationsgebühren sowie Liefer- und Anfahrtskosten ersetzt.
Wird das Fahrzeug zum Zeitwert versichert, werden die Kosten für die Reparatur oder der Wiederbeschaffungspreis, höchstens aber der Zeitwert im Schadenzeitpunkt, maximal aber der versicherte Wert, zuzüglich allfälliger Einsende- und Installationsgebühren sowie Liefer- und Anfahrtskosten ersetzt.
Wenn die Fahrt mit dem Velo, E-Bike oder Trottinet aufgrund einer Panne, eines Unfalls oder einer Fahruntüchtigkeit des Lenkers aus gesundheitlichen Gründen nicht fortgesetzt werden kann.
Keine Deckung besteht bei:
- Pannen, die am Wohnsitz oder weniger als 1 km vom Wohnsitz entfernt eintreten
- Allgemeinen Rückrufaktionen des Herstellers
- Gewerblich genutzten Fahrzeugen
- Schäden für Fahrten ohne gesetzlich vorgeschriebene Kontrollschilder oder mit ungültigen Kontrollschildern
- Teilnahme an Rennen, Rallyes und ähnlichen Wettfahrten sowie dazugehörigen Trainingsfahrten
- Kosten für Ersatzteile und im Anhänger belassenes Zubehör
Reparaturen durch die Pannenhilfe erfolgen vor Ort bis zu maximal 30 Minuten Arbeitszeit. Die versicherte Person muss bis zum Ende des Einsatzes vor Ort anwesend sein. Um die Pannenhilfe in Anspruch zu nehmen, muss sich das Velo, E-Bike oder Trottinett auf einer für den Motorfahrzeugverkehr geöffneten Strasse oder Parkplatz befinden.
Wenn das Velo, E-Bike oder Trottinett nicht vor Ort wieder fahrbereit gemacht werden kann, können im Rahmen der Pannenhilfe Bike & Co. folgende Leistungen organisiert werden:
- Heimreise des Lenker vom versicherten Velo mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn 1.Klasse) oder Taxi an den Wohnort des Lenkers. Erfolgt die Heimreise mit einem Taxi, so werden maximal 300 CHF pro Ereignis vergütet.
- Mietvelo der gleichen Kategorie während höchstens 8 Tagen für die Dauer der Reparatur (anstelle der Heimreisekosten). Die Leistungen sind begrenzt auf maximal 300 CHF pro Ereignis.
- Übernachtung, sofern die Heimreise gleichentags nicht mehr möglich ist bis maximal 120 CHF pro Nacht.
- Kostenübernahme und Organisation des Velotransports bis zum Wohnsitz des Fahrzeugeigentümers oder zu einer Werkstatt in der Schweiz. Mitversichert ist auch der Rücktransport des wiedergefundenen Fahrzeuges nach einem Diebstahl. Übernimmt der Lenker den Rücktransport, so werden dessen Reisekosten im gleichen Umfang wie bei der Heimreise übernommen.
Je nach Gegenstand sind unterschiedliche Versicherungsmodule (in der Regel Beschädigungen, Diebstahl, Garantie und Haftpflichtversicherung) verfügbar. Mit der Kombination von mehreren Modulen entstehen Ihnen Preisvorteile.
Für den Versicherungsvertrag wird ein Foto des Gegenstands, die Versicherungssumme, die gewünschten Module und Laufzeiten sowie Ihre Kontaktinformationen benötigt. Die Zahlung erfolgt via Kreditkarte oder Rechnung.
Bei einem Schadenfall können Sie uns online per Formular auf unserer Webseite oder telefonisch unter der 00800 24 800 800 kontaktieren. Im Schadenfall wird der Kaufbeleg benötigt.
Nach einem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie den Vertrag per E-Mail.
Der Versicherungsschutz läuft automatisch nach Ende der von Ihnen gewählten Laufzeit ab. Es bedarf keiner Kündigung, auch wird Ihr Vertrag nicht automatisch verlängert.
Nein – zum aktuellen Zeitpunkt ist die Versicherung von Gegenständen nur für in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein wohnhafte Personen abschliessbar.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit, so dass Sie auch im Ausland optimal geschützt sind.
Ja, im Schadenfall wird ein Selbstbehalt von 50 CHF erhoben.
Kaufpreis gemäss Rechnung, Quittung, Schätzung ohne Rabatte (wie Aktions-, Spezial-, Freundschaftsrabatt). Wurde der Gegenstand im Ausland gekauft ist der Kaufpreis in Schweizer Franken umzurechnen (Tageskaufkurs Devisen am Tag des Abschlusses).