Wie lange ist mein Einkommen nach einem Unfall versichert?
Als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer sind Sie in der Schweiz obligatorisch gegen die Folgen eines Unfalls versichert. Ab dem dritten Tag nach dem Unfall erhalten Sie ein Taggeld von 80 Prozent Ihres Lohnes, unabhängig davon, ob sich der Unfall bei der Arbeit oder in der Freizeit ereignete. Einzige Ausnahme: Arbeitnehmende mit einem Pensum von weniger als acht Stunden pro Woche. Sie sind nur gegen Berufsunfälle und Unfälle auf dem Weg zur Arbeit versichert. Das Taggeld wird bis zur Wiedererlangung der vollen Arbeitsfähigkeit beziehungsweise bis zum Beginn einer allfälligen Invalidenrente ausgerichtet.