Unter welchen Voraussetzungen kann ich Gelder aus der Säule 3a beziehen?
Das Kapital in der Säule 3a können Sie frühestens fünf Jahre vor der ordentlichen Pension beziehen – als Frau mit 59, als Mann mit 60 Jahren. Arbeiten Sie über die ordentliche Pensionierung hinaus, können Sie den Bezug der Säule 3a bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit um maximal fünf Jahre aufschieben; Frauen erhalten die Gelder spätestens mit 69, Männer mit 70 Jahren. Dann gibt es auch noch Sonderfälle: Ein frühzeitiger Bezug ist möglich für einen Wechsel in die Selbständigkeit, für die Finanzierung und Renovierung von selbst genutztem Wohneigentum, für die Rückzahlung einer Hypothek, für den Umzug ins Ausland oder bei Invalidität oder Tod.