Vertiefung
Anspruch auf eine MSE hat jede Frau, welche während mindestens 9 Monaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes im Sinne der AHV obligatorisch versichert war.
Die Entschädigung beginnt am Tag der Geburt und endet spätestens nach 14 Wochen bzw. 98 Tagen. Bei einem längeren Spitalaufenthalt des Kindes kann beantragt werden, dass der Beginn erst nach der Heimkehr des Kindes beginnt.
Die Entschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80% des vor der Geburt erzielten durchschnittlichen Einkommens, höchstens aber 196.-- Franken pro Tag.