Vertiefung
Die Ergänzungsleistungen bestehen aus zwei Kategorien:
- Jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden
- Vergütung von Krankheits und Behindertenkosten
Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben Rentnerinnen und Rentner, die den Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt in der Schweiz haben, eine Rente der AHV/IV oder Hilflosentschädigung der AHV/IV beziehen und in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben (bzw. hohe Krankheits- oder Heimkosten haben).
Die Höhe der Leistungen wird einerseits durch die Höhe der Einkünfte und Vermögenswerte, andererseits durch Ausgaben wie Wohn- oder Heimkosten bestimmt.