Vertiefung
Die entsprechenden Beiträge berechnen sich in Prozenten des Bruttolohns.
Obligatorisch versichert sind alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten (auch Grenzgänger und Gastarbeiter). Beitragspflichtig sind alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Personen, welche noch nicht erwerbstätig sind, werden ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres ebenfalls beitragspflichtig.