Vertiefung
Alle Aufgaben des Kassenvorstandes:
a) Er erlässt das Kassenreglement und beschliesst allfällige Änderungen
b) Er überwacht die zum Vollzug der Personalvorsorge notwendigen Massnahmen wie:
- Anmeldung der neu zu versichernden Personen
- Abmeldung der versicherten Personen bei Dienstaustritt
- Meldung der Lohnänderungen
- Einholen der notwendigen Unterlagen für die Geltendmachung von Ansprüchen
- Durchführung allfälliger Teilliquidationen
- Auflösung der Vorsorgekasse sowie
- Übrige notwendige Meldungen für die Durchführung der Personalvorsorge
c) Er überwacht, ob die notwendigen Zahlungen fristgerecht an die Stiftung überwiesen werden; im Falle von Beitragsrückständen orientiert er die Versicherten
d) Er nimmt die Informationen über die finanzielle Lage der Vorsorgekasse entgegen
e) Er verwaltet die Mittel der Kasse, soweit diese in eigener Verantwortungangelegt werden
f) Er entscheidet über die Verwendung von freien Mitteln der Vorsorgekasse bei einer Verteilung grundsätzlich nach den im Reglementbetreffend die Teilliquidation von Vorsorgekassen vorgesehenen Verteilkriterien
g) Er erfüllt seine Auskunfts- und Informationspflichten gegenüber den versicherten Personen, insbesondere
- Orientiert und berät er die versicherten Personen und die Anspruchsberechtigten über die Organisation, Leistungen und Vermögenslage der Vorsorgekasse und
- Informiert die versicherten Personen jährlich über die Zusammensetzung des Stiftungsrates und des Kassenvorstandes
h) Er beschliesst Änderungen des Vorsorgeplans der Vorsorgekasse im Rahmen des Planangebotes der Stifterin
i) Er erfüllt die übrigen ihm gesetzlich oder reglementarisch auferlegten Pflichten