Einführung zur Wohneigentumsförderung
Gelder aus der beruflichen Vorsorge dürfen für selbstbenutztes Wohneigentum vorbezogen oder verpfändet werden.
Praktisches Beispiel zur Wohneigentumsförderung
Herr Meier plant den Bau eines Einfamilienhauses zur eigenen Nutzung. Folgende Punkte muss er dabei berücksichtigen:
Bis zum Alter 50 entspricht der Vorbezug maximal der Höhe seiner Austrittsleistung. Ab Alter 50 steht ihm maximal die Austrittsleistung im Alter 50 zu. Falls seine Austrittsleistung höher ist, so steht ihm die Hälfte dieser Austrittsleistung im Zeitpunkt des Bezuges zur Verfügung. Der Minimalbetrag für einen Bezug entspricht CHF 20'000 (Ausnahmen siehe Merkblatt).
Testen Sie Ihr Wissen: Wohneigentumsförderung
Herr Meier möchte mit seinem Altersguthaben sein Ferienhaus im Wallis finanzieren. Ist dies möglich?
Alle Kapitel zum Thema Berufliche Vorsorge
- Glossar
- Grundlagen in der beruflichen Vorsorge
- Leistungen im Alter (AHV)
- Leistungen bei Tod (AHV)
- Leistungen bei Invalidität
- Eintritt in die berufliche Vorsorge
- Austritt aus der beruflichen Vorsorge
- Scheidung
- Wohneigentumsförderung
- Einkauf / Auskauf in die Vorsorgeeinrichtung
- Die Koordination
- Der Kassenvorstand und seine Aufgaben