Bauwesenversicherung
Für die Dauer des Baus deckt die Bauwesenversicherung folgende Schäden ab:
- Beschädigung und Zerstörung. Während des Baus können Ihr Gebäude und die Montageobjekte jederzeit aus verschiedenen Gründen beschädigt werden: Fahrlässigkeit eines Arbeiters, Einsturz einer Platte, Zusammenstoss mit einem Gerüst oder einem Kran usw.
Die Bauwesenversicherung deckt solche unvorhergesehenen und plötzlichen Schäden ab. Sie übernimmt auch die Kosten für Räumung, Abriss und Wiederaufbau.
- Diebstahl und Vandalismus. Fremde beschädigen Ihr im Bau befindliches Gebäude oder entwenden Bauteile, die bereits montiert sind, wie etwa Fliesen oder die Eingangstür. Die Bauwesenversicherung übernimmt die Vorauszahlung der Kosten im Falle von Vandalismus und ersetzt gestohlene Gegenstände
- Feuer und Elementarereignisse. Die Bauwesenversicherung deckt Schäden ab, die durch Feuer, Erdrutsch oder andere Elementarereignisse beispielsweise an mechanischen Anlagen, Rohrleitungs- und Erdarbeiten verursacht wurden.
Für das Gebäude selbst sind diese Risiken teilweise durch die obligatorische kantonale Versicherung abgedeckt. In den Kantonen, in denen dies nicht der Fall ist, übernimmt die Bauwesenversicherung die Schäden, zum Beispiel in Obwalden, Schwyz, Uri und Appenzell Innerrhoden.