Das neue Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Es soll unter anderem den Anlegerschutz und den Schweizer Finanzplatz stärken sowie vergleichbare Bedingungen für Finanzdienstleister schaffen.
Wichtige Informationen
Nachfolgend haben wir für Sie als Kundin oder Kunde wichtige Informationen zusammengestellt:
Die Basler Versicherungen und die Baloise Bank SoBa agieren gemeinsam als fokussierter Finanzdienstleister, eine Kombination von Versicherung und Bank. Sie sind in der Schweiz führend bei integrierten Lösungen für Versicherung, Vorsorge und Vermögensbildung für Privatkunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen. Die Basler zählt rund 3'800 Mitarbeitende. Die Basler Versicherungen und die Baloise Bank SoBa sind Teil der Baloise Group mit Sitz in Basel. Die Aktie der Baloise ist im Hauptsegment an der SIX Swiss Exchange kotiert. Die Baloise Group beschäftigt rund 7'200 Mitarbeitende.
Die Baloise Bank SoBa AG untersteht dem Schweizer Bankengesetz (BankG) und wird von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt.
- Kontaktinformation Baloise Bank SoBa AG:
Baloise Bank SoBa AG
Amthausplatz 4
4502 Solothurn
+41 (0)800 806 806
- Finma:
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern
+41 (0)31-327 91 00
Information über wirtschaftliche Bindungen und das Marktangebot
Die Baloise Bank SoBa ist eine Schwestergesellschaft der Baloise Asset Management im Baloise Konzern. Durch den «Best in Class-Ansatz» setzen wir bei der Umsetzung der Anlagestrategie eigene und fremde Finanzinstrumente ein.
Best in Class
Wir stellen Ihnen die besten Produkte zur Verfügung, ohne Favorisierung unserer eigenen Anlageprodukte. Die Auswahl erfolgt ausschliesslich nach Performance und Risikoverteilung (Best in Class).
Best Execution
Wir berücksichtigen in der Regel den Börsenplatz mit der höchsten Marktliquidität.
Lassen Sie uns Ihre Kritik oder Ihr Lob zukommen. Sie helfen uns damit, unsere Produkte und Dienstleistungen zu verbessern.
Wenn wir bei Ihrer Reklamation keine einvernehmliche Lösung finden, können Sie sich an den Schweizerischen Bankenombudsman wenden. Er ist die zuständige Ombudsstelle der Baloise Bank SoBa AG und eine kostenlose und neutrale Informations- und Vermittlungsstelle.
Der Ombudsman wird in der Regel erst aktiv, nachdem die Kundin oder der Kunde die Bank schriftlich mit der Reklamation konfrontiert hat und die Bank die Möglichkeit hatte, Stellung zu beziehen.
- Schweizerischer Bankenombudsman
Bahnhofplatz 9
Postfach
8021 Zürich
Detaillierte Informationen erhalten Sie unter www.bankingombudsman.ch
Das FIDLEG unterteilt Kunden von Finanzdienstleistern in Privatkunden, professionelle Kunden oder institutionelle Kunden. Diese Einteilung stellt zusätzlichen regulatorischen Schutz sicher und beruht auf den persönlichen finanziellen Verhältnissen bzw. dem Wissensstand, der Erfahrung und der Finanzexpertise einer Person, oder der gesetzlich definierten Unternehmensgrösse oder professionellen Tresorerie. Natürliche Personen sowie kleine und mittelgrosse Unternehmen werden grundsätzlich als Privatkunden klassifiziert, grosse Unternehmen, Pensionskassen und Finanzintermediäre als professionelle, bzw. institutionelle Kunden. Sofern wir Ihnen nichts anderes mitteilen, werden Sie als Privatkunde eingestuft, womit Sie den umfassendsten Kundenschutz geniessen.
Wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen Antrag auf Wechsel Ihrer Klassifizierung stellen. Wenden Sie sich dafür an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater.
Geschäfte mit Finanzinstrumenten sind mit Chancen und Risiken verbunden. Es ist deshalb wichtig, dass Sie diese Risiken vor dem Beanspruchen einer Finanzdienstleistung kennen und verstehen.
Als gewerbsmässige Händlerin mit Effekten untersteht die Baloise Bank SoBa dem Börsengesetz.
In der Broschüre “Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten“ finden Sie allgemeine Informationen über Geschäftsarten und Anlagen mit besonderen Risiken. Informationen zu den einzelnen Anlagekategorien finden Sie auch in den entsprechenden Fact Sheets. Machen Sie sich mit diesen Informationen vor Vertragsabschluss vertraut und wenden Sie sich mit Fragen an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater.
Sie erhalten auf Wunsch eine physische Ausgabe der Broschüre bei Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater sowie in jeder Niederlassung der Baloise Bank SoBa AG.
Mit der Einführung des FIDLEG muss bei der persönlichen Empfehlung von bestimmten Finanzinstrumenten an Privatkundinnen und Privatkunden ein Basisinformationsblatt (BIB) zur Verfügung gestellt werden.
Das BIB enthält Angaben zu den Merkmalen des Produkts sowie zu dessen Risiken und Kosten und ermöglicht den Vergleich verschiedener Finanzinstrumente.
BIBs stehen Ihnen ab Juli 2020 im Rahmen einer Anlageberatung zur Verfügung.
Kosten und Gebühren
Im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen können Kosten und Gebühren von der Baloise Bank SoBa AG und von Drittparteien (z.B. Fondsgesellschaften) anfallen.
Vertriebsentschädigung
Allfällige Vertriebsentschädigungen leitet die Baloise Bank SoBa jeweils Ende Jahr vollumfänglich und unaufgefordert durch Kontogutschrift an die Kunden weiter (auf Invest-Sparen-3- oder Freizügigkeitskonten können keine solchen Gutschriften erfolgen).
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:
Mehrwertsteuer
Bei Personen mit Steuerdomizil Schweiz oder Fürstentum Liechtenstein werden gewisse Dienstleistungen zuzüglich Mehrwertsteuer verrechnet.
Nachrichtenlose Vermögenswerte
Es kommt immer wieder vor, dass der Kontakt zu Bankkunden abbricht und die bei der Bank deponierten Vermögenswerte in der Folge nachrichtenlos werden. Die von der Bank üblicherweise belasteten Gebühren und Kosten gelten auch in diesem Falle. Darüber hinaus belastet die Bank dem Kunden die ihr entstehenden Kosten für die Nachforschungen ebenso wie für die besondere Behandlung und Überwachung nachrichtenloser Werte in angemessener Höhe.
Wenn wir bei Ihrer Reklamation keine einvernehmliche Lösung finden, können Sie sich an den Ombudsman wenden. Er ist die zuständige Ombudsstelle und eine kostenlose und neutrale Informations- und Vermittlungsstelle.
Der Ombudsman wird in der Regel erst aktiv, nachdem die Kundin oder der Kunde die Bank oder die Versicherung schriftlich mit der Reklamation konfrontiert hat und die Bank oder die Versicherung die Möglichkeit hatte, Stellung zu beziehen.
Zuständige Ombudsstelle der Baloise Bank SoBa AG
Schweizerischer Bankenombudsman
Bahnhofplatz 9
Postfach
8021 Zürich
Detaillierte Informationen erhalten Sie unter www.bankingombudsman.ch.
Zuständige Ombudsstelle der Basler Versicherung AG
Verein Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD)
Bleicherweg 10
CH-8002 Zürich
Detaillierte Informationen erhalten Sie unter www.ofdl.ch.