Reise storniert, Veranstaltung abgesagt, Mitarbeiter erkrankt. Was in Fällen rund um den Coronavirus durch Ihre Versicherung bei der Baloise gedeckt ist, erfahren Sie hier.
Sollten Sie selbst oder Ihre Reisebegleitung an Covid-19 erkranken, sind Ihre Annullierungskosten versichert.
Ein positiver PCR-Test ist der eigenen Erkrankung durch Vorlage eines ärztlichen Attests gleichgestellt.
Nachfolgend eine Übersicht, wie Sie bei einer Annullierung durch den Veranstalter aufgrund der Corona-Pandemie vorgehen können:
Bei Pauschalreisen über einen Veranstalter haftet dieser gemäss Pauschalreisegesetz (Art. 1 Abs. 1 und 2 sowie Art.11 Abs 1 ivm. Art 10 Abs. 3 Lit. C).
Wir bitten Sie somit, Ihren Veranstalter zwingend zu kontaktieren.
Bei Individualreisen besteht eine Schadenminderungspflicht.
Wir bitten Sie, Anbieter wie Fluggesellschaften, Hotelplattformen, Mietwagenfirmen etc. zu kontaktieren und Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeiten frühzeitig zu prüfen.
Bei Bezahlungen über Kreditkarten prüfen Sie bitte zudem den damit verbundenen Versicherungsschutz und kontaktieren Sie bei Unklarheiten den Kreditkartenherausgeber.
Sie haben eine Reiseversicherung bei uns und haben die obigen Punkte bereits berücksichtigt? Gerne steht Ihnen unser Kundenservice unter 00800 24 800 800 oder kundenservice@baloise.ch zur Verfügung.
Die Krankentaggeldversicherung zahlt, wenn Mitarbeiter wegen einer Coronavirus Infektion (COVID-19) ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit in Folge der Coronavirus (COVID-19) Infektion oder aufgrund eines grippalen Infekts der als Verdachtsfall behandelt wird. Es gelten die vertraglich vereinbarten Leistungen und Wartefristen.
Nicht gedeckt sind:
- Quarantäne-/Isolationsmassnahmen ohne Vorliegen einer Coronavirus (COVID-19) Infektion, unabhängig davon ob diese vom Arbeitgeber oder behördlich angeordnet wurden)
- Pflicht zur Kinderbetreuung
- Personen, die sich in der vom BAG definierten Risikokategorie befinden, weil sie belastende Vorerkrankungen haben, jedoch nicht von zu Hause aus arbeiten können.
Ärztlich bestätigte Erkrankungen aufgrund des Coronavirus (COVID-19), die eindeutig (zu mehr als 50%) aufgrund einer beruflichen Tätigkeit (Labor oder Spital) entstanden sind, können als Berufskrankheit mit den entsprechenden UVG-Leistungen gelten. Wir verzichten jedoch auf eine pauschale Deckungszusage und behalten uns vor, den Einzelfall zu prüfen. Kosten für reine Reihenuntersuchungen oder andere Prophylaxemassnahmen ohne konkrete Verdachtsmomente für eine Erkrankung werden nicht übernommen.
Nein, erst wenn der Mitarbeitende nach Ablauf der reglementarischen Wartefrist immer noch krankgeschrieben ist (in der Regel 90 Tage).
Leistungsfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus sind gedeckt.
Innerhalb der Sachversicherung kann eine Betriebsunterbrechungs- und/oder Rückwirkungsschadendeckung vereinbart werden. Voraussetzung für diesen Versicherungsschutz ist aber ein versicherter Sachschaden – also z.B. ein Feuer-, Einbruch- oder Wasserschaden. Betriebsschliessungen durch den Corona-Virus oder dadurch entstehende Arbeitsunfähigkeiten sind über die Sachversicherung nicht versichert, da ein vorausgegangener Sachschaden fehlt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter 00800 24 800 800 gerne zur Verfügung. Schadenfälle melden Sie bitte direkt an schaden@baloise.ch.
Über die Warentransportversicherung sind grundsätzlich der Verlust und die Beschädigung von transportierten Gütern während der gesamten Transportstrecke versichert.
Typischerweise nicht versichert sind:
- Indirekte Schäden wie Nutzungs oder Betriebsverluste sowie Liege- und Standgelder und andere Schäden, welche die Güter nicht unmittelbar betreffen.
- Folgen einer Verzögerung in der Ablieferung oder in der Beförderung, unabhängig von der Ursache.
Oft wird die Transportversicherung sehr individuell auf die Bedürfnisse unserer Kunden ausgestellt. Die Hinweise in Ihrer Police sowie die entsprechenden Zusatzklauseln sind daher genau zu betrachten. Ein Leistungsanspruch wird aufgrund der individuellen Deckungen natürlich einzeln durch die Basler geprüft. Wir verfügen über ein weltweites Netzwerk von Havariekommissaren, welches rasch und unbürokratisch bei blockierten Warentransporten helfen kann.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter 00800 24 800 800 gerne zur Verfügung. Schadenfälle melden Sie bitte direkt an schaden@baloise.ch.
Bei Schäden aufgrund höherer Gewalt haftet der Spediteur oder Frachtführer generell nicht.
Zum derzeitigen Zeitpunkt ist die Rechtslage noch nicht eindeutig geklärt, ob es sich bei Corona um einen Fall höherer Gewalt handelt. Das vor einigen Jahren aufgetretene SARS-Virus, zu dessen Virengruppen auch Corona gehört, wurde jedoch als Fall höherer Gewalt eingestuft.
Die Baloise unterstützt ihre Versicherungsnehmer bei der Abwehr von unbegründeten Ansprüchen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter 00800 24 800 800 gerne zur Verfügung. Schadenfälle melden Sie bitte direkt an schaden@baloise.ch.
Nein, der Ausfall eines Events und damit verbundene Vermögensschäden (z.B. für in Rechnung gestellte Waren; Rechnungen für beauftragte Unternehmen) sind mit der Eventversicherung nicht gedeckt, dazu Bedarf einer speziell vereinbarten Ausfallversicherung.
Die Eventversicherung der Baloise beinhaltet die Veranstaltungs-, Sach-, Transport- und Technische Versicherung.
Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden und wurde mit dem Aufbau (z.B. Tribünenaufbau, Verkaufsstand, usw.) noch nicht begonnen, kann die Police wegen "Wegfall des Risikos" aufgehoben und die bereits bezahlte Prämie zurückerstattet werden.
Die Vermögensschäden aus dem Eventausfall sind – sofern nicht explizit in einer Sonderlösung vereinbart – auch nicht durch eine normale Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter 00800 24 800 800 gerne zur Verfügung. Schadenfälle melden Sie bitte direkt an schaden@baloise.ch.
Infolge der aktuellen Situation sind nicht alle Baloise Bank -Filialen geöffnet.
Offen:
- Basel, Bern, Biberist, Breitenbach, Dornach, Grenchen, Kriegstetten, Langenthal, Lausanne, Oensingen, Olten, Solothurn, Zürich
Geschlossen: Bettlach, Lohn, Balsthal, Schönenwerd und Derendingen
Wir bitten Sie, Anfragen per E-Mail (bank@baloise.ch) zu stellen und einfache Bankgeschäfte über E-Banking oder Mobile Banking zu erledigen.
Als Ihr kompetenter Partner für Ihre Bankgeschäfte ist es uns wichtig, auch in schwierigen Zeiten an Ihrer Seite zu sein. Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater stehen Ihnen für Beratungsgespräche gerne telefonisch zur Verfügung.
Wir bitten Sie, Bargeld an den Bancomaten oder via cash@home und nicht in den Filialen zu beziehen.
Alle unsere Bancomaten funktionieren, sind mit Bargeld gefüllt und werden regelmässig gereinigt. Aus hygienischen Gründen empfehlen wir Ihnen jedoch, wo möglich bargeldlos zu bezahlen.
Wickeln Sie Ihre Einkäufe deshalb unkompliziert mit der Maestro- oder Kreditkarte ab oder verwenden Sie Ihr Smartphone als mobiles Zahlungsmittel. Wir raten davon ab, Bargeld zu horten. www.baloise.ch/mobilepayment
Bargeldservice, einfach, unkompliziert und schnell. Sie bestellen bis 15 Uhr die gewünschte Bargeldsumme in Schweizer Franken unter 0848 800 806 und wir liefern Ihnen in den nächsten Tagen das Geld schweizweit nach Hause.
Dieser Service ist für Kunden der Baloise bis auf Weiteres gratis. Die einzige Bedingung dafür ist ein Konto bei der Baloise.
Geschäftskunden der Bank finden Informationen zum COVID-Überbrückungskredit unter baloise.ch/kmucorona.
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Die Baloise Bank hat auf die von der Coronavirus-Krise verursachten Börsenmarkt-Turbulenzen reagiert. Sie hat entsprechend taktische Anpassungen in den Vermögensverwaltungsmandaten «Delegate» vorgenommen und die Aktienquoten reduziert. Die Portfoliomanager des Baloise Asset Management und der Baloise Bank beobachten das tägliche Marktgeschehen intensiv, um rasch auf neue Entwicklungen zu reagieren und entsprechende Massnahmen einzuleiten.