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Über uns Coronavirus: Aktuelle Informationen
Die Coronavirus-Krise stellt uns alle vor grosse Herausforderungen. Wir möchten als Baloise auch in diesen Zeiten für Sie da sein. Und wie? Das erfahren Sie auf dieser Seite.
Informationen zum Versicherungsschutz

Reise storniert, Veranstaltung abgesagt, Mitarbeiter erkrankt. Was in Fällen rund um den Coronavirus durch Ihre Versicherung bei der Baloise gedeckt ist, erfahren Sie hier.

Privatkunden
Reiseversicherung
Geschäftskunden
Krankentaggeldversicherung Unfallversicherung Berufliche Vorsorge Sachversicherung Warentransportversicherung Haftpflicht für Spediteure
Veranstalter
Eventversicherung
Reiseversicherung
Reiseannullation infolge einer eigenen Erkrankung

Sollten Sie selbst oder Ihre Reisebegleitung an Covid-19 erkranken, sind Ihre Annullierungskosten versichert.
Ein positiver PCR-Test ist der eigenen Erkrankung durch Vorlage eines ärztlichen Attests gleichgestellt.

Reiseannullation durch den Veranstalter

Nachfolgend eine Übersicht, wie Sie bei einer Annullierung durch den Veranstalter aufgrund der Corona-Pandemie vorgehen können:

Bei Pauschalreisen über einen Veranstalter haftet dieser gemäss Pauschalreisegesetz (Art. 1 Abs. 1 und 2 sowie Art.11 Abs 1 ivm. Art 10 Abs. 3 Lit. C). 

Wir bitten Sie somit, Ihren Veranstalter zwingend zu kontaktieren.

Bei Individualreisen besteht eine Schadenminderungspflicht.

Wir bitten Sie, Anbieter wie Fluggesellschaften, Hotelplattformen, Mietwagenfirmen etc. zu kontaktieren und Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeiten frühzeitig zu prüfen.

Bei Bezahlungen über Kreditkarten prüfen Sie bitte zudem den damit verbundenen Versicherungsschutz und kontaktieren Sie bei Unklarheiten den Kreditkartenherausgeber.

Sie haben eine Reiseversicherung bei uns und haben die obigen Punkte bereits berücksichtigt? Gerne steht Ihnen unser Kundenservice unter  00800 24 800 800 oder kundenservice@baloise.ch  zur Verfügung.

Krankentaggeld­versicherung
Mein Mitarbeiter ist am Coronavirus erkrankt / Ich kann einen Mitarbeiter vorübergehend nicht mehr beschäftigen, weil sein Umfeld ein gesundheitliches Risiko für ihn darstellt. Zahlt die Baloise das Krankentaggeld?

Die Krankentaggeldversicherung zahlt, wenn Mitarbeiter wegen einer Coronavirus Infektion (COVID-19) ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben können.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit in Folge der Coronavirus (COVID-19) Infektion oder aufgrund eines grippalen Infekts der als Verdachtsfall behandelt wird. Es gelten die vertraglich vereinbarten Leistungen und Wartefristen.

Nicht gedeckt sind:

  • Quarantäne-/Isolationsmassnahmen ohne Vorliegen einer Coronavirus (COVID-19) Infektion, unabhängig davon ob diese vom Arbeitgeber oder behördlich angeordnet wurden)
  • Pflicht zur Kinderbetreuung
  • Personen, die sich in der vom BAG definierten Risikokategorie befinden, weil sie belastende Vorerkrankungen haben, jedoch nicht von zu Hause aus arbeiten können.
Unfallversicherung
In meinem Beruf (z.B. als Mitarbeiter in der Spitalpflege) komme ich mit infizierten Personen in Kontakt. Wer zahlt, wenn ich angesteckt werde?

Ärztlich bestätigte Erkrankungen aufgrund des Coronavirus (COVID-19), die eindeutig (zu mehr als 50%) aufgrund einer beruflichen Tätigkeit (Labor oder Spital) entstanden sind, können als Berufskrankheit mit den entsprechenden UVG-Leistungen gelten. Wir verzichten jedoch auf eine pauschale Deckungszusage und behalten uns vor, den Einzelfall zu prüfen. Kosten für reine Reihenuntersuchungen oder andere Prophylaxemassnahmen ohne konkrete Verdachtsmomente für eine Erkrankung werden nicht übernommen.

Berufliche Vorsorge
Mein Mitarbeiter ist am Coronavirus erkrankt. Muss ich das meiner Pensionskasse melden?

Nein, erst wenn der Mitarbeitende nach Ablauf der reglementarischen Wartefrist immer noch krankgeschrieben ist (in der Regel 90 Tage).

Leistungsfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus sind gedeckt.

Sachversicherung
Ist eine Betriebsunterbrechung wegen des Coronavirus durch die Sachversicherung versichert?

Innerhalb der Sachversicherung kann eine Betriebsunterbrechungs- und/oder Rückwirkungsschadendeckung vereinbart werden. Voraussetzung für diesen Versicherungsschutz ist aber ein versicherter Sachschaden – also z.B. ein Feuer-, Einbruch- oder Wasserschaden. Betriebsschliessungen durch den Corona-Virus oder dadurch entstehende Arbeitsunfähigkeiten sind über die Sachversicherung nicht versichert, da ein vorausgegangener Sachschaden fehlt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter 00800 24 800 800 gerne zur Verfügung. Schadenfälle melden Sie bitte direkt an schaden@baloise.ch.  

Warentransport­versicherung
Ich habe eine Warentransportversicherung abgeschlossen. Was ist damit gedeckt?

Über die Warentransportversicherung sind grundsätzlich der Verlust und die Beschädigung von transportierten Gütern während der gesamten Transportstrecke versichert.

Typischerweise nicht versichert sind:

  • Indirekte Schäden wie Nutzungs oder Betriebsverluste sowie Liege- und Standgelder und andere Schäden, welche die Güter nicht unmittelbar betreffen.
  • Folgen einer Verzögerung in der Ablieferung oder in der Beförderung, unabhängig von der Ursache.

Oft wird die Transportversicherung sehr individuell auf die Bedürfnisse unserer Kunden ausgestellt. Die Hinweise in Ihrer Police sowie die entsprechenden Zusatzklauseln sind daher genau zu betrachten. Ein Leistungsanspruch wird aufgrund der individuellen Deckungen natürlich einzeln durch die Basler geprüft. Wir verfügen über ein weltweites Netzwerk von Havariekommissaren, welches rasch und unbürokratisch bei blockierten Warentransporten helfen kann.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter 00800 24 800 800 gerne zur Verfügung. Schadenfälle melden Sie bitte direkt an schaden@baloise.ch.  

Haftpflicht für Spediteure
Aufgrund des Coronavirus ist es zu Verspätungen oder Ausfällen von Lieferungen gekommen. Hafte ich für entstandene Schäden beim Kunden?

Bei Schäden aufgrund höherer Gewalt haftet der Spediteur oder Frachtführer generell nicht.

Zum derzeitigen Zeitpunkt ist die Rechtslage noch nicht eindeutig geklärt, ob es sich bei Corona um einen Fall höherer Gewalt handelt. Das vor einigen Jahren aufgetretene SARS-Virus, zu dessen Virengruppen auch Corona gehört, wurde jedoch als Fall höherer Gewalt eingestuft.

Die Baloise unterstützt ihre Versicherungsnehmer bei der Abwehr von unbegründeten Ansprüchen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter 00800 24 800 800 gerne zur Verfügung. Schadenfälle melden Sie bitte direkt an schaden@baloise.ch.  

Eventversicherung
Ich muss meine Veranstaltung wegen des Coronavirus absagen. Ist dieser Fall gedeckt?

Nein, der Ausfall eines Events und damit verbundene Vermögensschäden (z.B. für in Rechnung gestellte Waren; Rechnungen für beauftragte Unternehmen) sind mit der Eventversicherung nicht gedeckt, dazu Bedarf einer speziell vereinbarten Ausfallversicherung.

Die Eventversicherung der Baloise beinhaltet die Veranstaltungs-, Sach-, Transport- und Technische Versicherung.

Erhalte ich wenigstens meine Police zurück?

Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden und wurde mit dem Aufbau (z.B. Tribünenaufbau, Verkaufsstand, usw.) noch nicht begonnen, kann die Police wegen "Wegfall des Risikos" aufgehoben und die bereits bezahlte Prämie zurückerstattet werden.

Und was ist mit den entstandenen Vermögensschäden?

Die Vermögensschäden aus dem Eventausfall sind – sofern nicht explizit in einer Sonderlösung vereinbart  auch nicht durch eine normale Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter 00800 24 800 800 gerne zur Verfügung. Schadenfälle melden Sie bitte direkt an schaden@baloise.ch.  

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Baloise Bank
Der Bankbetrieb ist gewährleistet

Infolge der aktuellen Situation sind nicht alle Baloise Bank -Filialen geöffnet.

Offen:

  • Basel, BernBiberist, Breitenbach, Dornach, Grenchen, Kriegstetten, Langenthal, LausanneOensingen, Olten, Solothurn, Zürich

Geschlossen: Bettlach, Lohn, Balsthal, Schönenwerd und Derendingen

Wir bitten Sie, Anfragen per E-Mail (bank@baloise.ch) zu stellen und einfache Bankgeschäfte über E-Banking oder Mobile Banking zu erledigen.

Die Baloise ist für Sie da!

Als Ihr kompetenter Partner für Ihre Bankgeschäfte ist es uns wichtig, auch in schwierigen Zeiten an Ihrer Seite zu sein. Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater stehen Ihnen für Beratungsgespräche gerne telefonisch zur Verfügung.

Themenübersicht Bargeld cash@home – Bargeldlieferungen COVID-Überbrückungskredit für Geschäftskunden Geldanlagen
Bargeld

Wir bitten Sie, Bargeld an den Bancomaten oder via cash@home und nicht in den Filialen zu beziehen.

Alle unsere Bancomaten funktionieren, sind mit Bargeld gefüllt und werden regelmässig gereinigt. Aus hygienischen Gründen empfehlen wir Ihnen jedoch, wo möglich bargeldlos zu bezahlen.

Wickeln Sie Ihre Einkäufe deshalb unkompliziert mit der Maestro- oder Kreditkarte ab oder verwenden Sie Ihr Smartphone als mobiles Zahlungsmittel. Wir raten davon ab, Bargeld zu horten. www.baloise.ch/mobilepayment

cash@home – Bargeldlieferungen

Bargeldservice, einfach, unkompliziert und schnell. Sie bestellen bis  15 Uhr  die gewünschte Bargeldsumme in Schweizer Franken unter  0848 800 806  und wir liefern Ihnen in den nächsten Tagen das Geld schweizweit nach Hause.

Dieser Service ist für Kunden der Baloise bis auf Weiteres gratis. Die einzige Bedingung dafür ist ein Konto bei der Baloise.

Geschäftskunden der Bank

Geschäftskunden der Bank finden Informationen zum COVID-Überbrückungskredit unter baloise.ch/kmucorona.

Geldanlagen

Ein Virus geht um die Welt, die globalen Börsen sind im Ausnahmezustand, es gibt immer wieder neue Entscheidungen von Politik und Zentralbanken. Wie die Baloise darauf reagiert, erfahren Sie hier.

Anlegerinformationen für Fondsanleger Anlegerinformation BFI Strategiefonds CHF pdf - 407 KB Anlegerinformation BFI Strategiefonds EUR pdf - 386 KB Anlegerinformation BVG Mischvermögen pdf - 407 KB Anlegerinformation BAP Dynamische Produkte pdf - 440 KB
25.03.2020 – Historische Aktienmarkt-Crashs im Vergleich mit der Coronavirus-Krise

Die Ereignisse der letzten Wochen an den weltweiten Finanzmärkten werden mit Sicherheit in die Geschichtsbücher eingehen. Erfahren Sie hier, wie diese Entwicklungen im Vergleich zu anderen Krisen einzuordnen sind.

Ganzheitliche Portfolioberatung zahlt sich langfristig aus.

Die momentan instabilen Märkte sorgen bei allen Anlegern für grosse Verunsicherung.

Die Baloise Bank hat auf die von der Coronavirus-Krise verursachten Börsenmarkt-Turbulenzen reagiert. Sie hat entsprechend taktische Anpassungen in den Vermögensverwaltungsmandaten «Delegate» vorgenommen und die Aktienquoten reduziert. Die Portfoliomanager des Baloise Asset Management und der Baloise Bank beobachten das tägliche Marktgeschehen intensiv, um rasch auf neue Entwicklungen zu reagieren und entsprechende Massnahmen einzuleiten.

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