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Einfach gründen: So geht Firmengründung in der Schweiz Webinar «Grundlagen in der Buchführung und Rechnungslegung»
Jana Berger & Lisa Burth, Selbstständige Frauen CH 21. April 2023 Business Coaching
Am 20. April 2023 fand unser Webinar zum Thema «Buchführung und Rechnungslegung» in Zusammenarbeit mit Selbständige Frauen CH statt. Hier können Sie sich die Livestreaming-Aufzeichnung anschauen, die Präsentation herunterladen und die Antworten zu den Chatfragen durchlesen. 
Aufzeichnung & Präsentation
Grundlagen in der Buchführung und Rechnungslegung pdf - 11 MB
Häufig gestellte Fragen
Habt ihr Literaturempfehlung oder Übungsempfehlung für absolute Anfängerinnen?

Wir empfehlen die Seite vom Bund KMU Admin und das Buch «Ich mache mich selbständig.» Weiter findest du hier unseren 100% unentgeltlichen Starterguide zum herunterladen.

Welches Buchhaltungsprogramm könnt ihr empfehlen?

Wir empfehlen Milchbüechli.ch, Banana und AbaNinja.

Bei Einzelfirma - Was empfiehlt ihr für Buchhaltung. Einfach Excel oder ein professionelles Tool?

Am Anfang reicht den meisten Gründerinnen ein Excel aus. Steigt die Anzahl Buchungen an und ist das Geschäftsmodell sehr komplex oder viele Investitionen notwendig und eine grosse Anlagebuchhaltung, so braucht es ein Buchhaltungstool.

Wie kann man den Überblick behalten bei der Buchführung einer kleinen Unternehmung? Abgesehen von Programm?

Wir empfehlen so schnell wie möglich ein separates Geschäftskonto zu eröffnen. Wenn jede Buchung über das Geschäftskonto erfolgt, so entsteht automatisch eine saubere Buchhaltung. Die Buchhaltung im Excel kann so monatlich auf den Stichtag zum Beispiel 30.03. abgestimmt werden. So fallen Fehler schnell auf. Wir empfehlen ausserdem einen Buchhaltungstag pro Woche oder Monat (je nach Anzahl Buchungen) zu führen. So gehen Quittungen und Rechnungen weniger schnell unter.

Wann lohnt sich der Wechsel von einer «sälberglismete» Excelbuchhaltung in ein «automatisiertes/professionelleres Tool»?

Das kann nicht so pauschal beantwortet werden. Am Anfang reicht eine Excel-Liste für Einzelfimen, die den rechtlichen Grundlagen entspricht und alle notwendigen Punkte enthaltet. Sobald jedoch der Überblick verloren geht, das Geschäftsmodell sehr komplex ist oder täglich viele Buchungen dazu kommen, so lohnt sich der Wechsel auf ein Tool. Steuerverwaltungen können separate Vorschriften geben.

Wo und wie verbuche ich die einzelnen Leistungen?

Die einzelnen Leistungen werden in der Milchbüchleinrechnung unter Einnahmen aufgeführt. Zu jeder Einnahme braucht es einen Urbeleg also zum Beispiel eine Quittung oder eine Rechnung. In der Liste führst du die Belegnummer auf, das Datum der Zahlung, den Debitor, Buchungstext und den effektiv bezahlten Betrag. Für jedes Geschäftsjahr ist ein neues Excel zu führen.

Worauf muss ich bei der «Milchbüechlirechnung» achten?

Wichtig ist, dass die Grundsätze ordnungsgemässer Buchführung nach dem Obligationenrecht eingehalten werden. Eine vereinfachte Buchhaltung muss klar, nachvollziehbar, vollständig, richtig und für einen Dritten verständlich sein. Es dürfen keine Positionen fehlen und zu jeder Position braucht es einen Urbeleg. Wichtig ist auch, dass pro Geschäftsjahr eine separate Buchhaltung geführt wird. Weiter sollte auch die Buchhaltung mit dem Geschäftsbankkonto abgestimmt werden und ein sauberer Jahresabschluss vorliegen.

Welche Ausgaben kann ich erfassen? z.B. Mittagessen, Reisespesen etc.?

Erfasst können alle geschäftsmässig begründeten Aufwendungen. Wichtig ist, zwischen Privatausgaben ganz genau abzugrenzen und in Aktennotizen immer Details festzuhalten. Auch ein Mietkostenanteil oder Fahrkilometer mit dem Privatauto können abgezogen werden.

Macht es Sinn, sich selbst einen Lohn auszubezahlen und zu verbuchen?

Ja, aber die Auszahlung vom Lohn darf nicht als Ausgabe aufgeführt werden, sondern es findet eigentlich einfach ein Kontoübertrag statt. Im Excel können Ende Jahr dann diese Kontoübertrage zusammengezählt werden, damit die Bankabstimmung erfolgen kann.

Kann ich mein Auto auch in ein Geschäftsfahrzeug umwandeln?

Ja, sobald ein Auto anteilsmässig mehr für das Geschäft benötigt wird, kann es in ein Geschäftsfahrzeug umgewandelt werden. Dazu empfehlen wir einen Stichtag zum Beispiel den ersten Januar.

Wo buche ich die Auslagen für meine Freelance Mitarbeitende (sie stellen mir Rechnung für Ihre Leistungen)?

Die Rechnung, welche von einer Freelancerin gestellt wurde, muss in der Ausgabe aufgeführt werden. Achtung: Achte darauf, dass die Freelancerin auch wirklich als selbständig angemeldet ist, bzw. ob für diesen Auftrag wirklich ein solches Verhältnis besteht. Je nach Branche und Entscheidung SVA kann es sein, dass eine Person eigentlich selbständig ist, aber für dieses Verhältnis ein klassisches Arbeitgeber/Arbeitnehmerverhältnis besteht. So wäre ein Arbeitsvertrag notwendig und eine Anstellung zum Beispiel im Stundenlohn.

Wenn ich mit Kreditkarte / Bancomat bezahle z.B. Spesen in einem Restaurant, reicht die Bancomat/ Kreditkarten-Verbuchung auf dem Konto oder muss ich auch den Kassenzettel vom Restaurant einscannen?

Es muss immer der Urbeleg vorgewiesen werden. In diesem Fall ist das der Kassenzettel des Restaurants und nicht die der Bankabrechnung.

Kassenbuch und Fahrtenbuch kann ich bspw. in derselben Excel Vorlage eintragen auf einer separaten Liste? Gehört das auch zur gesamten Buchführung, die bei der Steuererklärung ausgewiesen werden muss?

Das Kassenbuch muss in einer separaten Liste aufgeführt werden, dies kann aber auch in der gleichen Excel-Datei, wie die Kontoführung sein. Das Fahrtenbuch empfehlen wir ausgedruckt im Auto mitzuführen und für den Jahresabschluss einzuscannen.

Wie kann ich meine Buchhaltung als Einzelfirma (Psychotherapie-Praxis) steuerkonform führen?

Wichtig ist, dass die Grundsätze ordnungsgemässer Buchführung nach dem Obligationenrecht eingehalten werden und die Milchbüchleinrechnung sauber und ordentlich für einen Dritten verständlich geführt wird. Weiter ist wichtig, dass alle Belege vorhanden sind und eine saubere Referenzierung besteht. Jede Buchung ist geschäftsmässig begründet und zu einem Urbeleg zugeordnet.

Wie lange müssen die Unterlagen aufbewahrt werden? Zwingend physisch oder elektronisch?

Unterlagen müssen in der Schweiz zehn Jahre aufbewahrt werden. Eine elektronische Aufbewahrung ist möglich, solange die Anforderungen der Geschäftsbücherverordnung eingehalten werden.

Muss ich auch die gestellten Rechnungen 10 Jahre aufbewahren? Oder nur die Buchhaltung?

Beides, die Buchhaltung und jeder einzelne Beleg, also auch inklusive Rechnungen sind zehn Jahre aufzubewahren.

Wie berechne ich den Mietkostenanteil?

Diese Berechnung variiert von Kanton zu Kanton. Hierfür ist die Steuerverwaltung deiner Gemeinde oder deinem Kanton zuständig.

Ab welchem Betrag ist ein Vermögen ein Anlagevermögen? Z.B. Computer für 2 000 Franken?

In der Schweiz gibt es keinen Mindestbetrag, was die Aktivierung von Anlagevermögen betrifft. Die kantonalen Steuerverwaltungen können Empfehlungen geben. Grundsätzlich kann aber für die eigene Einzelfirma ein Betrag bestimmt werden zum Beispiel ab 500 Franken.

Brauche ich für die Steuererklärung das Kassenbuch, die Milchbüchleinrechnung oder beides?

Ja, es braucht das Kassenbuch und pro Konto die Milchbüchleinrechnung.

Ausgaben in Buchhaltung ab offizielle Firmengründung oder schon vorher erfassen?

Bei einer Einzelfirma gibt es eigentlich keine so offizielle Firmengründung. Sobald einer Selbständigkeit nachgegangen wird (auch nur nebenberuflich) und die ersten Ausgaben getätigt werden, ist eine Buchhaltung zu führen. Es gibt im Gesetz kein Mindestbetrag.

Wenn ich letztes Jahr Ausgaben hatte (Bewilligungen etc.), dann muss ich ab dann die Buchführung machen und das auch in meiner Steuererklärung 2022 erfassen, auch wenn ich die ersten Gelder erst 2023 eingenommen habe?

Richtig. In der Milchbüchleinrechnung zählt immer das effektive Zahlungsdatum. Wurden also im Jahr 2022 Ausgaben getätigt, so ist für das Jahr eine Buchhaltung zu erstellen. Die entsprechenden Einnahmen erfolgen dann im Geschäftsjahr 2023. Achtung es gibt Unterschiede, wenn die Einzelfirma MWST-pflichtig ist.

Wann ist eine SVA - Anmeldung notwendig? Erst ab einem Gewinn ab einer gewissen Schwelle oder auch schon, wenn am Anfang ein Verlust resultiert?

Wir empfehlen die Anmeldung bei der Ausgleichskasse nach ein paar Monaten der Selbständigkeit, damit die Selbständigkeit sauber angemeldet ist. Beiträge werden ab einem Jahreseinkommen von über 2 300 Franken (Stand: April 2023) erhoben. Für Jahreseinkommen von weniger als 58 800 Franken (Stand: April 2023) gilt ein tieferer AHV-, IV- und EO-Beitragssatz, die sogenannte sinkende Beitragsskala.

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