Berufliche Vorsorge (BVG)
Der Anschluss an eine Pensionskasse ist laut Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) zwingend vorgeschrieben. Die zweite Säule ermöglicht es, Kapital für die Pensionierung anzusparen, enthält jedoch auch eine Versicherungskomponente, die die beiden Risiken Invalidität und Tod deckt.
Beispiel: Sarah, 32, ist zu 100% berufstätig und verdient 78'000 CHF im Jahr. Sie ist gegen die Risiken Tod und Invalidität in der zweiten Säule versichert. Zudem spart Sarah bereits fürs Alter.