Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung.
Praktisches Beispiel
Frau Berger hat am 9. Mai 2017 ihr erstes Kind geboren. Sie war vor der Geburt zu 100% berufstätig. Der Anspruch besteht ab der Geburt und endet nach 14 Wochen. Die Höhe des Taggelds beträgt 80% des durchschnittlichen vor der Geburt erzielten Einkommens.
Anspruch auf eine MSE hat jede Frau, welche während mindestens neun Monaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes im Sinne der AHV obligatorisch versichert war.
Die Entschädigung beginnt am Tag der Geburt und endet spätestens nach 14 Wochen bzw. 98 Tagen. Bei einem längeren Spitalaufenthalt des Kindes kann beantragt werden, dass der Beginn erst nach der Heimkehr des Kindes beginnt.
Die Entschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80% des vor der Geburt erzielten durchschnittlichen Einkommens, höchstens aber 196.- Franken pro Tag.