Grundsatz der Invalidenversicherung ist «Eingliederung vor Rentenzahlung». Anspruch auf Leistungen der IV haben Versicherte, die wegen eines Gesundheitsschadens in ihrer Erwerbstätigkeit oder in ihrem bisherigen Aufgabenbereich teilweise oder ganz eingeschränkt sind.
Praktisches Beispiel zu Leistungen bei Invalidität
Der Maurer Herr Meier musste wegen eines schweren Rückenleidens seine Arbeit aufgeben. Das Arztzeugnis sagt, dass er nur noch leichte Arbeiten verrichten darf. Die IV-Behörde ermittelt einen Invaliditätsgrad von 58%. Das bedeutet, dass Herr Meier mit einer zumutbaren, leichten Arbeit 58% weniger verdienen kann als vorher. Er wird eine halbe Rente erhalten.
Die Leistungen der IV sind auf das Ziel «Eingliederung vor Rentenzahlung» ausgerichtet.
Früherfassung und Frühintervention
Durch die frühzeitige Erfassung von Personen, die wegen eines Gesundheitsschadens arbeitsunfähig geworden sind, soll der Eintritt einer Invalidität verhindert werden.
Integrationsmassnahmen
Die Integrationsmassnahmen schliessen die Lücke zwischen sozialer und beruflicher Integration. Es handelt sich um eine Vorstufe zur Vorbereitung auf Massnahmen beruflicher Art.
Es gibt zwei Arten von Integrationsmassnahmen:
- Massnahmen zur sozialberuflichen Rehabilitation (Belastbarkeitstraining, Aufbautraining)
- Beschäftigungsmassnahmen
Berufliche Massnahmen
Die IV unterstützt verschiedene Dienstleistungen, welche den Wiedereinstieg in den Beruf erleichtern sollen. Zu den beruflichen Massnahmen gehören Berufsberatung, Arbeitsvermittlung und Beiträge an Ausbildungen. Zusätzlich zu den üblichen beruflichen Massnahmen besteht ein Anrecht auf Beratung und Begleitung während längstens drei Jahren.
Medizinische Massnahmen
Behandlung eines anerkannten Geburtsgebrechens bis zum 20. Altersjahr. Die IV unterscheidet bei medizinischen Massnahmen zwischen angeborenen Leiden und solchen, die eine Folge von Krankheit oder Unfall sind.
Hilfsmittel
Die IV übernimmt die Kosten für Hilfsmittel, welche die versicherte Person aufgrund ihrer Invalidität benötigt.
Taggeld
Taggelder sollen den Lebensunterhalt der Versicherten und ihrer Familien während der Eingliederung sicherstellen.
Invalidenrenten
Es besteht Anspruch auf eine IV-Rente, wenn keine Eingliederung möglich ist.
Bemessung der Invalidität mittels Einkommensvergleich:
Die IV zieht vom Lohn, der ohne Gesundheitsschaden erzielt werden könnte, den Lohn ab, der nach dem Gesundheitsschaden und nach zumutbaren Eingliederungsmassnahmen theoretisch erreicht werden könnte. Daraus ergibt sich die Erwerbseinbusse aus Folge der Invalidität. In Prozent ausgedrückt, ist dies der Invaliditätsgrad.
Der Invaliditätsgrad bestimmt die Rentenhöhe.
Invaliditätsgrad | Rentenanspruch |
---|---|
mind. 40% | 25% |
mind. 41% | 27.5% |
mind. 42% | 30% |
mind. 43% | 32.5% |
mind. 44% | 35% |
mind. 45% | 37.5% |
mind. 46% | 40% |
mind. 47% | 42.5% |
mind. 48% | 45% |
mind. 49% | 47.5% |
mind. 50 - 69% | 50 - 69% |
mind. 70% | 100% |
Bei einem Invaliditätsgrad von unter 40% besteht kein Anspruch auf eine Invalidenrente.
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