Versicherte Personen haben die Möglichkeit, bestehende Beitragslücken, z.B. bei späterem Eintritt in das Berufsleben oder längeren Auslandsaufenthalten mittels Einkäufen zu schliessen.
Sind alle Einkaufsmöglichkeiten ausgeschöpft, besteht die Möglichkeit bei einer vorzeitigen Pensionierung die Rentenkürzung durch einen Auskauf zu kompensieren. Ein- und Auskäufe sind somit freiwillige zusätzliche Zahlungen in die Vorsorgeeinrichtung, um das Altersguthaben und somit die Altersleistungen zu verbessern.
Ein- und Auskäufe können vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Einkauf
Das Einkaufpotenzial ist in der Regel auf dem Vorsorgeausweis ersichtlich. Herr Schmied kann gemäss folgendem Beispiel maximal 24'753.65 Franken in seine Pensionskasse einzahlen: Beispiel Herr Schmied.
Auskauf
Bei Planung einer vorzeitigen Pensionierung besteht die Möglichkeit, mittels Auskauf die Lücke zu schliessen: Beispiel Auskauf.
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