Summe der angesammelten Altersgutschriften inklusive Freizügigkeitsleistungen und Zinsen.
Jährliche Gutschrift auf dem Alterskonto, die nach Alter gestaffelt und in Prozenten des koordinierten Lohnes bestimmt ist.
Ertrags- und risikogerechte Bewirtschaftung des Vermögens einer Vorsorgeeinrichtung unter Berücksichtigung bestimmter Anlagevorschriften.
Eine gesamtschweizerisch tätige Vorsorgeeinrichtung mit besonderen gesetzlichen Aufgaben. Sie versichert zwangsweise jene Arbeitgeber, die ihrer Pflicht zum Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung nicht nachkommen und ist Trägerin der obligatorischen beruflichen Vorsorge arbeitsloser Personen.
Die Möglichkeit bei einer vorzeitigen Pensionierung die Rentenkürzung durch einen Auskauf zu kompensieren.
Geldbetrag, der einer versicherten Person beim Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung zusteht (auch "Freizügigkeitsleistung" genannt).
Rangfolge der potenziellen Adressaten von Hinterlassenenleistungen (neben Ehegatten und Waisen z.B. auch der Lebenspartner einer versicherten Person).
Der Deckungsgrad gibt Auskunft darüber, zu wie viel Prozent die Verpflichtungen einer Pensionskasse mit Vermögenswerten gedeckt sind. Mit dem Deckungsgrad gemäss Art. 44 BVV 2 wird das Verhältnis zwischen dem für die Deckung der versicherungstechnischen Verpflichtungen zur Verfügung stehenden Vorsorgevermögen (Vv) zu Marktwerten und dem notwendigen Vorsorgekapital (Vk) bezeichnet.
Freiwillige, zusätzliche Einzahlung einer versicherten Person zur Nachfinanzierung von allfälligen Beitragslücken mit dem Zweck, den vollen reglementarischen Leistungsumfang ihrer Vorsorgeeinrichtung zu erwerben (innerhalb bestimmter gesetzlicher Limiten bzw."Einkaufsbeschränkungen"). Zudem kann die Einkaufssumme dem steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Hierzu ist es wichtig, zu beachten, dass nach dem Einkauf im Rahmen der beruflichen Vorsorge (gemäss BVG) eine Sperrfrist von drei Jahren für Kapitalbezüge gilt.
Dienen dem Zweck, Freizügigkeitsguthaben von einzelnen Arbeitnehmern, die ihre Austrittsleistung weder bei der alten Vorsorgeeinrichtung belassen noch bei einer neuen einbringen können, interimistisch zu verwalten.
Konto einer Freizügigkeitsstiftung zur interimistischen Erhaltung des Vorsorgeschutzes, sofern (und solange) keine neue Stelle bei einem Arbeitgeber in der Schweiz angetreten wird. Im letzteren Fall ist das Guthaben als Eintrittsleistung in die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers einzubringen. Alternativ können bei Lebensversicherungen Freizügigkeitspolicen abgeschlossen werden, welche zusätzlich die Risiken Tod und/oder Invalidität abdecken.
Das Kapitaldeckungsverfahren ist ein Finanzierungssystem, bei dem jeder für sich selbst spart. Während der Finanzierungszeit werden persönliche Beiträge angespart (inklusive Zinsen) und im Leistungsfall (Alter, Invalidität oder Tod) als Rente oder Kapital ausbezahlt. In der Schweiz beruhen die berufliche Vorsorge (2. Säule) und die private Vorsorge (3. Säule) auf dem Kapitaldeckungsverfahren.
Möglichkeit, Vorsorgeleistungen in Kapitalform zu beziehen, sofern das Reglement dies vorsieht. Je nach Reglement muss ein Kapitalbezug mittels Formular angemeldet werden. Da ein Kapitalbezug nach Eintritt einer Invalidität oft nicht mehr möglich ist, empfiehlt sich eine (vorsorgliche) Meldung an die Pensionskasse.
AHV/IV und BVG: Die Leistungen des BVG sind so berechnet, dass sie zusammen mit den Leistungen der AHV/IV bei voller Beitragsdauer ca. 60% des bisherigen Einkommens sicherstellen, mit Zusatzrenten können die gesamten Leistungen jedoch höher sein. Falls die Leistungen höher als 90% des bisherigen Einkommens sind, kommt es zu Kürzungen.
Betrag, der zur Bestimmung des koordinierten Lohnes vom massgebenden Lohn in Abzug gebracht wird.
Das Kassenreglement- / Der Vorsorgeplan beschreibt die Leistungen und Beiträge der jeweiligen Vorsorgekasse bzw. des Arbeitgebers.
Der Kassenvorstand setzt sich aus einer gleichen Anzahl von Vertretern des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer zusammen. Die Hauptaufgabe des Kassenvorstands besteht darin, zu überwachen, dass die Vorsorgekasse korrekt geführt wird.
Der Bundesrat legt den Mindestzinssatz für Altersguthaben auf 2,5 Prozent fest.
Das Bundesgesetz definiert über das BVG, welche Arbeitnehmer einer Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sein müssen und welche Leistungen diese mindestens erbringen müssen. Obligatorisch versichert sind die Löhne zwischen der Eintrittsschwelle von 21'510 Franken und dem oberen Grenzbetrag von 86'040 Franken. Zudem gibt es Einrichtungen, die über das BVG-Obligatorium hinaus Leistungen ausrichten. In diesem Fall spricht man von einer überobligatorischen Vorsorge.
Stellt die gesetzlichen und reglementarischen Leistungen von zahlungsunfähigen Vorsorgeeinrichtungen sicher. Er richtet zudem Zuschüsse an Einrichtungen mit ungünstiger Altersstruktur des Versichertenbestandes aus.
Oberstes Führungsorgan einer Vorsorgeeinrichtung.
Das noch nicht als Rente ausbezahlte Kapital eines Altersrentners wird ebenfalls an den Finanzmärkten angelegt. Die zu erwartende Rendite auf diesem Kapital wird einkalkuliert und nennt sich technischer Zins.
Mechanismus zur Koordination von Leistungen der beruflichen Vorsorge mit Leistungen anderer Sozialversicherungs- und Vorsorgeträgern.
Im Reglement definierter bzw. vom Bundesrat festgesetzter (Mindest-) Prozentsatz zur Berechnung der jährlichen Rente anhand des vorhandenen Vorsorgekapitals.
Hierzu ein Rechnungsbeispiel:
Bei einem Guthaben von 100'000 Franken und einem Umwandlungssatz von 5 Prozent beträgt die jährliche Altersrente 5'000 Franken.
Wird durch das oberste Führungsorgan (Stiftungsrat) erlassen und definiert den Inhalt des Vorsorgeverhältnisses, das heisst die Rechtsbeziehung zwischen der Vorsorgeeinrichtung und jedem einzelnen ihrer Destinatäre. Das Vorsorgereglement bestimmt die Rechte und Pflichten der versicherten Personen, der anspruchsberechtigten Personen, des Arbeitgebers, der Vorsorgekasse und der Stiftung.
Um den Erwerb von Wohneigentum zum eigenen Bedarf zu finanzieren, kann die versicherte Person ihr Vorsorgeguthaben teilweise oder vollständig als Eigenmittel beziehen und diese auch zur Rückzahlung eines Hypothekardarlehens verwenden. Mit dem Vorbezug kann jedoch nur das von der versicherten Person selbst bewohnte Wohneigentum finanziert werden.
Auch wenn das Gesetz dies nicht vorsieht, bieten viele Pensionskassen die Möglichkeit einer flexiblen Pensionierung an. Die verschiedenen Möglichkeiten sind im Vorsorgereglement festgehalten und sichern so z.B. die vorzeitige Pensionierung ab einem Alter von 58 Jahren, die Weiterbeschäftigung bis zum Alter von 70 Jahren oder die Pensionierung in mehreren Schritten (Teilpensionierung).
Der Vorsorgeausweis ist ein Informationsdokument für die versicherte Person. Die Vorsorgeeinrichtung muss die Versicherten jährlich über ihre Leistungsansprüche, den koordinierten Lohn, den Beitragssatz und das Altersguthaben sowie über die Organisation und die Finanzierung informieren.
Bezeichnung und Oberbegriff für die Systeme der betrieblichen Personalvorsorge in der Schweiz. Sie soll – im Zusammenspiel mit der 1. Säule – bei Alter, Invalidität oder Tod die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen.