Im Fall einer Invalidität durch Krankheit wird eine Invalidenrente ausbezahlt. Diese entspricht dem vorhandenen Altersguthaben und den zukünftigen Altersgutschriften ohne Zins, multipliziert mit demselben Umwandlungssatz wie für die Altersrente.
Hat die invalide Person anspruchsberechtigte Kinder, wird zusätzlich pro Kind eine Invalidenkinderrente fällig.
Praktisches Beispiel zu Leistungen bei Invalidität
Herr Widmer ist an multipler Sklerose erkrankt und kann aus diesem Grund seiner gewohnten Arbeit nicht mehr nachgehen. Er erhält eine volle Rente der staatlichen Invalidenversicherung (IV). Während der ersten zwei Jahre erhält Herr Widmer Taggeldleistungen aus der Krankentaggeldversicherung seines Arbeitgebers. Nach Ablauf dieser zwei Jahren erhält Herr Widmer von seiner Vorsorgeeinrichtung eine volle Invalidenrente. Für seine achtjährige Tochter wird eine Invalidenkinderrente ausbezahlt.
Die Invalidenrenten werden im Gesetz gemäss folgender Tabelle ausgerichtet:
Invaliditätsgrad | Rentenanspruch |
---|---|
mind. 40% | 25% |
mind. 41% | 27.5% |
mind. 42% | 30% |
mind. 43% | 32.5% |
mind. 44% | 35% |
mind. 45% | 37.5% |
mind. 46% | 40% |
mind. 47% | 42.5% |
mind. 48% | 45% |
mind. 49% | 47.5% |
mind. 50 - 69% | 50 - 69% |
mind. 70% | 100% |
Bei Invalidität durch Unfall treten die Koordinationsbestimmungen gemäss Kapitel 10 in Kraft.
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