Das Leben stellt uns manchmal vor grosse Herausforderungen. Erfahren Sie, wie das Schweizer Vorsorgesystem bei Erwerbsunfähigkeit, Invalidität und Tod funktioniert.
Das Leben lässt sich nicht immer planen. Durch höhere Gewalt können plötzlich Herausforderungen in jeglicher Form auftreten. Dies kann auch in finanzieller Hinsicht grosse Fragen aufwerfen: Wie soll es jetzt weitergehen? Unser Artikel zeigt auf, wie die Säulen des Schweizer Vorsorgesystems im Risikofall zusammenspielen und welche Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit und Tod zur Auszahlung gelangen.
Krank und erwerbsunfähig – die erste Zeit
Ist man wegen einer Krankheit arbeitsunfähig, zahlt der Arbeitgeber den Lohn für mindestens drei Wochen weiter. Doch was, wenn die Krankheit hartnäckig ist und die Erwerbsunfähigkeit für längere Zeit besteht? In diesem Fall käme eine sogenannte Krankentaggeldversicherung zum Zug. Diese ist jedoch für den Arbeitgeber nicht obligatorisch. Falls eine solche Versicherung besteht, zahlt sie meist 80 % des versicherten Lohnes für zwei Jahre. Ohne Taggeldversicherung besteht bis zum Einsetzen der Invalidenleistung aus der ersten und zweiten Säule keine Deckung.
Langfristige Leistungen: Invalidenrente
Der Anspruch auf eine IV-Rente besteht bei einer Erwerbsunfähigkeit von mehr als 40 %. Ihre Höhe wird anhand der Beitragsdauer und des versicherten Lohnes inklusive Erziehungs- und Betreuungsgutschriften berechnet. Bei voller Beitragsdauer und einem Invaliditätsgrad von 100 % beträgt sie mindestens 1175 CHF und maximal 2350 CHF pro Monat. Erziehungsberechtigte Personen haben für jedes Kind Anspruch auf eine Kinderrente. Zudem wird eine Invalidenrente aus der zweiten Säule (PK) ausbezahlt. Diese berechnet sich aus dem voraussichtlichen Altersguthaben. Sie ist je nach Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge (Reglement) unterschiedlich hoch. In Ihrem persönlichen Pensionskassenausweis ist die entsprechende Leistung aufgeführt. Ebenfalls sind aus dem PK-Ausweis die BVG-Kinderrenten ersichtlich. Tritt die Invalidität infolge eines Unfalls ein, werden die Leistungen aus der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) fällig. Diese sind markant höher als die Leistungen bei Krankheit. So deckt das UVG 90 % des letzten versicherten Lohnes ab.
Risiko: Todesfall
Genauso wie Invalidität ist auch ein Todesfall in der Familie ein tragisches und einschneidendes Ereignis. Auch hier stellt sich die Frage, wie plötzlich wegfallende Einnahmen aus der Vorsorge ersetzt werden können. Die zu erwartenden Leistungen sind sehr unterschiedlich. Grundsätzlich gilt auch hier, dass bei Tod durch Unfall höhere gesetzliche Leistungen gelten als bei Tod durch Krankheit.
Leistungen aus der ersten Säule
Witwen und Witwer erhalten 80 % der einfachen Altersrente (AHV). Bei voller Beitragsdauer beträgt die Rente mindestens 940 CHF und maximal 1880 CHF pro Monat. Zudem haben Kinder Anspruch auf eine Waisenrente. Sie beträgt 40 % der errechneten einfachen Altersrente.
Eine Vorsorgeberatung zu Risikoversicherungen schafft Klarheit
Bei einer Vorsorgeanalyse werden Ihre Vorsorgeleistungen bei Invalidität und Tod genau berechnet. Ebenso wird aufgezeigt, wie Sie Vorsorgelücken schliessen oder Überdeckungen beseitigen können. So erhalten Sie Gewissheit, dass Ihre Liebsten nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Es lohnt sich also, die eigene Vorsorgesituation zu analysieren. Gerne unterstützt Sie Ihr persönlicher Kundenberater dabei. Vereinbaren Sie heute noch einen Termin.