Als Baloise möchten wir auch in herausfordernden Zeiten für unsere Geschäftskunden da sein. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Versicherungsschutz, zur aktuellen Situation sowie eine Übersicht mit hilfreichen Links.
Auch in Ausnahmesituationen sind wir für Sie da. Unsere Mitarbeitenden laden Sie in dieser Video-Botschaft in ihr aktuelles Arbeitsumfeld ein.
Alle unsere Agenturen sind geöffnet, teilweise mit verkürzten Öffnungszeiten. Um Sie sowie unsere Mitarbeitenden zu schützen, halten wir uns selbstverständlich an die vom Bund empfohlenen Schutzmassnahmen.
Falls ein Treffen zurzeit nicht möglich oder gewünscht ist, sind wir dank unserer Videoberatung auch virtuell persönlich für Sie da. Das geht ganz einfach und unkompliziert. Gerne helfen wir Ihnen weiter, falls Sie Fragen dazu haben.
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 00800 24 800 800 oder per E-Mail an kundenservice@baloise.ch.
Die genauen Öffnungszeiten der Agentur in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Die Krankentaggeldversicherung zahlt, wenn Mitarbeiter wegen einer Coronavirus Infektion (COVID-19) ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit in Folge der Coronavirus (COVID-19) Infektion oder aufgrund eines grippalen Infekts der als Verdachtsfall behandelt wird. Es gelten die vertraglich vereinbarten Leistungen und Wartefristen.
Nicht gedeckt sind:
- Quarantäne-/Isolationsmassnahmen ohne Vorliegen einer Coronavirus (COVID-19) Infektion, unabhängig davon ob diese vom Arbeitgeber oder behördlich angeordnet wurden)
- Pflicht zur Kinderbetreuung
- Personen, die sich in der vom BAG definierten Risikokategorie befinden, weil sie belastende Vorerkrankungen haben, jedoch nicht von zu Hause aus arbeiten können.
Ärztlich bestätigte Erkrankungen aufgrund des Coronavirus (COVID-19), die eindeutig (zu mehr als 50%) aufgrund einer beruflichen Tätigkeit (Labor oder Spital) entstanden sind, können als Berufskrankheit mit den entsprechenden UVG-Leistungen gelten. Wir verzichten jedoch auf eine pauschale Deckungszusage und behalten uns vor, den Einzelfall zu prüfen. Kosten für reine Reihenuntersuchungen oder andere Prophylaxemassnahmen ohne konkrete Verdachtsmomente für eine Erkrankung werden nicht übernommen.
Nein, erst wenn der Mitarbeitende nach Ablauf der reglementarischen Wartefrist immer noch krankgeschrieben ist (in der Regel 90 Tage).
Leistungsfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus sind gedeckt.
Innerhalb der Sachversicherung kann eine Betriebsunterbrechungs- und/oder Rückwirkungsschadendeckung vereinbart werden. Voraussetzung für diesen Versicherungsschutz ist aber ein versicherter Sachschaden – also z.B. ein Feuer-, Einbruch- oder Wasserschaden. Betriebsschliessungen durch den Corona-Virus oder dadurch entstehende Arbeitsunfähigkeiten sind über die Sachversicherung nicht versichert, da ein vorausgegangener Sachschaden fehlt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter 00800 24 800 800 gerne zur Verfügung. Schadenfälle melden Sie bitte direkt an schaden@baloise.ch.
Die Epidemieversicherung ist ein optionaler Zusatz zur Sachversicherung. Sie bietet Schutz vor finanziellen Einbussen bei bestimmten behördlichen Massnahmen der zuständigen Schweizer Behörden zur Verhinderung der Übertragung des Coronavirus.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz sind angeordnete Massnahmen der zuständigen schweizerischen Behörden zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten wie:
- Schliessung oder Quarantäne von Betrieben oder Betriebsteilen
- Desinfektion oder Vernichtung von kontaminierter oder kontaminationsverdächtiger Ware
- individuelles Tätigkeitsverbot für im Betrieb tätige Personen
- Schliessung von zuliefernden oder abnehmenden Fremdbetrieben (Rückwirkungsschäden)
Vorbehalten bleibt der Deckungsausschluss: Schäden infolge von Krankheitserregern, für welche national oder international die WHO-Pandemiestufen 5 oder 6 gelten
Nicht versichert sind Massnahmen und Empfehlungen ausländischer Behörden, um die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern (Quarantänemassnahmen, Reisebeschränkungen, Lieferbeschränkungen u.a.m.) inkl. draus resultierende Buchungsabsagen.
Die effektive Deckung richtet sich nach den individuellen vertraglichen Bedingungen.
Ist der Zulieferbetrieb in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein und wurde der Betrieb aufgrund einer behördlichen Massnahme geschlossen, handelt es sich um sogenannte Rückwirkungsschäden, welche in der Epidemieversicherung ebenfalls versicherbar sind. Die oben erwähnten Voraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht.
Auch hier richtet sich die definitive Deckung nach den individuellen vertraglichen vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter 00800 24 800 800 gerne zur Verfügung. Schadenfälle melden Sie bitte direkt an schaden@baloise.ch.
Über die Warentransportversicherung sind grundsätzlich der Verlust und die Beschädigung von transportierten Gütern während der gesamten Transportstrecke versichert.
Typischerweise nicht versichert sind:
- Indirekte Schäden wie Nutzungs oder Betriebsverluste sowie Liege- und Standgelder und andere Schäden, welche die Güter nicht unmittelbar betreffen.
- Folgen einer Verzögerung in der Ablieferung oder in der Beförderung, unabhängig von der Ursache.
Oft wird die Transportversicherung sehr individuell auf die Bedürfnisse unserer Kunden ausgestellt. Die Hinweise in Ihrer Police sowie die entsprechenden Zusatzklauseln sind daher genau zu betrachten. Ein Leistungsanspruch wird aufgrund der individuellen Deckungen natürlich einzeln durch die Baloise geprüft. Wir verfügen über ein weltweites Netzwerk von Havariekommissaren, welches rasch und unbürokratisch bei blockierten Warentransporten helfen kann.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter 00800 24 800 800 gerne zur Verfügung. Schadenfälle melden Sie bitte direkt an schaden@baloise.ch.
Bei Schäden aufgrund höherer Gewalt haftet der Spediteur oder Frachtführer generell nicht.
Zum derzeitigen Zeitpunkt ist die Rechtslage noch nicht eindeutig geklärt, ob es sich bei Corona um einen Fall höherer Gewalt handelt. Das vor einigen Jahren aufgetretene SARS-Virus, zu dessen Virengruppen auch Corona gehört, wurde jedoch als Fall höherer Gewalt eingestuft.
Die Baloise unterstützt ihre Versicherungsnehmer bei der Abwehr von unbegründeten Ansprüchen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter 00800 24 800 800 gerne zur Verfügung. Schadenfälle melden Sie bitte direkt an schaden@baloise.ch.
Nein, der Ausfall eines Events und damit verbundene Vermögensschäden (z.B. für in Rechnung gestellte Waren; Rechnungen für beauftragte Unternehmen) sind mit der Eventversicherung nicht gedeckt, dazu Bedarf einer speziell vereinbarten Ausfallversicherung.
Die Eventversicherung der Baloise beinhaltet die Veranstaltungs-, Sach-, Transport- und Technische Versicherung.
Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden und wurde mit dem Aufbau (z.B. Tribünenaufbau, Verkaufsstand, usw.) noch nicht begonnen, kann die Police wegen "Wegfall des Risikos" aufgehoben und die bereits bezahlte Prämie zurückerstattet werden.
Die Vermögensschäden aus dem Eventausfall sind – sofern nicht explizit in einer Sonderlösung vereinbart – auch nicht durch eine normale Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter 00800 24 800 800 gerne zur Verfügung. Schadenfälle melden Sie bitte direkt an schaden@baloise.ch.
Mit dem Programm des Bundes und der Banken erhalten Unternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen), die aufgrund der Corona-Situation in finanzielle Engpässe geraten sind, rasch und unkompliziert Unterstützung in Form von verbürgten Überbrückungskrediten. Link zur Medienmitteilung
Das geplante Programm für betroffene Unternehmen baut auf den bestehenden Strukturen der Bürgschaftsorganisationen auf und beinhaltet zwei Kreditfazilitäten:
- Kreditfazilität 1: Beträge bis zu 0,5 Mio. CHF werden von den Banken unkompliziert ausbezahlt und vom Bund zu 100 Prozent garantiert.
- Kreditfazilität 2: Darüber hinausgehende Beträge werden vom Bund zu 85 Prozent garantiert. Vorausgesetzt ist eine vorgängige Prüfung des Antrags durch die Bank. Der maximale Betrag der Kreditfazilität liegt bei 20 Mio. CHF pro Antragssteller.
Wie läuft ein Antrag ab? Die Antwort finden Sie hier.
Was müssen Sie als Geschäftskunde der Baloise zusätzlich wissen?
- Lesen Sie die Bestimmungen des Bundesrates gut durch.
- Kommt für Sie ein Überbrückungskredit infrage, laden Sie das Antragsformular auf der Webseite des Bundes herunter, füllen Sie es aus und unterzeichnen Sie das Formular rechtsgültig.
- Mailen Sie uns das Formular an die E-Mail-Adresse corona_kmu@baloise.ch.
- Wir benötigen kein Original. Das eingescannte und unterzeichnete Formular genügt.
- Sie erhalten innert kurzer Zeit eine Antwort von uns.
- Das ausbezahlte Darlehen (Kreditfazilität 1) wird zu null Prozent gewährt. Das Darlehen muss innerhalb von 5 Jahren zurückbezahlt werden.
- Wir behandeln Gesuche von bestehenden Geschäftskunden der Baloise.
Haben Sie Fragen zum Covid-19-Kredit? Wir beantworten diese zurzeit ausschliesslich via E-Mail: corona_kmu@baloise.ch.
Hier geht es zu den FAQ COVID 19 des Bundes
Homeoffice bringt den Arbeitsalltag nach Hause. Damit Sie auch weiterhin mit Ihren Mitarbeitenden in Kontakt bleiben, Pendenzen übersichtlich halten und schnell und agil Meetings abhalten können, haben wir mit dem Bets-Team, unserem Team für Innovationen, eine Übersicht einfacher und sicherer Kooperationstools erstellt.
Die verschiedenen Rubriken Kommunikations-Tools, Organisations-Tool und Datenablage-Tools sollen ihnen dabei helfen, dass Homeoffice für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden ein Erfolg wird.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Freude mit den neuen IT-Tools!
Disclaimer: Alle vorgestellten Tools bieten die gleichen Datenschutz- und Sicherheitsstandards. Wichtig ist dabei, die generellen Sicherheitsmassnahmen wie Virenschutzprogramm und ähnliches auf den eigenen IT-Hardware-Produkten installiert zu haben.
Zoom | Slack | MS Teams | Jitsi | |
---|---|---|---|---|
Video-Call | Ja | Ja | Ja | Ja |
Chat | Ja | Ja | Ja | Nein |
Screen-Sharing | Ja | Ja | Ja | Ja |
Konferenzen (mehrere Teilnehmer | Ja (limitiert, je nach Abo) |
Ja | Ja | Ja |
Webinar/Aufzeichnung | Ja | Nein | Ja | Ja |
Online-Terminvereinbarung | Nein | Ja, mit Erweiterung | Ja | Nein |
Kosten | Kostenlose Basisversion | Kostenlose Basisversion | Ab CHF 4.90 pro Person pro Monat |
Kostenlose Basisversion |
Anzahl möglicher Teilnehmer | 100 | 250 | 75 | 75, aber empfohlen werden max. 35 |
Im Browser nutzbar | Ja | Ja | Ja | Ja |
Installation von App möglich | Ja | Ja | Ja | Ja |
Weite Verbreitung | Ja | Ja | Ja | Nein |
Einfache Handhabung | Ja | Ja | Ja | Ja |
Trello | Jira | |
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Beschreibung | Digitales Kanban-Board. Hilft bei der Organisation aller Aufgaben innerhalb eines Teams oder eines Projekts. Mitarbeitende wissen, wer gerade woran arbeitet. | Plattform für digitale Scrum- und Kanban-Boards |
Kosten | Kostenlose Basisversion | Kostenlose Basisversion |
Einfache Handhabung | Ja | Anspruchsvoll |
Confluence | Microsoft Sharepoint | |
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Beschreibung | Intranet, Ablageplattform für interne Dokumente, gemeinsames Bearbeiten von Seiten möglich. | Intranet, Ablageplattform für interne Dokumente, gemeinsames Arbeiten an Dokumenten möglich zur selben Zeit. |
Kosten | Kostenlose Basisversion | Ab CHF 4.90 pro Benutzer pro Monat |
Welche Schutzmassnahmen sind für Ihr Unternehmen notwendig? Wie können Sie Ihre Mitarbeitenden und Kunden am besten schützen? Unser Partner «GU Sicherheit & Partner AG» hat eine hilfreiche Checkliste mit den grundlegenden Schutz- und Hygienemassnahmen zusammengestellt.
Download Checkliste
Wichtig: Diese Liste ist nicht abschliessend und ersetzt nicht die empfohlenen Schutzmassnahmen des Bundes.
- SECO: Übersicht zur aktuellen Pandemie-Situation für Arbeitgeber
- SECO: Links zu kantonalen Anlaufstellen in Bezug auf Arbeitslosigkeit
- Bundesamt für Gesundheit BAG: Empfehlungen für die Arbeitswelt
Laut Beschluss vom Bundesrat vom 20. März 2020 haben Eltern mit Kindern unter 12 Jahren, Personen in angeordneter Quarantäne, Selbstständigerwerbende sowie Freischaffende Anspruch auf Erwerbsersatzentschädigung. Die genauen Bedingungen dafür finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV.
Unter diesem Link finden Sie Merkblätter zum Thema sowie ein Anmeldeformular für Erwerbsersatzentschädigung, das Sie an Ihre Ausgleichskasse schicken können.
Eine Massnahme vom Bundesrat für die wirtschaftliche Entlastung von Unternehmen ist die Ausweitung der Kurzarbeit. Neu gibt es die Kurzarbeitsentschädigung unter anderem auch für befristet Angestellte, Lehrlinge sowie Angestellte von Temporärbüros. Die Wartefrist wurde aufgehoben und die Abwicklung der Gesuche sowie der Zahlungen wurden vereinfacht.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO.