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Aus dem Ausland: +41 58 285 28 28
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Über uns Coronavirus: Aktuelle Informationen für Geschäftskunden

Als Baloise möchten wir auch in herausfordernden Zeiten für unsere Geschäftskunden da sein. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Versicherungsschutz, zur aktuellen Situation sowie eine Übersicht mit hilfreichen Links. 

Wir sind für Sie da!

Auch in Ausnahmesituationen sind wir für Sie da. Unsere Mitarbeitenden laden Sie in dieser Video-Botschaft in ihr aktuelles Arbeitsumfeld ein.

Alle unsere Agenturen sind geöffnet, teilweise mit verkürzten Öffnungszeiten. Um Sie sowie unsere Mitarbeitenden zu schützen, halten wir uns selbstverständlich an die vom Bund empfohlenen Schutzmassnahmen.  

Falls ein Treffen zurzeit nicht möglich oder gewünscht ist, sind wir dank unserer Videoberatung auch virtuell persönlich für Sie da. Das geht ganz einfach und unkompliziert. Gerne helfen wir Ihnen weiter, falls Sie Fragen dazu haben. 

Kontaktieren Sie uns telefonisch unter  00800 24 800 800 oder per E-Mail an kundenservice@baloise.ch. 

Die genauen Öffnungszeiten der Agentur in Ihrer Nähe finden Sie hier.  

Informationen zum Versicherungsschutz
Krankentaggeldversicherung Unfallversicherung Berufliche Vorsorge Sachversicherung Epidemieversicherung Warentransportversicherung Haftpflicht für Spediteure Eventversicherung Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Krankentaggeld­versicherung
Mein Mitarbeiter ist am Coronavirus erkrankt / Ich kann einen Mitarbeiter vorübergehend nicht mehr beschäftigen, weil sein Umfeld ein gesundheitliches Risiko für ihn darstellt. Zahlt die Baloise das Krankentaggeld?

Die Krankentaggeldversicherung zahlt, wenn Mitarbeiter wegen einer Coronavirus Infektion (COVID-19) ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben können.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit in Folge der Coronavirus (COVID-19) Infektion oder aufgrund eines grippalen Infekts der als Verdachtsfall behandelt wird. Es gelten die vertraglich vereinbarten Leistungen und Wartefristen.

Nicht gedeckt sind:

  • Quarantäne-/Isolationsmassnahmen ohne Vorliegen einer Coronavirus (COVID-19) Infektion, unabhängig davon ob diese vom Arbeitgeber oder behördlich angeordnet wurden)
  • Pflicht zur Kinderbetreuung
  • Personen, die sich in der vom BAG definierten Risikokategorie befinden, weil sie belastende Vorerkrankungen haben, jedoch nicht von zu Hause aus arbeiten können.
Unfallversicherung
In meinem Beruf (z.B. als Mitarbeiter in der Spitalpflege) komme ich mit infizierten Personen in Kontakt. Wer zahlt, wenn ich angesteckt werde?

Ärztlich bestätigte Erkrankungen aufgrund des Coronavirus (COVID-19), die eindeutig (zu mehr als 50%) aufgrund einer beruflichen Tätigkeit (Labor oder Spital) entstanden sind, können als Berufskrankheit mit den entsprechenden UVG-Leistungen gelten. Wir verzichten jedoch auf eine pauschale Deckungszusage und behalten uns vor, den Einzelfall zu prüfen. Kosten für reine Reihenuntersuchungen oder andere Prophylaxemassnahmen ohne konkrete Verdachtsmomente für eine Erkrankung werden nicht übernommen.

Berufliche Vorsorge
Mein Mitarbeiter ist am Coronavirus erkrankt. Muss ich das meiner Pensionskasse melden?

Nein, erst wenn der Mitarbeitende nach Ablauf der reglementarischen Wartefrist immer noch krankgeschrieben ist (in der Regel 90 Tage).

Leistungsfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus sind gedeckt.

Sachversicherung
Ist eine Betriebsunterbrechung wegen des Coronavirus durch die Sachversicherung versichert?

Innerhalb der Sachversicherung kann eine Betriebsunterbrechungs- und/oder Rückwirkungsschadendeckung vereinbart werden. Voraussetzung für diesen Versicherungsschutz ist aber ein versicherter Sachschaden – also z.B. ein Feuer-, Einbruch- oder Wasserschaden. Betriebsschliessungen durch den Corona-Virus oder dadurch entstehende Arbeitsunfähigkeiten sind über die Sachversicherung nicht versichert, da ein vorausgegangener Sachschaden fehlt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter 00800 24 800 800 gerne zur Verfügung. Schadenfälle melden Sie bitte direkt an schaden@baloise.ch.  

Epidemieversicherung
Ich habe eine Epidemieversicherung abgeschlossen. Was ist damit gedeckt?

Die Epidemieversicherung ist ein optionaler Zusatz zur Sachversicherung. Sie bietet Schutz vor finanziellen Einbussen bei bestimmten behördlichen Massnahmen der zuständigen Schweizer Behörden zur Verhinderung der Übertragung des Coronavirus.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz sind angeordnete Massnahmen der zuständigen schweizerischen Behörden zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten wie:

  • Schliessung oder Quarantäne von Betrieben oder Betriebsteilen
  • Desinfektion oder Vernichtung von kontaminierter oder kontaminationsverdächtiger Ware
  • individuelles Tätigkeitsverbot für im Betrieb tätige Personen
  • Schliessung von zuliefernden oder abnehmenden Fremdbetrieben (Rückwirkungsschäden)

Vorbehalten bleibt der Deckungsausschluss: Schäden infolge von Krankheitserregern, für welche national oder international die WHO-Pandemiestufen 5 oder 6 gelten

Nicht versichert sind Massnahmen und Empfehlungen ausländischer Behörden, um die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern (Quarantänemassnahmen, Reisebeschränkungen, Lieferbeschränkungen u.a.m.) inkl. draus resultierende Buchungsabsagen.

Die effektive Deckung richtet sich nach den individuellen vertraglichen Bedingungen.

Sind Rückwirkungsschäden in der Epidemieversicherung gedeckt?

Ist der Zulieferbetrieb in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein und wurde der Betrieb aufgrund einer behördlichen Massnahme geschlossen, handelt es sich um sogenannte Rückwirkungsschäden, welche in der Epidemieversicherung ebenfalls versicherbar sind. Die oben erwähnten Voraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt sein, damit ein Versicherungsschutz besteht.

Auch hier richtet sich die definitive Deckung nach den individuellen vertraglichen vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter 00800 24 800 800 gerne zur Verfügung. Schadenfälle melden Sie bitte direkt an schaden@baloise.ch.  

Warentransport­versicherung
Ich habe eine Warentransportversicherung abgeschlossen. Was ist damit gedeckt?

Über die Warentransportversicherung sind grundsätzlich der Verlust und die Beschädigung von transportierten Gütern während der gesamten Transportstrecke versichert.

Typischerweise nicht versichert sind:

  • Indirekte Schäden wie Nutzungs oder Betriebsverluste sowie Liege- und Standgelder und andere Schäden, welche die Güter nicht unmittelbar betreffen.
  • Folgen einer Verzögerung in der Ablieferung oder in der Beförderung, unabhängig von der Ursache.

Oft wird die Transportversicherung sehr individuell auf die Bedürfnisse unserer Kunden ausgestellt. Die Hinweise in Ihrer Police sowie die entsprechenden Zusatzklauseln sind daher genau zu betrachten. Ein Leistungsanspruch wird aufgrund der individuellen Deckungen natürlich einzeln durch die Baloise geprüft. Wir verfügen über ein weltweites Netzwerk von Havariekommissaren, welches rasch und unbürokratisch bei blockierten Warentransporten helfen kann.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter 00800 24 800 800 gerne zur Verfügung. Schadenfälle melden Sie bitte direkt an schaden@baloise.ch.  

Haftpflicht für Spediteure
Aufgrund des Coronavirus ist es zu Verspätungen oder Ausfällen von Lieferungen gekommen. Hafte ich für entstandene Schäden beim Kunden?

Bei Schäden aufgrund höherer Gewalt haftet der Spediteur oder Frachtführer generell nicht.

Zum derzeitigen Zeitpunkt ist die Rechtslage noch nicht eindeutig geklärt, ob es sich bei Corona um einen Fall höherer Gewalt handelt. Das vor einigen Jahren aufgetretene SARS-Virus, zu dessen Virengruppen auch Corona gehört, wurde jedoch als Fall höherer Gewalt eingestuft.

Die Baloise unterstützt ihre Versicherungsnehmer bei der Abwehr von unbegründeten Ansprüchen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter 00800 24 800 800 gerne zur Verfügung. Schadenfälle melden Sie bitte direkt an schaden@baloise.ch.  

Eventversicherung
Ich muss meine Veranstaltung wegen des Coronavirus absagen. Ist dieser Fall gedeckt?

Nein, der Ausfall eines Events und damit verbundene Vermögensschäden (z.B. für in Rechnung gestellte Waren; Rechnungen für beauftragte Unternehmen) sind mit der Eventversicherung nicht gedeckt, dazu Bedarf einer speziell vereinbarten Ausfallversicherung.

Die Eventversicherung der Baloise beinhaltet die Veranstaltungs-, Sach-, Transport- und Technische Versicherung.

Erhalte ich wenigstens meine Police zurück?

Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden und wurde mit dem Aufbau (z.B. Tribünenaufbau, Verkaufsstand, usw.) noch nicht begonnen, kann die Police wegen "Wegfall des Risikos" aufgehoben und die bereits bezahlte Prämie zurückerstattet werden.

Und was ist mit den entstandenen Vermögensschäden?

Die Vermögensschäden aus dem Eventausfall sind – sofern nicht explizit in einer Sonderlösung vereinbart  auch nicht durch eine normale Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter 00800 24 800 800 gerne zur Verfügung. Schadenfälle melden Sie bitte direkt an schaden@baloise.ch.  

COVID-Kredit
Soforthilfen für Geschäftskunden der Baloise mittels verbürgtem COVID-Überbrückungskredit

Mit dem Programm des Bundes und der Banken erhalten Unternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen), die aufgrund der Corona-Situation in finanzielle Engpässe geraten sind, rasch und unkompliziert Unterstützung in Form von verbürgten Überbrückungskrediten. Link zur Medienmitteilung

Das geplante Programm für betroffene Unternehmen baut auf den bestehenden Strukturen der Bürgschaftsorganisationen auf und beinhaltet zwei Kreditfazilitäten:

  • Kreditfazilität 1: Beträge bis zu 0,5 Mio. CHF werden von den Banken unkompliziert ausbezahlt und vom Bund zu 100 Prozent garantiert.
  • Kreditfazilität 2: Darüber hinausgehende Beträge werden vom Bund zu 85 Prozent garantiert. Vorausgesetzt ist eine vorgängige Prüfung des Antrags durch die Bank. Der maximale Betrag der Kreditfazilität liegt bei 20 Mio. CHF pro Antragssteller.

Link zum Antragsformular

Wie läuft ein Antrag ab? Die Antwort finden Sie hier.

Was müssen Sie als Geschäftskunde der Baloise zusätzlich wissen?

  • Lesen Sie die Bestimmungen des Bundesrates gut durch.
  • Kommt für Sie ein Überbrückungskredit infrage, laden Sie das Antragsformular auf der Webseite des Bundes herunter, füllen Sie es aus und unterzeichnen Sie das Formular rechtsgültig.
  • Mailen Sie uns das Formular an die E-Mail-Adresse corona_kmu@baloise.ch.
  • Wir benötigen kein Original. Das eingescannte und unterzeichnete Formular genügt.
  • Sie erhalten innert kurzer Zeit eine Antwort von uns.
  • Das ausbezahlte Darlehen (Kreditfazilität 1) wird zu null Prozent gewährt. Das Darlehen muss innerhalb von 5 Jahren zurückbezahlt werden.
  • Wir behandeln Gesuche von bestehenden Geschäftskunden der Baloise.

Haben Sie Fragen zum Covid-19-Kredit? Wir beantworten diese zurzeit ausschliesslich via E-Mail: corona_kmu@baloise.ch.

Hier geht es zu den FAQ COVID 19 des Bundes

Nützliche Kooperationstools

Homeoffice bringt den Arbeitsalltag nach Hause. Damit Sie auch weiterhin mit Ihren Mitarbeitenden in Kontakt bleiben, Pendenzen übersichtlich halten und schnell und agil Meetings abhalten können, haben wir mit dem Bets-Team, unserem Team für Innovationen, eine Übersicht einfacher und sicherer Kooperationstools erstellt.

Die verschiedenen Rubriken Kommunikations-Tools, Organisations-Tool und Datenablage-Tools sollen ihnen dabei helfen, dass Homeoffice für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden ein Erfolg wird.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Freude mit den neuen IT-Tools!

Disclaimer: Alle vorgestellten Tools bieten die gleichen Datenschutz- und Sicherheitsstandards. Wichtig ist dabei, die generellen Sicherheitsmassnahmen wie Virenschutzprogramm und ähnliches auf den eigenen IT-Hardware-Produkten installiert zu haben.

Kommunikations-Tools
  Zoom Slack MS Teams Jitsi
Video-Call Ja Ja Ja Ja
Chat Ja Ja Ja Nein
Screen-Sharing Ja Ja Ja Ja
Konferenzen (mehrere Teilnehmer Ja
(limitiert, je nach Abo)
Ja Ja Ja
Webinar/Aufzeichnung Ja Nein Ja Ja
Online-Terminvereinbarung Nein Ja, mit Erweiterung Ja Nein
Kosten Kostenlose Basisversion Kostenlose Basisversion Ab CHF 4.90
pro Person
pro Monat
Kostenlose Basisversion
Anzahl möglicher Teilnehmer 100 250 75 75, aber empfohlen werden max. 35
Im Browser nutzbar Ja Ja Ja Ja
Installation von App möglich Ja Ja Ja Ja
Weite Verbreitung Ja Ja Ja Nein
Einfache Handhabung Ja Ja Ja Ja

 

Organisations-Tools
  Trello Jira
Beschreibung Digitales Kanban-Board. Hilft bei der Organisation aller Aufgaben innerhalb eines Teams oder eines Projekts. Mitarbeitende wissen, wer gerade woran arbeitet. Plattform für digitale Scrum- und Kanban-Boards
Kosten Kostenlose Basisversion Kostenlose Basisversion
Einfache Handhabung Ja Anspruchsvoll

 

Datenablage-Tools
  Confluence Microsoft Sharepoint
Beschreibung Intranet, Ablageplattform für interne Dokumente, gemeinsames Bearbeiten von Seiten möglich. Intranet, Ablageplattform für interne Dokumente, gemeinsames Arbeiten an Dokumenten möglich zur selben Zeit.
Kosten Kostenlose Basisversion Ab CHF 4.90 pro Benutzer pro Monat

 

Nützliche Links und Infos
Checkliste: Schutzmassnahmen für KMU

Welche Schutzmassnahmen sind für Ihr Unternehmen notwendig? Wie können Sie Ihre Mitarbeitenden und Kunden am besten schützen? Unser Partner «GU Sicherheit & Partner AG» hat eine hilfreiche Checkliste mit den grundlegenden Schutz- und Hygienemassnahmen zusammengestellt. 

Download Checkliste

Wichtig: Diese Liste ist nicht abschliessend und ersetzt nicht die empfohlenen Schutzmassnahmen des Bundes.

Erwerbsersatzentschädigung

Laut Beschluss vom Bundesrat vom 20. März 2020 haben Eltern mit Kindern unter 12 Jahren, Personen in angeordneter Quarantäne, Selbstständigerwerbende sowie Freischaffende Anspruch auf Erwerbsersatzentschädigung. Die genauen Bedingungen dafür finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV.

Unter diesem Link finden Sie Merkblätter zum Thema sowie ein Anmeldeformular für Erwerbsersatzentschädigung, das Sie an Ihre Ausgleichskasse schicken können.

Kurzarbeitsentschädigung

Eine Massnahme vom Bundesrat für die wirtschaftliche Entlastung von Unternehmen ist die Ausweitung der Kurzarbeit. Neu gibt es die Kurzarbeitsentschädigung unter anderem auch für befristet Angestellte, Lehrlinge sowie Angestellte von Temporärbüros. Die Wartefrist wurde aufgehoben und die Abwicklung der Gesuche sowie der Zahlungen wurden vereinfacht.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO.

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