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Blog Plötzlich Arbeitgeber: Gesetze und Pflichten
  • Arbeitgeberpflicht nach OR
  • Gesundheitsschutz im Detail
  • Überblick über die Sozialversicherungen
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Arbeitgeberpflicht nach OR

Sie haben bis jetzt einen Ein-Mann- oder einen Ein-Frau-Betrieb geführt und überlegen sich nun, jemanden einzustellen? Dieser Schritt verändert nicht nur Ihren Arbeitsalltag, sondern auch Ihre rechtliche Lage. Denn als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin übernehmen Sie wichtige Pflichten. Neben der Lohnzahlung sind Sie auch für die Sozialversicherungen, den Schutz der Persönlichkeit und die Gleichstellung der Geschlechter zuständig. Geregelt sind die Pflichten der Arbeitgeber im Obligationenrecht unter den Artikeln 322 bis 330a OR.  

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Während Arbeitnehmer laut Obligationenrecht der Treuepflicht (Art. 321a OR) unterstehen, gilt für Arbeitgeber die Fürsorgepflicht. Diese umfasst den allgemeinen Schutz der Persönlichkeit und den Datenschutz, die Pflicht zur Gleichstellung von Mann und Frau, den Vermögensschutz und das Anrecht auf ein Arbeitszeugnis. Sie müssen ausserdem dafür Sorge tragen, dass Ihre Arbeitnehmer weder überfordert noch gemobbt werden. Um das Leben und die Gesundheit der Angestellten zu schützen, muss der Arbeitgeber Massnahmen treffen, «die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebs angemessen sind» (Art. 328 OR).

Gesundheitsschutz im Detail

Die Fürsorgepflicht zum Gesundheitsschutz wird durch das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) und das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (ArG) ergänzt.

«Der Erfahrung nach» bezieht sich im Gesetz auf eine allgemeingültige Erfahrung, basierend auf Unfallstatistiken, Richtlinien, Merkblättern und Vorschriften. Schutzmassnahmen müssen sich dabei dem technischen Fortschritt anpassen. Darauf zielt die Aussage «nach dem Stand der Technik anwendbar» ab. Die angewendeten Massnahmen sollen in einem angemessenen Verhältnis zum Risiko stehen. Je grösser die Gefahr einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, desto aufwändiger darf und muss der Schutz Ihrer Angestellten ausfallen. Bei der Beurteilung helfen Ihnen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) oder die Suva.

Doch auch Unternehmen ohne grosses Unfallrisiko profitieren von einem Gesundheitsmanagement. Dadurch erhöhen Sie die Zufriedenheit Ihrer Angestellten und deren Wohlbefinden. Die geleistete Arbeit wird besser und die Motivation steigt.

AHV/IV/EO/ALV: Sozialversicherungen

Bereits bei der Gründung Ihres Unternehmens sind Sie mit Sozialversicherungen in Berührung gekommen. Welche für Sie obligatorisch sind, hängt von der Rechtsform Ihrer Firma ab. Doch wie sieht die Lage aus, wenn man Arbeitgeber wird? Die Beiträge an die Sozialversicherungen teilen sich Arbeitnehmer und -geber. Wie hoch die Beiträge sind, hängt von dem jährlichen Einkommen ab.

Sozialversichherung Arbeitgeberbeitrag Arbeitnehmerbeitrag Total

AHV
(Alters- und Hinterlassenenversicherung)

4,2 % 4,2 % 8,4 %

IV
(Invalidenversicherung)

0,7 % 0,7 % 1,4 %

EO
(Erwerbsersatzordnung)

0,225 % 0,225 % 0,45 %

ALV
(Arbeitslosenversicherung)

1,1 % für Jahreseinkommen bis CHF 148 200.00; 
über CHF 148 200.00 0,5 %
1,1 % für Jahreseinkommen bis CHF 148 200.00; 
über CHF 148 200.00 0,5 %
2,2 % für Jahreseinkommen bis CHF 148 200.00; 
über CHF 148 200.00 1 %
Total 6,225 % bzw. 5,625 % 6,225 % bzw. 5,625 % 12,45 % bzw. 11,25 %

Quelle: https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ueberblick/beitraege.html

Ausführlichere Informationen zu Sozialversicherungen erhalten Sie hier:

Attraktiver Arbeitgeber werden

Soweit also die Gesetzeslage, doch wie wird man zu einem attraktiven Arbeitgeber? Worauf achten Arbeitnehmer bei der Suche nach einer neuen Stelle? Denn wer einen guten Ruf geniesst, erhält mehr und bessere Bewerbungen. Innerhalb einer Erhebung durch das Personaldienstleistungsunternehmen Randstad wird das angenehme Arbeitsklima auf dem ersten Rang genannt. Damit man sich als Arbeitnehmer wohl fühlt, möchte man die eigenen Kompetenzen einbringen können und sich dadurch die Wertschätzung des Vorgesetzten verdienen. Auch die zwischenmenschlichen Beziehungen innerhalb eines Teams tragen zu einem angenehmen Klima bei. Ebenso wichtig wie das Arbeitsklima sind bei der Stellenwahl das Gehalt und die Sozialleistungen. Berufliche Sicherheit, Work-Life-Balance und die damit verbundene Flexibilität folgen auf der Rangliste dicht hintereinander.

Beratung schafft Überblick

Durch eine fachmännische Beratung wird alles einfacher. Unsere Experten für KMU wissen, welche Schritte als Neu-Arbeitgeber die wichtigsten sind und wie man die neue Situation erfolgreich meistert. Bei einem persönlichen Gespräch finden wir die passende Lösung.

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