Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf einem 3-Säulen-System. Diese unterteilen sich in eine staatliche, eine berufliche und eine private Säule. Die staatliche Vorsorge und die berufliche durch den Arbeitgeber werden in den beiden ersten Säulen zusammengefasst. Die rein private Vorsorge bildet die dritte Säule.
Die 1. Säule umfasst die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invaliditätsversicherung sowie die Ergänzungsleistungen. Als obligatorische staatliche Vorsorge dient sie der Existenzsicherung im Alter und bei Invalidität. Versichert ist grundsätzlich jede Person, die in der Schweiz wohnhaft oder erwerbstätig ist.
Die 2. Säule wird durch die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) gemeinsam mit dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) gebildet. Sie sichert die Finanzierung der Lebenshaltungskosten. Obligatorisch versichert sind Arbeitnehmende mit einem AHV-pflichtigen Jahreslohn von mehr als 21’330 CHF.
Die 3. Säule dient der Schliessung von Vorsorgelücken der ersten beiden Säulen. Als freiwillige Ergänzung sichert sie die Weiterführung des gewohnten Lebensstandards nach der Pensionierung, da die Leistungen aus der 1. und 2. Säule dafür meistens nicht ausreichen. Dabei wird zwischen der gebundenen Vorsorge (3a) und der freien Vorsorge (3b) unterschieden.
Um Vorsorgelücken zu vermeiden und ideal vorsorgen zu können, ist eine ausreichende private Vorsorge unerlässlich. Denn die steigende Lebenserwartung bietet uns auf der einen Seite neue Möglichkeiten der Lebensgestaltung, auf der anderen Seite stossen die staatliche und berufliche Vorsorge aber an ihre finanziellen Grenzen. Dies bedeutet mehr Eigenverantwortung im Rahmen der privaten Vorsorge, damit jeder Vorsorgesparer die Zeit nach der Pensionierung in vollen Zügen geniessen kann.