Jede Vorsorgeeinrichtung muss einen Kassenvorstand wählen.
Der Kassenvorstand setzt sich aus einer gleichen Anzahl von Vertretern des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer zusammen. Die Arbeitgebervertreter werden durch den Arbeitgeber bestimmt. Die Arbeitnehmer wählen ihre Vertreter aus dem Kreis der versicherten Personen.
Die Hauptaufgabe des Kassenvorstands besteht darin zu überwachen, dass die Vorsorgekasse korrekt geführt wird.
Praktisches Beispiel zum Kassenvorstand und den Aufgaben
Herr Meier ist neu in den Kassenvorstand des Unternehmens Eisentüren GmbH gewählt worden. Der Geschäftsführer, Herr Schmied beabsichtigt, die Leistungen des Vorsorgeplans zu ändern. Benötigt er das Einverständnis von Herrn Meier in seiner Funktion als Kassenvorstand?
Eine Änderung des Vorsorgeplans bedeutet eine Änderung des Reglements. Eine der Aufgaben von Herr Meier ist, eine Änderung des Reglements mitzubestimmen.
Alle Aufgaben des Kassenvorstandes:
a) Er erlässt das Kassenreglement und beschliesst allfällige Änderungen.
b) Er überwacht die zum Vollzug der Personalvorsorge notwendigen Massnahmen wie
- Anmeldung der neu zu versichernden Personen,
- Abmeldung der versicherten Personen bei Dienstaustritt,
- Meldung der Lohnänderungen,
- Einholung der notwendigen Unterlagen für die Geltendmachung von Ansprüchen,
- Durchführung allfälliger Teilliquidationen,
- Auflösung der Vorsorgekasse sowie
- übrige notwendige Meldungen für die Durchführung der Personalvorsorge.
c) Er überwacht, ob die notwendigen Zahlungen fristgerecht an die Stiftung überwiesen werden; im Falle von Beitragsrückständen orientiert er die Versicherten.
d) Er nimmt die Informationen zur finanziellen Lage der Vorsorgekasse entgegen.
e) Er verwaltet die Mittel der Kasse, soweit diese in eigener Verantwortung angelegt werden.
f) Er entscheidet über die Verwendung von freien Mitteln der Vorsorgekasse bei einer Verteilung nach den im Reglement betreffend die Teilliquidation von Vorsorgekassen vorgesehenen Verteilkriterien.
g) Er erfüllt seine Auskunfts- und Informationspflichten gegenüber den versicherten Personen, insbesondere
- orientiert und berät er die versicherten Personen und die Anspruchsberechtigten über die Organisation, Leistungen und Vermögenslage der Vorsorgekasse und
- er informiert die versicherten Personen jährlich über die Zusammensetzung des Stiftungsrats und des Kassenvorstands.
h) Er beschliesst Änderungen des Vorsorgeplans der Vorsorgekasse im Rahmen des Planangebots der Stifterin.
i) Er erfüllt die übrigen ihm gesetzlich oder reglementarisch auferlegten Pflichten.