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Rundgang durch die Vorsorge der Schweiz Wohneigentumsförderung
Einführung zur Wohneigentumsförderung

Gelder aus der beruflichen Vorsorge dürfen für selbstbenutztes Wohneigentum vorbezogen oder verpfändet werden. 

Praktisches Beispiel zur Wohneigentumsförderung

Herr Meier plant den Bau eines Einfamilienhauses zur eigenen Nutzung. Folgende Punkte muss er dabei berücksichtigen:

Bis zum Alter von 50 Jahren entspricht der Vorbezug maximal der Höhe seiner Austrittsleistung. Ab einem Alter von 50 Jahren steht ihm maximal die für das Alter von 50 Jahren geltende Austrittsleistung zu. Falls seine Austrittsleistung höher ist, so steht ihm die Hälfte dieser Austrittsleistung im Zeitpunkt des Bezugs zur Verfügung. Der Minimalbetrag für einen Bezug entspricht 20'000 Franken (Ausnahmen siehe Merkblatt).

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