Wir erklären Ihnen, welche Schadenfälle gedeckt sind.
Entscheidend ist natürlich der in Ihrer Autoversicherung vorgesehene Deckungsumfang. Deshalb sollten Sie zur Klärung der Frage, ob ein Schadenfall gedeckt ist oder nicht, zunächst Ihren Versicherungsvertrag prüfen. Danach sagen wir Ihnen, was unter die Deckung der Teilkaskoversicherung fällt, und lassen Sie auch wissen, ob die Vollkaskoversicherung (oder eine Zusatzversicherung) in einer solchen Situation von Nutzen ist.
Eine Teilkaskoversicherung deckt von Ihnen selbst verursachte Karosserieschäden nicht. Haben Sie jedoch eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, so übernimmt Ihre Versicherung die Reparaturkosten.
Ja, Ihre Teilkaskoversicherung deckt die Reparaturkosten. Zudem sind – jedenfalls bei der Baloise – auch die Folgeschäden gedeckt. Ein Beispiel: Ein Marder hat Ihre Bremsschläuche zerbissen. Als Folge davon können Sie nicht rechtzeitig bremsen und rammen eine Mauer. Wenn Sie bei der Baloise eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben, ist auch dieser Schaden gedeckt.
Ja. Hagelschäden sind durch die Teilkaskoversicherung gedeckt. Zögern Sie nicht, Ihrer Versicherung solche Schäden zu melden: Da Sie den Schaden nicht verursacht haben, verlieren Sie auch Ihren Bonus nicht. Tatsächlich greift das Bonus-Malus-System nur bei der Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung ist davon nicht betroffen.
Ja. In diesem Fall spricht man von Glasbruch. Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für den Ersatz einer gesprungenen Windschutzscheibe. Denken Sie daher nicht lange darüber nach, ob Sie Ihre Windschutzscheibe ersetzen lassen sollen: Wenn es sich um einen Schaden handelt, der von der Teilkasko gedeckt ist, behalten Sie Ihren Bonus.
Falls Sie lediglich eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben, bezahlt Ihre Versicherung die Reparatur nicht. Falls Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, können Sie Ihrer Versicherung den Schaden melden, müssen jedoch einen Selbstbehalt bezahlen.
Damit Sie für solche Situationen ausreichend versichert sind, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Zusatzversicherung gegen Parkschäden. Diese greift bei Schäden am geparkten Fahrzeug, die durch unbekannte Dritte verursacht wurden. So schützen Sie Ihren Bonus und müssen auch keinen Selbstbehalt bezahlen.
Ja, einen derartigen Schaden deckt die Teilkaskoversicherung. Beachten Sie jedoch, dass diese nur dann greift, wenn sich der Schadenfall auf einer öffentlichen Verkehrsfläche ereignet hat. So ist zum Beispiel ein Wildunfall auf einer privaten Zufahrtsstrasse von der Versicherung nicht gedeckt.
Ja, Ihre Versicherung übernimmt die Kosten sämtlicher Schäden an Drittfahrzeugen. Tatsächlich sind Schäden, die Dritten zugefügt werden, durch die Haftpflichtversicherung für Ihr Motorfahrzeug gedeckt.
Was die Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug betrifft, reicht die Teilkaskoversicherung allerdings nicht aus. Falls Sie jedoch eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, deckt diese solche Schäden.
Bei einem Verlust der Fahrzeugschlüssel greift die Teilkaskoversicherung nicht. Prüfen Sie aber trotzdem Ihren Versicherungsvertrag: Falls Sie Ihre Motorfahrzeugversicherung bei der Baloise abgeschlossen haben, profitieren Sie eventuell vom Sicherheitsbaustein Sorglos. In diesem Fall können Sie bei Verlust Ihrer Fahrzeugschlüssel mit der Unterstützung Ihrer Versicherung rechnen, die dann auch die Kosten für den Austausch der Schlösser übernimmt.
Ja, zerstochene Reifen sind im Rahmen der böswilligen Beschädigung von der Teilkasko gedeckt. Sie können diesen Schaden also Ihrer Versicherung melden.
Innerhalb der Teilkaskoversicherung ist eine abschliessende Auflistung von böswilligen Beschädigungen gedeckt. Folgende Ereignisse sind dabei mitversichert
- Abbrechen von Antennen, Rückspiegeln, Scheibenwischern oder Ziervorrichtungen,
- Zerstechen der Reifen
- Hineinschütten von schädigenden Zusätzen in den Treibstofftank.
- Aufschlitzen des Cabrioletverdecks,
- Bemalen und Bespritzen des Fahrzeuges mit Farbe oder anderen Stoffen,
- gewaltsames Entfernen des Ladekabels durch unbekannte Dritte.
Fälle ausserhalb dieser Aufzählung sind über unsere Parkschaden- oder Kollisionskasko-Deckung versicherbar.
Ihre Teilkaskoversicherung deckt die Schäden am Fahrzeug, das heisst die eingeschlagene Scheibe. Was jedoch den entwendeten Gegenstand betrifft, wird dieser nur dann ersetzt, wenn Sie eine Zusatzversicherung für mitgeführte persönliche Gegenstände abgeschlossen haben.
In diesem Fall deckt der Pannenservice der Versicherung nur die unmittelbare Pannenhilfe. Die Kosten für den neuen Reifen werden nicht übernommen. Hier stellt sich die Frage nach der Abnutzung, weswegen keine Versicherung (auch die Vollkaskoversicherung nicht) die Anschaffungskosten für Neureifen übernimmt.
Sie haben noch Fragen zur Motorfahrzeugversicherung und zu den diversen Optionen, die Ihnen zur Wahl stehen? Informieren Sie sich in den FAQ. Unsere Berater unterstützen Sie auch jederzeit gerne bei der Wahl einer genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherung.