00800 24 800 800 DE EN FR IT FAQ | Antworten auf Ihre Fragen Berater oder Standorte finden Bankkonditionen Blog Jobs auf baloise.com Link öffnet in einem neuen Tab Exklusive Partnerangebote Schadenmeldung Versicherungsnachweis Partnerbetriebe Adressänderung younGo - für alle bis 30 Autoversicherung Haushaltsversicherung Vorsorge und Vermögen
Kundenservice
24h Hotline 00800 24 800 800
Aus dem Ausland: +41 58 285 28 28
Kontakt & Services
myBaloise E-Banking Link öffnet in einem neuen Tab Mein Konto Weitere Logins E-Banking Link öffnet in einem neuen Tab Logout
Blog Autoversicherung: Was deckt die Teilkasko?

Wir erklären Ihnen, welche Schadenfälle gedeckt sind.

12. August 2019
Gedeckt oder nicht gedeckt? Wenn ein Unfall passiert, fragt man sich gelegentlich, ob die Autoversicherung den Schaden übernimmt. 

Entscheidend ist natürlich der in Ihrer Autoversicherung vorgesehene Deckungsumfang. Deshalb sollten Sie zur Klärung der Frage, ob ein Schadenfall gedeckt ist oder nicht, zunächst Ihren Versicherungsvertrag prüfen. Danach sagen wir Ihnen, was unter die Deckung der Teilkaskoversicherung fällt, und lassen Sie auch wissen, ob die Vollkaskoversicherung (oder eine Zusatzversicherung) in einer solchen Situation von Nutzen ist.

Welche Schäden sind gedeckt?
Bei der Ausfahrt aus der Garage habe ich meine Karosserie zerkratzt. Kann ich meine Versicherung ersuchen, die Kosten zu übernehmen?

Eine Teilkaskoversicherung deckt von Ihnen selbst verursachte Karosserieschäden nicht. Haben Sie jedoch eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, so übernimmt Ihre Versicherung die Reparaturkosten.

Marder haben die Leitungen an meinem Auto angenagt. Ist die Reparatur durch meine Versicherung gedeckt?

Ja, Ihre Teilkaskoversicherung deckt die Reparaturkosten. Zudem sind – jedenfalls bei der Baloise – auch die Folgeschäden gedeckt. Ein Beispiel: Ein Marder hat Ihre Bremsschläuche zerbissen. Als Folge davon können Sie nicht rechtzeitig bremsen und rammen eine Mauer. Wenn Sie bei der Baloise eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben, ist auch dieser Schaden gedeckt.

Ich war auf Besuch bei Freunden, als wir von einem Hagelgewitter überrascht wurden. Man sieht es meinem Auto an. Übernimmt meine Versicherung die Reparaturkosten?

Ja. Hagelschäden sind durch die Teilkaskoversicherung gedeckt. Zögern Sie nicht, Ihrer Versicherung solche Schäden zu melden: Da Sie den Schaden nicht verursacht haben, verlieren Sie auch Ihren Bonus nicht. Tatsächlich greift das Bonus-Malus-System nur bei der Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung ist davon nicht betroffen.

Meine Windschutzscheibe wurde durch Splitt beschädigt, und mein Garagist ist der Ansicht, dass sie ausgewechselt werden muss. Deckt meine Motorfahrzeugversicherung diese Kosten?

Ja. In diesem Fall spricht man von Glasbruch. Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für den Ersatz einer gesprungenen Windschutzscheibe. Denken Sie daher nicht lange darüber nach, ob Sie Ihre Windschutzscheibe ersetzen lassen sollen: Wenn es sich um einen Schaden handelt, der von der Teilkasko gedeckt ist, behalten Sie Ihren Bonus.

Auf dem Rückweg vom Supermarkt habe ich gemerkt, dass mein linkes Rücklicht eingedrückt wurde. Kann ich diesen Schaden meiner Versicherung melden?

Falls Sie lediglich eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben, bezahlt Ihre Versicherung die Reparatur nicht. Falls Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, können Sie Ihrer Versicherung den Schaden melden, müssen jedoch einen Selbstbehalt bezahlen. 

Damit Sie für solche Situationen ausreichend versichert sind, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Zusatzversicherung gegen Parkschäden. Diese greift bei Schäden am geparkten Fahrzeug, die durch unbekannte Dritte verursacht wurden. So schützen Sie Ihren Bonus und müssen auch keinen Selbstbehalt bezahlen.

Ich habe mit meinem Auto ein Reh angefahren. Ist der Schaden durch meine Versicherung gedeckt?

Ja, einen derartigen Schaden deckt die Teilkaskoversicherung. Beachten Sie jedoch, dass diese nur dann greift, wenn sich der Schadenfall auf einer öffentlichen Verkehrsfläche ereignet hat. So ist zum Beispiel ein Wildunfall auf einer privaten Zufahrtsstrasse von der Versicherung nicht gedeckt.

Bei der Ausfahrt aus einem Parkhaus habe ich das Heck eines anderen Fahrzeugs gestreift. Bezahlt meine Motorfahrzeugversicherung die Reparaturkosten?

Ja, Ihre Versicherung übernimmt die Kosten sämtlicher Schäden an Drittfahrzeugen. Tatsächlich sind Schäden, die Dritten zugefügt werden, durch die Haftpflichtversicherung für Ihr Motorfahrzeug gedeckt.

Was die Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug betrifft, reicht die Teilkaskoversicherung allerdings nicht aus. Falls Sie jedoch eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, deckt diese solche Schäden.

Ich habe meine Autoschlüssel verloren und muss die Schlösser austauschen lassen. Kann ich meine Motorfahrzeugversicherung ersuchen, die Kosten zu übernehmen?

Bei einem Verlust der Fahrzeugschlüssel greift die Teilkaskoversicherung nicht. Prüfen Sie aber trotzdem Ihren Versicherungsvertrag: Falls Sie Ihre Motorfahrzeugversicherung bei der Baloise abgeschlossen haben, profitieren Sie eventuell vom Sicherheitsbaustein Sorglos. In diesem Fall können Sie bei Verlust Ihrer Fahrzeugschlüssel mit der Unterstützung Ihrer Versicherung rechnen, die dann auch die Kosten für den Austausch der Schlösser übernimmt.

Als ich von der Arbeit zurückgekommen bin, waren meine Reifen zerstochen. Bin ich in diesem Fall versichert?

Ja, zerstochene Reifen sind im Rahmen der böswilligen Beschädigung von der Teilkasko gedeckt. Sie können diesen Schaden also Ihrer Versicherung melden.

Mein parkiertes Fahrzeug wurde beschädigt, es handelt sich offensichtlich um Vandalismus. Bin ich in diesem Fall versichert?

Innerhalb der Teilkaskoversicherung ist eine abschliessende Auflistung von böswilligen Beschädigungen gedeckt. Folgende Ereignisse sind dabei mitversichert

  • Abbrechen von Antennen, Rückspiegeln, Scheibenwischern oder Ziervorrichtungen,
  • Zerstechen der Reifen
  • Hineinschütten von schädigenden Zusätzen in den Treibstofftank.
  • Aufschlitzen des Cabrioletverdecks,
  • Bemalen und Bespritzen des Fahrzeuges mit Farbe oder anderen Stoffen,
  • gewaltsames Entfernen des Ladekabels durch unbekannte Dritte.

Fälle ausserhalb dieser Aufzählung sind über unsere Parkschaden- oder Kollisionskasko-Deckung versicherbar.

Auf der Fahrt in die Ferien haben wir angehalten, um zu tanken und einen Kaffee zu trinken. Mein Sohn hat sein iPad im Fahrzeug liegen gelassen, und ein Dieb hat die Scheibe eingeschlagen, um es zu entwenden. Bin ich in diesem Fall versichert?

Ihre Teilkaskoversicherung deckt die Schäden am Fahrzeug, das heisst die eingeschlagene Scheibe. Was jedoch den entwendeten Gegenstand betrifft, wird dieser nur dann ersetzt, wenn Sie eine Zusatzversicherung für mitgeführte persönliche Gegenstände abgeschlossen haben.

Ich war auf der Autobahn unterwegs, als ein Pneu geplatzt ist. Ich habe den Pannenservice meiner Versicherung angerufen. Wer bezahlt den Pneuwechsel?

In diesem Fall deckt der Pannenservice der Versicherung nur die unmittelbare Pannenhilfe. Die Kosten für den neuen Reifen werden nicht übernommen. Hier stellt sich die Frage nach der Abnutzung, weswegen keine Versicherung (auch die Vollkaskoversicherung nicht) die Anschaffungskosten für Neureifen übernimmt.

Welche Autoversicherung brauche ich?

Sie haben noch Fragen zur Motorfahrzeugversicherung und zu den diversen Optionen, die Ihnen zur Wahl stehen? Informieren Sie sich in den FAQ. Unsere Berater unterstützen Sie auch jederzeit gerne bei der Wahl einer genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherung.

Prämie berechnen
Das könnte Sie interessieren weitere Blogartikel
Willkommen zurück!

Jetzt zurück zu Ihrem Angebot einer Ihrer Offerte  

Zurück zur Offerte

oder

Neu berechnen
Willkommen zurück!

Jetzt zurück zu Ihrem Angebot einer Ihrer Offerte  

Zurück zur Offerte

oder

Neu berechnen
Willkommen zurück!

Jetzt zurück zu Ihrem Angebot einer Ihrer Offerte  

Zurück zur Offerte

oder

Neu berechnen
Willkommen zurück!

Jetzt zurück zu Ihrem Angebot einer Ihrer Offerte  

Zurück zur Offerte

oder

Neu berechnen
Willkommen zurück!

Jetzt zurück zu Ihrem Angebot einer Ihrer Offerte  

Zurück zur Offerte

oder

Neu berechnen