- 100% Kaufpreisentschädigung bis zum 7. Betriebsjahr
- Deckung der Leuchten und Assistenzsysteme
- Innenraumversicherung
- Umfassender Versicherungsschutz mit individuell wählbaren Zusatzdeckungen
- Exklusive Serviceleistungen während Schadenbehebung bei Partnergarage
- Vorteile wie vergünstigte Fahrsicherheitstrainings
- Prämienrechnung bequem und unkompliziert per eBill bezahlen
Vertrauen Sie deshalb bei der Reparatur Ihres Fahrzeugs auf einen unserer professionellen Partnerbertriebe. Sie profitieren von unseren exklusiven Serviceleistungen, wie zum Beispiel:
- Gratis Ersatzfahrzeug während der Reparatur
- Fahrzeugreinigung innen und aussen
- Hol- und Bringservice des beschädigten Fahrzeugs in der Region der Partnergarage
Gesetzlich obligatorisch
Die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für jeden Fahrzeughalter. Sie übernimmt Schäden, die Sie (als Lenker eines Motorfahrzeuges) anderen Verkehrsteilnehmern, Tieren oder Sachen zufügen. Sie wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen ab, die an Sie gestellt werden.
Details zum Haftpflicht-Paket entnehmen Sie bitte den Vertragsbedingungen.
Das Teilkasko-Paket beinhaltet Haftpflicht und Teilkasko.
Wir erbringen Leistungen für Schäden am versicherten Fahrzeug, welche infolge von Feuer, Elementarereignissen, böswilliger Beschädigung (Abbrechen von Antenne, Rückspiegel, Scheibenwischer oder Ähnlichem), Glasbruch, Marderbiss, Kollision mit Tieren, Diebstahl entstehen. Falls notwendig übernehmen wir in diesen Fällen auch die Kosten für die Bergung des Fahrzeuges.
Das Vollkasko-Paket beinhaltet alle Leistungen der Haftpflicht-, Teil- und Kollisionskaskoversicherung.
Finanzieller Rundumschutz vor Schäden durch, mit oder an Ihrem Fahrzeug. Versichert sind Schäden durch Kollision, Zerkratzen und Bemalen des Fahrzeuges.
Mitversichert im Vollkasko-Paket sind zudem Schäden am versicherten Fahrzeug, welche infolge von Feuer, Elementarereignissen, böswilliger Beschädigung, Glasbruch, Marderbiss, Kollision mit Tieren oder Diebstahl entstehen. Falls notwendig übernehmen wir in diesen Fällen auch die Kosten für die Bergung des Fahrzeuges.
Mehr Schutz und Sicherheit durch Zusatzdeckungen
Ergänzen Sie Ihre Grundversicherung um sinnvolle, frei wählbare Zusätze.
Schäden, die durch Unbekannte an Ihrem parkierten Wagen verursacht werden
Schäden an Scheinwerfern, Heck- und Blinkleuchten, Seitenspiegeln, Sensoren der Fahrassistenzsysteme sowie an zugelassenen Rundumleuchten.
Schäden an persönlichen Gegenständen, die Sie in Ihrem Fahrzeug mitführen
Bei Schäden, die Sie mit Ihrem versicherten Personenwagen an eigenen Sachen, Gebäuden oder Motorfahrzeugen verursachen, kommt dieser Sicherheitsbaustein zum Tragen. Die Deckung schützt ausserdem alle Personen, die mit Ihnen im gleichen Haushalt leben.
Mit dem Sicherheitsbaustein «Sorglos» sind neben vielen weiteren materiellen Leistungen auch die Kosten für eine psychologische Betreuung und ein Fahrsicherheitstraining gedeckt. Schäden die durch Grobfahrlässigkeit verursacht wurden, werden auch übernommen (ausgenommen davon sind Fahren in angetrunkenem oder fahruntauglichen Zustand und Raserei).
Zudem sind Schlüsselersatz- und Schlossänderungskosten bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Fahrzeugschlüssel bis 5'000 CHF versichert.
Die Zusatzdeckung Electra schützt Ihr Elektrofahrzeug und dessen Zubehör umfassend. Sie deckt:
- Schäden an der Hochvolt-Batterie infolge falscher Bedienung, Überspannung, Überstrom, Tiefenentladung, Fehlfunktion des Ladegerätes
- ungewöhnlichen Kapazitätsverlust der Hochvolt-Batterie von mehr als 30% während den ersten 10 Betriebsjahren bis zu einer maximalen Laufleistung von 180'000 km.
- Beschädigungen und Diebstähle an der Ladestation inkl. Ladezubehör bis CHF 10'000
- den Verlust oder die missbräuchliche Verwendung der Ladekarte und Lade-App bis CHF 10'000
Pannenhilfe vor Ort und Abschleppen des versicherten Fahrzeuges, Organisation und Bezahlung der Heim- oder Weiterreise für alle Insassen, der notwendigen Übernachtungen sowie des Rücktransportes des fahruntüchtigen Fahrzeuges.
Schäden infolge plötzlicher Zerstörung oder Beschädigung durch Fremd- oder Eigenwirkung sind versichert. Dazu zählen Schäden an allen Bauteilen im Innen- oder Fahrgastraum sowie im Lade- oder Kofferraum.
Mit dem Begriff Vollkasko wird in der Schweiz die Kombination von Teil- und Kollisionskasko umschrieben.
Das Teilkasko-Paket beinhaltet Haftpflicht und Teilkasko. Das Vollkasko-Paket beinhaltet alle Leistungen der Haftpflicht-, Teil- und Kollisionskaskoversicherung.
Zeitwert, Zeitwertzusatz oder Neuwert ist die von Ihnen gewählte Art der Entschädigung, die Sie bei einem Totalschaden erhalten.
Der Zeitwert ist der Wert des Fahrzeugs inklusive Zusatzausrüstung zum Zeitpunkt des Schadenereignisses. Wir erstatten Ihnen höchstens den bezahlten Kaufpreis – bei selbst importierten Fahrzeugen zuzüglich der Kosten für Import und technische Anpassungen.
Bei den Optionen Zeitwertzusatz oder Neuwert erhalten Sie einen Prozentsatz des Katalogpreises gemäss folgender Abstufung:
- 1. Betriebsjahr
Zeitwertzusatz = 100%
Neuwert = 100% - 2. Betriebsjahr
Zeitwertzusatz = 100%
Neuwert = 100% - 3.–7. Betriebsjahr
Zeitwertzusatz = Zeitwert + 20%
Neuwert = 100% - 8.–14. Betriebsjahr
Zeitwertzusatz = Zeitwert + 10%
Neuwert = Zeitwert + 15% - ab 15. Betriebsjahr
Zeitwertzusatz = Zeitwert + 5%
Neuwert = Zeitwert + 10%
Ja, das geht. Versichern Sie Ihre Fahrzeuge mit Wechselnummern einfach und günstig online auf baloise.ch.
Haben Sie eine Neuwertversicherung abgeschlossen, erstatten wir Ihnen während der ersten sieben Betriebsjahre den bezahlten Kaufpreis.
Sie erhalten einen Prozentsatz des Katalogpreises gemäss folgender Abstufung (Betriebsjahr Entschädigung):
- 1–7 Jahre = 100% des Katalogpreises
- 8–14 Jahre = Zeitwert + 10% des Katalogpreises
- Ab dem 15. Jahr = Zeitwert
Sie erhalten höchstens den Kaufpreis rückerstattet. Kann dieser nicht belegt werden, erstatten wir Ihnen maximal den Zeitwert.
Als grobfahrlässige Handlung oder Unterlassung gilt unter anderem:
- Fahrzeug nicht abschliessen
- Zündschlüssel stecken lassen
- Diebstahl-Warnanlage nicht aktivieren
- Wegfahrsperre nicht aktivieren
Laut Gesetz haben wir bei Grobfahrlässigkeit das Recht auf Rückgriff/Regress, Kürzung von Versicherungsleistungen und kompletten Versicherungsausschluss. Bei der Haftpflicht- und der Kaskoversicherung verzichten wir darauf.
Diese Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Schäden an Ihrem parkierten Fahrzeug.
Wenn Sie zum Beispiel nach dem Einkauf zu Ihrem Auto in der Tiefgarage zurückkehren und eine Delle in der Tür entdecken, übernehmen wir die Kosten für die Reparatur. Melden Sie uns den Schaden einfach online via www.baloise.ch/schadenmeldungen.
Haben Sie bereits eine Autoversicherung bei uns, behalten Sie Ihre Bonusstufe bei Fahrzeugwechsel oder Änderung der Deckung innerhalb dieses Vertrags. Schliessen Sie einen zusätzlichen Versicherungsvertrag ab, stufen wir Sie bei diesem Vertrag aufgrund Ihres Alters und der Schadenhistorie neu ein.
Wurde Ihnen innerhalb der letzten fünf Jahre der Führerausweis für mehr als sechs Monate entzogen, können Sie Ihre Motorfahrzeugversicherung nicht online abschliessen.
Gerne beraten wir Sie persönlich in Bezug auf die Alternativen. Schreiben Sie uns: kundendienst@baloise.ch
Den Vertrag und die Prämienrechnung finden Sie nach dem Online-Abschluss im Kundenportal myBaloise.
Die Fahrzeugsuche erfolgt anhand des Eurotax-Systems. Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht finden, wählen Sie einen ähnlichen Fahrzeugtyp. Die genauen Fahrzeugdaten erhalten wir vom Strassenverkehrsamt nach der Einlösung.
ut zu wissen: Sie können nur Personenwagen, Lieferwagen und Motorräder versichern. Abweichende Fahrzeugdaten können zu einer Prämienveränderung führen.
Sie können Ihre bestehende Autoversicherung nur per Vertragsende kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Tipp: Bei einem Fahrzeugwechsel gilt diese Frist nicht. Sie können die Versicherung sofort wechseln.
Weitere Informationen zum Wechsel Ihrer Autoversicherung finden Sie hier.
Haben Sie Fragen zur Versicherung Ihres Motorfahrzeugs? Rufen Sie uns an: 00800 24 800 800