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Fahrzeugversicherungen Autoversicherung
  • 100% Kaufpreisentschädigung bis zum 7. Betriebsjahr
  • Deckung der Leuchten und Assistenzsysteme
  • Innenraumversicherung
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Die günstige Autoversicherung der Schweiz mit Bestnoten für Kundenzufriedenheit und individuelle Versicherungsleistungen. Wir geben Gas für Sie, damit Sie schnell wieder in Fahrt kommen.
Vorteile
  • Umfassender Versicherungsschutz mit individuell wählbaren Zusatzdeckungen 
  • Exklusive Serviceleistungen während Schadenbehebung bei Partnergarage
  • Vorteile wie vergünstigte Fahrsicherheitstrainings
  • Prämienrechnung bequem und unkompliziert per eBill bezahlen
Rasche und professionelle Schadenbehebung

Vertrauen Sie deshalb bei der Reparatur Ihres Fahrzeugs auf einen unserer professionellen Partnerbertriebe. Sie profitieren von unseren exklusiven Serviceleistungen, wie zum Beispiel:

  • Gratis Ersatzfahrzeug während der Reparatur
  • Fahrzeugreinigung innen und aussen
  • Hol- und Bringservice des beschädigten Fahrzeugs in der Region der Partnergarage
  • 4.8 / 5

    Ermittelt aus 2628 Bewertungen.

  • Sehr nett, schnell und effizient
  • Hat schnell und prompt funktioniert
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Leistungen
Haftpflichtversicherung

Gesetzlich obligatorisch

Die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für jeden Fahrzeughalter. Sie übernimmt Schäden, die Sie (als Lenker eines Motorfahrzeuges) anderen Verkehrsteilnehmern, Tieren oder Sachen zufügen. Sie wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen ab, die an Sie gestellt werden.
Details zum Haftpflicht-Paket entnehmen Sie bitte den Vertragsbedingungen.

Teilkaskoversicherung

Das Teilkasko-Paket beinhaltet Haftpflicht und Teilkasko.

Wir erbringen Leistungen für Schäden am versicherten Fahrzeug, welche infolge von Feuer, Elementarereignissen, böswilliger Beschädigung (Abbrechen von Antenne, Rückspiegel, Scheibenwischer oder Ähnlichem), Glasbruch, Marderbiss, Kollision mit Tieren, Diebstahl entstehen. Falls notwendig übernehmen wir in diesen Fällen auch die Kosten für die Bergung des Fahrzeuges.

Vollkaskoversicherung

Das Vollkasko-Paket beinhaltet alle Leistungen der Haftpflicht-, Teil- und Kollisionskaskoversicherung.

Finanzieller Rundumschutz vor Schäden durch, mit oder an Ihrem Fahrzeug. Versichert sind Schäden durch Kollision, Zerkratzen und Bemalen des Fahrzeuges.

Mitversichert im Vollkasko-Paket sind zudem Schäden am versicherten Fahrzeug, welche infolge von Feuer, Elementarereignissen, böswilliger Beschädigung, Glasbruch, Marderbiss, Kollision mit Tieren oder Diebstahl entstehen. Falls notwendig übernehmen wir in diesen Fällen auch die Kosten für die Bergung des Fahrzeuges.

Zusatzdeckungen

Mehr Schutz und Sicherheit durch Zusatzdeckungen

Ergänzen Sie Ihre Grundversicherung um sinnvolle, frei wählbare Zusätze.

Parkschaden

Schäden, die durch Unbekannte an Ihrem parkierten Wagen verursacht werden

Leuchten und Assistenzsysteme

Schäden an Scheinwerfern, Heck- und Blinkleuchten, Seitenspiegeln, Sensoren der Fahrassistenzsysteme sowie an zugelassenen Rundumleuchten.

Mitgeführte persönliche Sachen

Schäden an persönlichen Gegenständen, die Sie in Ihrem Fahrzeug mitführen

Sicherheitsbaustein «Eigenschäden»

Bei Schäden, die Sie mit Ihrem versicherten Personenwagen an eigenen Sachen, Gebäuden oder Motorfahrzeugen verursachen, kommt dieser Sicherheitsbaustein zum Tragen. Die Deckung schützt ausserdem alle Personen, die mit Ihnen im gleichen Haushalt leben.

Sicherheitsbaustein «Sorglos»

Mit dem Sicherheitsbaustein «Sorglos» sind neben vielen weiteren materiellen Leistungen auch die Kosten für eine psychologische Betreuung und ein Fahrsicherheitstraining gedeckt. Schäden die durch Grobfahrlässigkeit verursacht wurden, werden auch übernommen  (ausgenommen davon sind Fahren in angetrunkenem oder fahruntauglichen Zustand und Raserei).

Zudem sind Schlüsselersatz- und Schlossänderungskosten bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Fahrzeugschlüssel bis 5'000 CHF versichert.

Electra

Die Zusatzdeckung Electra schützt Ihr Elektrofahrzeug und dessen Zubehör umfassend. Sie deckt:

  • Schäden an der Hochvolt-Batterie infolge falscher Bedienung, Überspannung, Überstrom, Tiefenentladung, Fehlfunktion des Ladegerätes
  • ungewöhnlichen Kapazitätsverlust der Hochvolt-Batterie von mehr als 30% während den ersten 10 Betriebsjahren bis zu einer maximalen Laufleistung von 180'000 km.
  • Beschädigungen und Diebstähle an der Ladestation inkl. Ladezubehör bis CHF 10'000
  • den Verlust oder die missbräuchliche Verwendung der Ladekarte und Lade-App bis CHF 10'000
Assistance

Pannenhilfe vor Ort und Abschleppen des versicherten Fahrzeuges, Organisation und Bezahlung der Heim- oder Weiterreise für alle Insassen, der notwendigen Übernachtungen sowie des Rücktransportes des fahruntüchtigen Fahrzeuges.

Innenraum

Schäden infolge plötzlicher Zerstörung oder Beschädigung durch Fremd- oder Eigenwirkung sind versichert. Dazu zählen Schäden an allen Bauteilen im Innen- oder Fahrgastraum sowie im Lade- oder Kofferraum.

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Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Vollkasko und Kollisionskasko?

Mit dem Begriff Vollkasko wird in der Schweiz die Kombination von Teil- und Kollisionskasko umschrieben.
Das Teilkasko-Paket beinhaltet Haftpflicht und Teilkasko. Das Vollkasko-Paket beinhaltet alle Leistungen der Haftpflicht-, Teil- und Kollisionskaskoversicherung.

Was ist der Unterschied zwischen Zeitwert, Zeitwertzusatz und Neuwert?

Zeitwert, Zeitwertzusatz oder Neuwert ist die von Ihnen gewählte Art der Entschädigung, die Sie bei einem Totalschaden erhalten.
Der Zeitwert ist der Wert des Fahrzeugs inklusive Zusatzausrüstung zum Zeitpunkt des Schadenereignisses. Wir erstatten Ihnen höchstens den bezahlten Kaufpreis – bei selbst importierten Fahrzeugen zuzüglich der Kosten für Import und technische Anpassungen.
Bei den Optionen Zeitwertzusatz oder Neuwert erhalten Sie einen Prozentsatz des Katalogpreises gemäss folgender Abstufung:

  • 1. Betriebsjahr
    Zeitwertzusatz = 100%
    Neuwert = 100%
  • 2. Betriebsjahr
    Zeitwertzusatz = 100%
    Neuwert = 100%
  • 3.–7. Betriebsjahr
    Zeitwertzusatz = Zeitwert + 20%
    Neuwert = 100%
  • 8.–14. Betriebsjahr
    Zeitwertzusatz = Zeitwert + 10%
    Neuwert = Zeitwert + 15%
  • ab 15. Betriebsjahr
    Zeitwertzusatz = Zeitwert + 5%
    Neuwert = Zeitwert + 10%
Sie erhalten höchstens den Kaufpreis rückerstattet. Kann dieser nicht belegt werden, erstatten wir Ihnen maximal den Zeitwert.
Ich möchte zwei Fahrzeuge im gleichen Vertrag versichern. Geht das?

Ja, das geht. Versichern Sie Ihre Fahrzeuge mit Wechselnummern einfach und günstig online auf baloise.ch.

Was ist die Neuwertdeckung?

Haben Sie eine Neuwertversicherung abgeschlossen, erstatten wir Ihnen während der ersten sieben Betriebsjahre den bezahlten Kaufpreis.
Sie erhalten einen Prozentsatz des Katalogpreises gemäss folgender Abstufung (Betriebsjahr Entschädigung):

  • 1–7 Jahre = 100% des Katalogpreises
  • 8–14 Jahre = Zeitwert + 10% des Katalogpreises
  • Ab dem 15. Jahr = Zeitwert

Sie erhalten höchstens den Kaufpreis rückerstattet. Kann dieser nicht belegt werden, erstatten wir Ihnen maximal den Zeitwert.

Was ist Grobfahrlässigkeit?

Als grobfahrlässige Handlung oder Unterlassung gilt unter anderem:

  • Fahrzeug nicht abschliessen
  • Zündschlüssel stecken lassen
  • Diebstahl-Warnanlage nicht aktivieren
  • Wegfahrsperre nicht aktivieren

Laut Gesetz haben wir bei Grobfahrlässigkeit das Recht auf Rückgriff/Regress, Kürzung von Versicherungsleistungen und kompletten Versicherungsausschluss. Bei der Haftpflicht- und der Kaskoversicherung verzichten wir darauf.

Warum brauche ich die Parkschadenversicherung? Böswillige Beschädigung ist ja schon im Teilkasko-Paket inbegriffen.

Diese Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Schäden an Ihrem parkierten Fahrzeug.

Wenn Sie zum Beispiel nach dem Einkauf zu Ihrem Auto in der Tiefgarage zurückkehren und eine Delle in der Tür entdecken, übernehmen wir die Kosten für die Reparatur. Melden Sie uns den Schaden einfach online via www.baloise.ch/schadenmeldungen.

Behalte ich die Bonusstufe bei meinem bestehenden Autoversicherungsvertrag?

Haben Sie bereits eine Autoversicherung bei uns, behalten Sie Ihre Bonusstufe bei Fahrzeugwechsel oder Änderung der Deckung innerhalb dieses Vertrags. Schliessen Sie einen zusätzlichen Versicherungsvertrag ab, stufen wir Sie bei diesem Vertrag aufgrund Ihres Alters und der Schadenhistorie neu ein.

Mir wurde der Führerausweis innerhalb der letzten fünf Jahre entzogen. Welche Auswirkungen hat das?

Wurde Ihnen innerhalb der letzten fünf Jahre der Führerausweis für mehr als sechs Monate entzogen, können Sie Ihre Motorfahrzeugversicherung nicht online abschliessen.
Gerne beraten wir Sie persönlich in Bezug auf die Alternativen. Schreiben Sie uns: kundendienst@baloise.ch

Wie erhalte ich meinen Autoversicherungsvertrag?

Den Vertrag und die Prämienrechnung finden Sie nach dem Online-Abschluss im Kundenportal myBaloise.

Ich finde mein Fahrzeug nicht in der Suchmaske. Was kann ich tun?

Die Fahrzeugsuche erfolgt anhand des Eurotax-Systems. Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht finden, wählen Sie einen ähnlichen Fahrzeugtyp. Die genauen Fahrzeugdaten erhalten wir vom Strassenverkehrsamt nach der Einlösung.
ut zu wissen: Sie können nur Personenwagen, Lieferwagen und Motorräder versichern. Abweichende Fahrzeugdaten können zu einer Prämienveränderung führen.

Ich möchte zur Baloise-Autoversicherung wechseln. Wie geht das?

Sie können Ihre bestehende Autoversicherung nur per Vertragsende kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Tipp: Bei einem Fahrzeugwechsel gilt diese Frist nicht. Sie können die Versicherung sofort wechseln.
Weitere Informationen zum Wechsel Ihrer Autoversicherung finden Sie hier.
Haben Sie Fragen zur Versicherung Ihres Motorfahrzeugs? Rufen Sie uns an: 00800 24 800 800

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Downloads / Links
Vertragsbedingungen - BaloiseDirect Motorfahrzeug pdf - 171 KB Informationsblatt (IPID) - Motorfahrzeugversicherung pdf - 136 KB Kündigungsschreiben pdf - 472 KB Unfallprotokoll pdf - 598 KB
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