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Blog Welche Art Wohneigentum passt zu mir?

Ein Überblick über die verschiedenen Formen.

5. Juli 2021
Bestimmen Sie selbst, welche Küche Sie kaufen und wann Sie Ihre Wäsche waschen – ein Eigenheim bringt viele Freiheiten. Wohneigentum ist aber nicht gleich Wohneigentum. 
Freiheit mit Wohneigentum

Wer Wohneigentum erwirbt, erkauft sich damit auch ein Stück Freiheit: Das fängt bei der Herrschaft über die Waschmaschine an, geht über die Aufteilung und Anordnung der Räume bis hin zur Gestaltung von Aussenbereichen und Garten. Doch Vorsicht: Zwar ist Wohneigentum immer ein Zugewinn an Freiheit gegenüber dem Dasein als Mieter, aber der Grad der Freiheit hängt von der Art des Wohneigentums ab.

Eigentumswohnung

Schon der Stockwerkeigentümer hat deutlich mehr Möglichkeiten, seine Individualität auszuleben als der Mieter. Faustregel: Innerhalb der eigenen vier Wände hat man Gestaltungsfreiheit. Es ist kein Problem, die Wände rot zu streichen oder lila Kacheln zu verlegen. Auch können Sie waschen, wann Sie wollen. Allerdings gibt es Grenzen, wenn das Zusammenleben mit den Nachbarn tangiert wird. Neben dem für alle Wohnformen geltenden Nachbarrecht gibt es normalerweise eine Hausordnung mit Richtlinien, beispielsweise zum Musizieren, Grillieren oder zur Tierhaltung. Und an der eigenen Balkonbrüstung dürfen Sie auch keine Satellitenschüssel anbringen, ohne die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einzuholen. Wer eine Eigentumswohnung in einer bestehenden Anlage kaufen will, sollte das letzte Protokoll der jährlichen Eigentümerversammlungen einsehen. So bekommt man ein Gefühl dafür, ob vielleicht ein Querulant für Ärger sorgt oder es andere Probleme in der Hausgemeinschaft gibt.

Reihenhaus

Beim Reihenhaus erweitert sich die Freiheit schon deutlich mehr in den Aussenbereich. Schliesslich ist der Garten Teil Ihres Eigentums und gehört nicht einer «Gemeinschaft der Reihenhauseigentümer». Solange man sich an allgemeinverbindliche Regeln hält, ist die Gartengestaltung individuell. Allerdings gibt es Grenzen. Im Nachbarrecht ist die Nutzung des Eigentums geregelt: Man darf Haus und Garten so nutzen, dass sich daraus keine übermässigen Einwirkungen auf seine Nachbarn ergeben. Was das konkret heisst, ist natürlich die Gretchenfrage. Aber es ist klar: Eine normale Gartenbepflanzung entsprechend Ihrem Geschmack ist unkritisch. Einen Mammutbaum direkt an die Grenze zum Nachbarn zu setzen oder nachts um eins Schlagzeug zu spielen, dagegen nicht.

Frei stehendes Haus

Das Nachbarrecht gilt zwar nach wie vor, aber Eigentümer von frei stehenden Häusern geniessen aufgrund der geringeren Wohnungsdichte grössere Freiheiten und stossen seltener auf Probleme. Wenn Sie mit niemandem Wände und Decke teilen, wird sich auch niemand beschweren (ausser vielleicht Sie selbst, wenn Ihr zehnjähriger Bub mit seinem neuen Basketball im Zimmer spielt).

Beispiel: Eigenheim als Massanfertigung

Familie Lang findet in einer kleinen Agglomerationsgemeinde ihre Traumimmobilie: ein grosszügiges Haus mit unverbaubarem Blick auf den Jura. Vater Michael Lang ist 1,97 Meter gross und auch Ehefrau Vera macht mit 1,85 Metern ihrem Nachnamen alle Ehre. Beider Wunsch ist es, sich beim Gemüserüsten nicht mehr über 80 Zentimeter niedrige Küchenarbeitsplatten bücken zu müssen. Sie bauen das Haus entsprechend um: Die Arbeitsplatte befindet sich nun auf einem Meter. Auch die Spülmaschine, die täglich ein- und ausgeräumt wird, befindet sich auf halber Höhe über dem Boden. Sämtliche Türen werden auf 2,20 Meter erhöht und da die beiden Bäder im Haus sowieso sanierungsbedürftig waren, befinden sich nun auch Toiletten und Waschbecken in bequemer Höhe. Das Haus gehörte früher einer Familie mit drei Kindern, Familie Lang hat aber nur einen Sohn. So entstehen aus drei rechteckigen Kinderzimmern kurzerhand zwei grosse L-förmige Räume: Das Kinderzimmer hat nun viel Platz und Licht, das Elternschlafzimmer bekommt dafür einen begehbaren Kleiderschrank. Ein grosszügiger Raum im Erdgeschoss, in den aber nur wenig Licht fällt, wird kurzerhand in ein schickes Wellnessbad mit Sauna umgewandelt.

Individuelle Vorstellungen verwirklichen

Das Beispiel zeigt: Wohnbedürfnisse und Wohnträume sind sehr individuell. Nicht jede Immobilie und jedes Budget erlaubt derartig weitreichende Umbauten. Aber die Nutzung und Gestaltung der vorhandenen Räume können Wohneigentümer immer individuell verändern. Mieter scheuen dagegen Investitionen in eine Immobilie, die ihnen nicht gehört, denn beim Auszug können sie die teuren Plättli an der Wand nicht mitnehmen.

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