Die umfassende Checkliste, damit niemand vergessen geht:
- Links zu Behörden, Banken & Co.
- Checkboxen abhaken
- Zum Download verfügbar
Unsere Checkliste bietet viele Tipps und Links zu Behörden, Post, Banken & Co. Jetzt gratis herunterladen.
Melden Sie der Post Ihre neue Adresse und das Umzugsdatum, bevor Sie umziehen. Sie können dabei zwischen den Paketen «Basis» und «Premium» wählen. Mit wenigen Klicks können Sie der Post erlauben, Versicherungen, Banken, Krankenkassen usw. über Ihre neue Adresse zu informieren. Mit der kostenpflichtigen Zusatzleistung «Nachsendung» wird Ihre Post ein Jahr lang an Ihre neue Adresse weitergeleitet, auch wenn Ihre alte Adresse noch auf den Briefen und Paketen steht. Das kostet Sie einmalig 35 Franken (Stand 2023).
Wenn Sie keine Lust auf adressierte Werbung von Unternehmen haben, zu denen Sie keinen Kontakt haben, können Sie sich auf die sogenannte Robinsonliste setzen. Die Robinsonliste ist eine Schutzliste vom Schweizerischen Verband für Direktmarketing. Sie enthält die Kontaktdaten von Personen, die keine unaufgeforderte Werbung erhalten möchten. Ihr Eintrag ist kostenlos.
Tipp: Welche weiteren Optionen Sie haben, sich vor unerwünschter Werbung zu schützen, finden Sie im Online-Ratgeber der Stiftung Konsumentenschutz: Was kann ich gegen unerwünschte Werbung tun?
In der Regel müssen Sie Ihren Umzug innert 14 Tagen bei den zuständigen Behörden melden. Je nachdem, von wo nach wo Sie umziehen, gelten andere Bestimmungen
Sie müssen sich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer alten Wohngemeinde ab- und bei der neuen anmelden. In vielen Kantonen können Sie Ihren Umzug online melden. Dafür gibt es den Dienst «eUmzugCH – Wohnortwechsel online melden». Wenn Ihre Gemeinde nicht an diesen Online-Dienst angeschlossen ist, müssen Sie sich am Schalter Persönlich ab- und anmelden.
Tipp: Sie müssen den Schriftenempfangsschein beziehungsweise die Meldebestätigung der Einwohnerkontrolle Ihres alten Wohnorts per Post schicken oder persönlich abgeben. Sie erhalten dann Ihren Heimatschein, den Sie für die Anmeldung bei Ihrer neuen Gemeinde benötigen.
- Militär, Zivildienst, Zivilschutz: Wenn Sie Militärdienst leisten, müssen Sie Ihre Adressänderung dem Sektionschef beziehungsweise dem Kreiskommando Ihres Wohnkantons melden: bei Zivildienst online via E-Zivi-Portal und CH-LOGIN-Account oder dem zuständigen Regionalzentrum. Beim Zivilschutz reicht die Meldung an die Wohngemeinde.
- Pensioniert oder selbstständig: Sind Sie bereits pensioniert oder selbstständig, müssen Sie die kantonale AHV-Ausgleichskasse informieren.
- Ausländische Staatsangehörige: Für Bürgerinnen und Bürger der EU-/EFTA-Länder gelten die gleichen Bestimmungen wie für Schweizer Staatsangehörige. Personen aus anderen Staaten (Drittstaaten) müssen eventuell eine neue Aufenthalts-/Niederlassungsbewilligung bei der Kantonale Migrationsbehörden beantragen.
Wenn Sie innerhalb Ihres Kantons umziehen, dann können Sie die Adressänderung via Online-Formular erfassen. Wenn Sie in einen anderen Kanton ziehen und ein Auto oder Motorrad besitzen, müssen Sie sich beim kantonalen Strassenverkehrsamt Ihres neuen Wohnorts melden. Denn neben dem Fahrausweis und dem Fahrzeugausweis müssen Sie auch Ihre Kontrollschilder wechseln. Auf dem Strassenverkehrsamt des neuen Wohnkantons können Sie Ihr altes Nummernschild gegen ein neues eintauschen.
Auch Hunde müssen an- und abgemeldet werden. Vergessen Sie also nicht, Ihren Hund in der alten Gemeinde ab- und innert zehn Tagen in der neuen Gemeinde anzumelden. Die Gemeinde aktualisiert Ihren Eintrag in der Datenbank «Amicus».
Denken Sie daran, Ihren alten Strom-, Gas- und Wasserversorger rechtzeitig zu informieren. So sind Sie sicher, dass der Zählerstand zum richtigen Zeitpunkt abgelesen wird. Gleichzeitig vermeiden Sie, dass Sie für die Kosten Ihrer Nachfolgerin oder Ihres Nachfolgers bezahlen müssen. Melden Sie sich zum Einzugstermin bei Ihrem neuen Energieversorger am neuen Standort an.
Informieren Sie alle Stellen, bei denen Sie Geld und/oder Kredite haben. Dazu gehören auch Kreditkartenanbieter. Bei vielen Banken können Sie Ihre Adressänderung einfach per E-Banking oder Mobile Banking App melden. So auch bei uns. Daneben ist es bei Baloise ganz einfach auch via Online-Formular möglich.
Tipp: Wenn Sie umziehen, ändert sich oft der Wert Ihres Hausrats. Denken Sie deshalb auch an Ihre Deckungssumme und passen Sie diese entsprechend an. Nutzen Sie dazu unseren Prämienrechner. Anhand von Durchschnittswerten erhalten Sie einen Vorschlag für die passende Versicherungssumme. Aber Vorsicht! Nur Sie wissen genau, was Ihr Hausrat wirklich wert ist. Alternativ können Sie daher auch unser Formular «Ermittlung der Versicherungssumme für den Hausrat» verwenden, um den genauen Neuwert Ihres Hausrats zu berechnen.
Ob zu Hause oder unterwegs: Die Hausratversicherung deckt Schäden am Hausrat zum Neuwert. Schützen Sie, was Ihnen lieb ist.
Damit Sie am neuen Ort sofort erreichbar und wieder online sind, wenden Sie sich an Ihren Telekomanbieter.
Wichtig: Halten Sie die entsprechenden Fristen ein, damit das Internet und Festnetz ab dem Einzugstermin funktionieren
Serafe erhebt die Radio- und Fernsehgebühren und wird von Ihrer Wohngemeinde über Ihre Adressänderung informiert. Sie selbst müssen nichts unternehmen. Klären Sie aber bei Ihrem Streamingdienst ab, ob Sie Ihre Rechnungsangaben anpassen müssen.
Darüber hinaus gibt es viele andere Personen oder Organisationen, die Sie informieren können. Wen, wissen Sie am besten. Diese Liste bietet eine mögliche Auswahl:
- Arbeitgeber
- Ärzte (Kinderarzt, Zahnarzt und Tierarzt)
- Bekannte, Freunde, Familie
- Zeitungs- und Zeitschriftenabonnemente
- Serviceabonnemente
- Vereine, Verbände, Klubs, Fitnessstudios
- Anwälte, Steuerberater
Nun wünschen wir Ihnen viel Freude in Ihrem neuen Zuhause.
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