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Altersvorsorge Säule 3a: Ihre private Vorsorge

Möchten Sie im Alter finanziell abgesichert sein und Ihren Lebensstandard halten? Mit der Säule 3a können Sie freiwillig dafür sparen. Das sollten Sie wissen: 

  • Vorteile der 3. Säule
  • Wann Sie auf Ihr Erspartes zugreifen können 
  • Unterschied zwischen Bank- und Versicherungslösung
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Die Säule 3a stärkt Ihre Altersvorsorge und bietet Ihnen schon heute attraktive Vorteile. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Vorsorge optimieren, Steuern sparen und mehr aus Ihrem Geld machen können. Profitieren Sie von unseren Tipps, um die Chancen der 3. Säule optimal zu nutzen. 
Das Wichtigste in Kürze
  • Private Vorsorge: Damit Sie im Alter genügend Geld haben, brauchen Sie rund 80 % Ihres letzten Lohns. Die 1. und 2. Säule ersetzen zusammen aber nur etwa 60 % Ihres Lohns. Deshalb ist die freiwillige private Vorsorge mit der 3. Säule sinnvoll, damit Sie Ihren Lebensstandard im Alter halten können. 
  • Steuervorteile: Pro CHF 1'000, die Sie in Ihre Säule 3a einzahlen, sparen Sie zwischen  CHF 200 – 400 Einkommenssteuern. 
  • Mehrere Konten: Eröffnen Sie mehrere Säule-3a-Konten. So können Sie das Guthaben ab dem 60. Geburtstag gestaffelt beziehen. Damit optimieren Sie die fällige einmalige Besteuerung bei Auszahlung zusätzlich.  
  • Gebunden: Sie können nur unter bestimmten Bedingungen vorzeitig auf Ihr Guthaben zurückgreifen. Überlegen Sie sich daher gut, wie viel Geld Sie bis zu Ihrer Pensionierung nicht brauchen. 
  • Lösungen: Versicherungslösungen ergänzen Ihre private Altersvorsorge mit einem Versicherungsschutz bei Invalidität (Rente und Prämienbefreiung) und Tod (Todesfallkapital). . Dieser zusätzliche Schutz wird durch regelmässige Prämien finanziert, das Ihrer Prämie abgezogen wird. Dies im Gegensatz zu reinen Banklösungen. 
Was ist die Säule 3a?
Mit der Säule 3a können Sie bis zu Ihrer Pensionierung freiwillig Vorsorgekapital ansparen. Und zwar bei einer Bank oder einer Versicherung. Pro Jahr können Sie bis zu einem gesetzlich zulässigen Maximalbetrag in die 3. Säule einzahlen. 

Die 3. Säule ist somit Teil Ihrer privaten Vorsorge und ergänzt die Leistungen, die Sie aus der 1. Säule (staatliche Vorsorge) und 2. Säule (berufliche Vorsorge) beziehen. Erfahren Sie in unserem Video im Detail, wie das 3-Säulen-Prinzip in der Schweiz funktioniert und wie die drei Säulen zusammenspielen. 

Es gibt zwei Arten der 3. Säule: die gebundene Vorsorge (Säule 3a) und die ungebundene Vorsorge (Säule 3b). Die Unterschiede erklären wir Ihnen in unserem Artikel «Die Säulen 3a und 3b im Vergleich». Voraussetzung für eine Einzahlung in die Säule 3a ist, dass Sie in der Schweiz erwerbstätig sind und ein AHV-pflichtiges Einkommen haben. 

Vorteile der Säule 3a

Die Säule 3a bietet viele Vorteile für Ihre private Altersvorsorge: 

  • Steuern sparen: Sie können den einbezahlten Betrag voll von Ihrem Einkommen abziehen. Dadurch sparen Sie Steuern. Die Steuerersparnis variiert je nach Wohnkanton und steuerbarem Einkommen. In der Regel sparen Sie aber zwischen CHF 200 und 400 pro CHF 1'000, die Sie einzahlen. 
  • Flexibel bleiben: Sie bestimmen selbst, wie viel Sie pro Jahr für Ihre private Vorsorge zurücklegen möchten. Und zwar bis zum gesetzlich festgelegten jährlichen Maximalbetrag. So können Sie je nach Ihrer finanziellen Situation entscheiden, ob und wie viel Sie pro Jahr einzahlen. 
  • Vorsorgelücke schliessen: Um Ihren Lebensstandard im Ruhestand halten zu können, brauchen Sie etwa 80 % Ihres letzten Lohns. So lautet eine Faustregel. Die 1. und 2. Säule ersetzen zusammen aber nur rund 60 % Ihres Lohns. Deshalb ist die private Vorsorge wichtig, um Ihre Rente aufzubessern. 
  • Kapital aufbauen: Das Geld, das Sie in die Säule 3a einzahlen, arbeitet für Sie. Im Laufe der Jahre kann es Zinsen und Erträge abwerfen. Diese Gewinne lassen Ihr angespartes Kapital stetig wachsen. Am Ende kann Ihnen im Alter ein ansehnlicher Betrag zur Verfügung stehen, der Ihnen finanziellen Spielraum verschafft. 
Säule 3a Maximalbetrag 2024

Das Bundesamt für Sozialversicherungen legt jährlich die Maximalbeträge der Säule 3a fest. Wie viel Sie pro Jahr maximal einzahlen dürfen, hängt davon ab, ob Sie angestellt oder selbstständig erwerbend sind: 

  • Angestellte mit Pensionskasse: CHF 7'056 (2025: CHF 7'258) 
  • Selbstständigerwerbende ohne Pensionskasse: 20 % des Nettoeinkommens, höchstens CHF 35'280 (2025: CHF 36’288) 

Gut zu wissen: Damit Sie von den Steuervorteilen profitieren können, muss Ihre Einzahlung spätestens am 31. Dezember auf Ihrem Konto gutgeschrieben sein. Beachten Sie also die Feiertage und zahlen Sie rechtzeitig ein. 

Versicherungs- oder Banklösungen?

Sie können Ihr privates Vorsorgegeld entweder bei einer Bank oder bei einer Versicherung anlegen. Bei der Banklösung profitieren Sie von einer hohen Flexibilität. Sie sind jedoch selbst für Ihre Spardisziplin verantwortlich und geniessen keinen Versicherungsschutz. Mit der Versicherungslösung können Sie sich und Ihre Familie zusätzlich bei Invalidität oder Tod absichern. Sie besteht also aus einem Spar- und einem Versicherungsteil. Dafür zahlen Sie regelmässig Prämien. 

Banklösungen

Bei einer Banklösung haben Sie zwei Optionen. Entweder legen Sie Ihr Geld auf einem Säule-3a-Konto an und erhalten dafür Zinsen. Oder Sie wählen eine Wertschriftenlösung. Dabei legen Sie das Geld in Fonds an und partizipieren an der Börsenentwicklungen. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile: 

Dem Anlagerisiko können Sie mit einem langen Anlagehorizont gegensteuern. Je länger Sie Ihr Geld angelegen, desto eher gleichen sich Rückschläge an der Börse wieder aus. 

Versicherungslösungen

Bei den Versicherungslösungen gibt es zwei Modelle: entweder ein Bankkonto mit garantiertem Kapital oder eine Wertschriftenlösung. Sie funktionieren grundsätzlich gleich wie die Bankprodukte, bieten aber einen zusätzlichen Risikoschutz. 

Im Invaliditätsfall übernimmt die Versicherung die Bezahlung der Prämien für Sie und richtet Ihnen die notwendige private Invaliditätsrente aus, im Todesfall erhalten Ihre nächsten Angehörigen eine Auszahlung. Dieser Schutz wird durch regelmässige Prämienzahlungen finanziert und reduziert den Betrag, der für Ihre Altersvorsorge angelegt wird. 

Wenn Sie mehr über die Unterschiede zwischen Bank- und Versicherungslösungen erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Artikel «3. Säule: Bank oder Versicherung?». 

Wann kann man die Säule 3a Gelder beziehen?

Sie können die Leistungen aus der 3. Säule frühstens fünf Jahre vor dem AHV Referenzalter beziehen. Wenn Sie länger arbeiten, können Sie den Bezug um maximal fünf Jahre aufschieben. 

Es gibt einige zusätzliche Gründe, warum Sie Ihr Guthaben aus der 3. Säule beziehen können. Dazu zählen: 

  • Wohneigentum: Um sich Ihren Traum vom Eigenheim zu erfüllen, können Sie auf die 3. Säule zugreifen. Mit diesem Geld dürfen Sie selbstbewohntes Wohneigentum kaufen,  bauen oder eine Hypothek amortisieren. 
  • Auswanderung: Wenn Sie der Schweiz definitiv den Rücken kehren und auswandern, können Sie sich Ihr Guthaben aus der 3. Säule auszahlen lassen. 
  • Selbstständigkeit: Die Gründung eines eigenen Unternehmens erfordert in der Regel ein gewisses Startkapital. Dafür können Sie Ihr gesamtes Vermögen aus der 3. Säule beziehen. 
  • Einkauf in die 2. Säule: Wenn Sie Ihre Leistungen aus der 2. Säule verbessern möchten, können Sie sich mit dem Guthaben aus der 3. Säule in Ihre Pensionskasse einkaufen. 
  • Bezug einer IV-Rente: Wenn Sie eine volle IV-Rente beziehen und in Ihrer 3. Säule keine Invalidenleistungen versichert sind, dürfen Sie Ihr Guthaben vorbeziehen. 

Tipp: Übertragen Sie Ihre 3a-Wertschriften bei der Pensionierung in Ihr privates Depot. So laufen Sie weniger Gefahr, Ihre Wertschriften zu einem ungünstigen Börsenzeitpunkt verkaufen zu müssen. 

Wie viele Säule 3a Konten darf man haben?

Sie können mehrere Konten haben. Je nach Kanton ist die Anzahl jedoch beschränkt. Es ist aber sehr sinnvoll, mehrere Konten zu haben. In diesem Fall können Sie Ihr Guthaben aus der privaten Vorsorge gestaffelt über mehrere Steuerjahre beziehen. So sparen Sie Steuern. 

Tipp: Achten Sie aus dem gleichen Grund darauf, dass Sie Ihr Guthaben aus der 3. Säule nicht im gleichen Steuerjahr beziehen wie Ihr Pensionskassen- oder Freizügigkeits-Guthaben. 

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Downloads
Factsheet - Vorsorgekonto Invest Sparen 3 pdf - 118 KB Reglement der Vorsorgestiftung Invest Sparen 3 der Baloise Bank pdf - 150 KB Preisübersicht - Basisdienstleistungen pdf - 134 KB Gebührenordnung Invest Sparen 3 der Baloise Bank pdf - 168 KB Die Zinssätze pdf - 1 MB
FAQ zu Invest -Sparen-3
Wie sind die Inhaber von Freizügigkeitskonten und Säule-3a-Konten (gebundene individuelle Vorsorge) im Fall des Konkurses einer Bank geschützt?
Die Inhaber von Freizügigkeitskonten und Säule-3a-Konten werden im Fall des Konkurses einer Bank privilegiert behandelt. Sie haben Anspruch darauf, dass sie im Umfang ihrer privilegierten Forderung eine Auszahlung von bis zu 100 000 CHF erhalten.
Wie hoch ist der jährliche Maximalbetrag, den ich in die Säule 3a einzahlen kann?

Angestellte, die einer Pensionskasse angehören, dürfen maximal 7'056 CHF pro Jahr in die Säule 3a einzahlen. Selbständigerwerbende, die keiner Pensionskasse angehören, dürfen 20 % des jährlichen Erwerbseinkommens einzahlen, maximal aber 35'280 CHF.

Bis zu welchem Alter kann ich Geld in die dritte Säule einzahlen?
Sie können bis zum Austritt aus dem Arbeitsleben Geld in die dritte Säule einzahlen. Für die meisten Schweizerinnen und Schweizer ist dies der Zeitpunkt der Frühpensionierung oder der Pensionierung. Als Frau können Sie also bis 64 Jahre, als Mann bis 65 Jahre steuerlich begünstigt fürs Alter vorsorgen. Wenn Sie über dieses Alter hinaus noch erwerbstätig sind (mit AHV-/IV-Pflicht), dann können Sie maximal fünf weitere Jahre (Frauen: Vollendung des 69. Altersjahres, Männer: Vollendung des 70. Altersjahres) Geld in die Säule 3a einzahlen.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich Gelder aus der Säule 3a beziehen?
Ein ordentlicher Bezug ist maximal fünf Jahre vor Erreichen des Pensionierungsalters möglich, also bei Frauen ab 59 Jahren und bei Männern ab 60 Jahren. Ein frühzeitiger Bezug ist nur in folgenden Fällen erlaubt: - Wenn Sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Ihre bisherige Selbständigkeit aufgeben und eine andere selbständige Arbeit aufnehmen. - Wenn sie auswandern. - Wenn Sie Wohneigentum zum Eigenbedarf erwerben oder eine Hypothek darauf zurückzahlen wollen (pro Ehegatte nur alle fünf Jahre). - Wenn Sie eine volle Invalidenrente beziehen. - Wenn Sie einen Nachkauf in die Pensionskasse tätigen wollen (bei einem solchen Transfer sparen Sie keine Steuern).
Wir sind verheiratet. Dürfen wir beide in die Säule 3a einzahlen?
Ja, sofern beide Ehepartner ein AHV-/IV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen, können beide Einzahlungen in die dritte Säule tätigen.
Ich konnte in den letzten beiden Jahren nichts in die Säule 3a einzahlen, verfüge jetzt aber über genügend Vermögen. Kann ich die verpassten Einzahlungen nachholen?
Nein. Solche Nachkäufe sind im Gegensatz zur zweiten Säule/Pensionskasse bei der Säule 3a leider nicht möglich.
Ich habe mein Haus teilweise mit Geldern der Säule 3a finanziert. Kann ich die bezogenen Gelder nachzahlen, so wie dies auch bei der zweiten Säule/Pensionskasse möglich ist?
Nein, solche Nachkäufe sind in der dritten Säule leider nicht erlaubt.
Ich bin Ausländer und arbeite in der Schweiz. Ich unterliege der Quellensteuer und muss keine Steuererklärung einreichen. Kann ich dennoch mit einer Einzahlung in die Säule 3a Steuern sparen?
Ja, Sie können auch als Quellensteuerpflichtiger mit Einzahlungen in die Säule 3a Steuern sparen. Setzen Sie sich Anfang Jahr mit Ihrer Steuerbehörde in Verbindung und fragen Sie nach, wohin Sie die Einzahlungsbescheinigung Ihrer Bank senden sollen.
Ich ziehe die Rente einer einmaligen Kapitalauszahlung vor. Kann ich die Säule 3a auch als monatliche Rente beziehen?
Nein, das ist nur der Fall bei der ersten Säule (die AHV wird ausschliesslich als lebenslange Rente ausbezahlt) und bei der zweiten Säule (die Pensionskasse zahlt eine lebenslange Rente aus, wenn man nichts unternimmt. Es ist auch möglich, 25 % oder je nach PK-Reglement auch mehr des Altersguthabens auf rechtzeitigen Wunsch als Kapital zu beziehen). Die Säule 3a muss als Kapital und nicht als Rente bezogen werden. Es ist aber möglich, mit diesem Geld danach z. B. eine Leibrente bei einer Versicherung zu erwerben.
Ich besitze ein Säule-3a-Konto mit 200 000 CHF. Kann ich die Hälfte davon auf ein zweites Konto überweisen, um beim Bezug Steuern zu sparen?
Nein, ein nachträgliches Splitting eines bestehenden Kontos ist leider nicht möglich. Sie können Ihr Konto nur als Ganzes zu einer neuen Bank transferieren, z. B. weil diese einen höheren Zins bietet.
Muss ich auf Vorsorgeguthaben in der Säule 3a Vermögenssteuern bezahlen?
Nein, die Beträge in der Säule 3a sind von der Vermögenssteuer befreit.
Wo muss ich meine Einzahlung in die Säule 3a anmelden?
Sie müssen die Einzahlung in die Säule 3a nicht anmelden. Eröffnen Sie ein Säule-3a-Konto und zahlen Sie dort in einem Kalenderjahr einen Betrag bis höchstens zum Maximalbetrag für die dritte Säule ein. Sie erhalten im Januar des folgenden Jahres eine Steuerbescheinigung (Bescheinigung der an die Säule 3a geleisteten Beiträge) von Ihrer Bank, auf der Sie die Beiträge für Ihr Säule-3a-Konto einzahlen. In Ihrer Steuererklärung können Sie diesen Betrag vom steuerbaren Einkommen in Abzug bringen und so Steuern sparen.
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