Möchten Sie im Alter finanziell abgesichert sein und Ihren Lebensstandard halten? Mit der Säule 3a können Sie freiwillig dafür sparen. Das sollten Sie wissen:
- Vorteile der 3. Säule
- Wann Sie auf Ihr Erspartes zugreifen können
- Unterschied zwischen Bank- und Versicherungslösung
- Private Vorsorge: Damit Sie im Alter genügend Geld haben, brauchen Sie rund 80 % Ihres letzten Lohns. Die 1. und 2. Säule ersetzen zusammen aber nur etwa 60 % Ihres Lohns. Deshalb ist die freiwillige private Vorsorge mit der 3. Säule sinnvoll, damit Sie Ihren Lebensstandard im Alter halten können.
- Steuervorteile: Pro CHF 1'000, die Sie in Ihre Säule 3a einzahlen, sparen Sie zwischen CHF 200 – 400 Einkommenssteuern.
- Mehrere Konten: Eröffnen Sie mehrere Säule-3a-Konten. So können Sie das Guthaben ab dem 60. Geburtstag gestaffelt beziehen. Damit optimieren Sie die fällige einmalige Besteuerung bei Auszahlung zusätzlich.
- Gebunden: Sie können nur unter bestimmten Bedingungen vorzeitig auf Ihr Guthaben zurückgreifen. Überlegen Sie sich daher gut, wie viel Geld Sie bis zu Ihrer Pensionierung nicht brauchen.
- Lösungen: Versicherungslösungen ergänzen Ihre private Altersvorsorge mit einem Versicherungsschutz bei Invalidität (Rente und Prämienbefreiung) und Tod (Todesfallkapital). . Dieser zusätzliche Schutz wird durch regelmässige Prämien finanziert, das Ihrer Prämie abgezogen wird. Dies im Gegensatz zu reinen Banklösungen.
- Definition: Was ist die Säule 3a?
- Vorteile: Wie profitieren Sie bereits heute davon?
- Maximalbetrag: Wie viel können Sie maximal pro Jahr einzahlen?
- Lösungen: Worin unterscheiden sich Bank- von Versicherungslösungen?
- Bezug: Wann können Sie auf Ihr Guthaben zugreifen?
- Anzahl Konten: Lohnt es sich, mehrere Konten zu haben?
- Produkte: Welche Produkte bieten wir Ihnen?
Die Säule 3a bietet viele Vorteile für Ihre private Altersvorsorge:
- Steuern sparen: Sie können den einbezahlten Betrag voll von Ihrem Einkommen abziehen. Dadurch sparen Sie Steuern. Die Steuerersparnis variiert je nach Wohnkanton und steuerbarem Einkommen. In der Regel sparen Sie aber zwischen CHF 200 und 400 pro CHF 1'000, die Sie einzahlen.
- Flexibel bleiben: Sie bestimmen selbst, wie viel Sie pro Jahr für Ihre private Vorsorge zurücklegen möchten. Und zwar bis zum gesetzlich festgelegten jährlichen Maximalbetrag. So können Sie je nach Ihrer finanziellen Situation entscheiden, ob und wie viel Sie pro Jahr einzahlen.
- Vorsorgelücke schliessen: Um Ihren Lebensstandard im Ruhestand halten zu können, brauchen Sie etwa 80 % Ihres letzten Lohns. So lautet eine Faustregel. Die 1. und 2. Säule ersetzen zusammen aber nur rund 60 % Ihres Lohns. Deshalb ist die private Vorsorge wichtig, um Ihre Rente aufzubessern.
- Kapital aufbauen: Das Geld, das Sie in die Säule 3a einzahlen, arbeitet für Sie. Im Laufe der Jahre kann es Zinsen und Erträge abwerfen. Diese Gewinne lassen Ihr angespartes Kapital stetig wachsen. Am Ende kann Ihnen im Alter ein ansehnlicher Betrag zur Verfügung stehen, der Ihnen finanziellen Spielraum verschafft.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen legt jährlich die Maximalbeträge der Säule 3a fest. Wie viel Sie pro Jahr maximal einzahlen dürfen, hängt davon ab, ob Sie angestellt oder selbstständig erwerbend sind:
- Angestellte mit Pensionskasse: CHF 7'056 (2025: CHF 7'258)
- Selbstständigerwerbende ohne Pensionskasse: 20 % des Nettoeinkommens, höchstens CHF 35'280 (2025: CHF 36’288)
Gut zu wissen: Damit Sie von den Steuervorteilen profitieren können, muss Ihre Einzahlung spätestens am 31. Dezember auf Ihrem Konto gutgeschrieben sein. Beachten Sie also die Feiertage und zahlen Sie rechtzeitig ein.
Sie können Ihr privates Vorsorgegeld entweder bei einer Bank oder bei einer Versicherung anlegen. Bei der Banklösung profitieren Sie von einer hohen Flexibilität. Sie sind jedoch selbst für Ihre Spardisziplin verantwortlich und geniessen keinen Versicherungsschutz. Mit der Versicherungslösung können Sie sich und Ihre Familie zusätzlich bei Invalidität oder Tod absichern. Sie besteht also aus einem Spar- und einem Versicherungsteil. Dafür zahlen Sie regelmässig Prämien.
Bei einer Banklösung haben Sie zwei Optionen. Entweder legen Sie Ihr Geld auf einem Säule-3a-Konto an und erhalten dafür Zinsen. Oder Sie wählen eine Wertschriftenlösung. Dabei legen Sie das Geld in Fonds an und partizipieren an der Börsenentwicklungen. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile:
Dem Anlagerisiko können Sie mit einem langen Anlagehorizont gegensteuern. Je länger Sie Ihr Geld angelegen, desto eher gleichen sich Rückschläge an der Börse wieder aus.
Bei den Versicherungslösungen gibt es zwei Modelle: entweder ein Bankkonto mit garantiertem Kapital oder eine Wertschriftenlösung. Sie funktionieren grundsätzlich gleich wie die Bankprodukte, bieten aber einen zusätzlichen Risikoschutz.
Im Invaliditätsfall übernimmt die Versicherung die Bezahlung der Prämien für Sie und richtet Ihnen die notwendige private Invaliditätsrente aus, im Todesfall erhalten Ihre nächsten Angehörigen eine Auszahlung. Dieser Schutz wird durch regelmässige Prämienzahlungen finanziert und reduziert den Betrag, der für Ihre Altersvorsorge angelegt wird.
Wenn Sie mehr über die Unterschiede zwischen Bank- und Versicherungslösungen erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Artikel «3. Säule: Bank oder Versicherung?».
Sie können die Leistungen aus der 3. Säule frühstens fünf Jahre vor dem AHV Referenzalter beziehen. Wenn Sie länger arbeiten, können Sie den Bezug um maximal fünf Jahre aufschieben.
Es gibt einige zusätzliche Gründe, warum Sie Ihr Guthaben aus der 3. Säule beziehen können. Dazu zählen:
- Wohneigentum: Um sich Ihren Traum vom Eigenheim zu erfüllen, können Sie auf die 3. Säule zugreifen. Mit diesem Geld dürfen Sie selbstbewohntes Wohneigentum kaufen, bauen oder eine Hypothek amortisieren.
- Auswanderung: Wenn Sie der Schweiz definitiv den Rücken kehren und auswandern, können Sie sich Ihr Guthaben aus der 3. Säule auszahlen lassen.
- Selbstständigkeit: Die Gründung eines eigenen Unternehmens erfordert in der Regel ein gewisses Startkapital. Dafür können Sie Ihr gesamtes Vermögen aus der 3. Säule beziehen.
- Einkauf in die 2. Säule: Wenn Sie Ihre Leistungen aus der 2. Säule verbessern möchten, können Sie sich mit dem Guthaben aus der 3. Säule in Ihre Pensionskasse einkaufen.
- Bezug einer IV-Rente: Wenn Sie eine volle IV-Rente beziehen und in Ihrer 3. Säule keine Invalidenleistungen versichert sind, dürfen Sie Ihr Guthaben vorbeziehen.
Tipp: Übertragen Sie Ihre 3a-Wertschriften bei der Pensionierung in Ihr privates Depot. So laufen Sie weniger Gefahr, Ihre Wertschriften zu einem ungünstigen Börsenzeitpunkt verkaufen zu müssen.
Sie können mehrere Konten haben. Je nach Kanton ist die Anzahl jedoch beschränkt. Es ist aber sehr sinnvoll, mehrere Konten zu haben. In diesem Fall können Sie Ihr Guthaben aus der privaten Vorsorge gestaffelt über mehrere Steuerjahre beziehen. So sparen Sie Steuern.
Tipp: Achten Sie aus dem gleichen Grund darauf, dass Sie Ihr Guthaben aus der 3. Säule nicht im gleichen Steuerjahr beziehen wie Ihr Pensionskassen- oder Freizügigkeits-Guthaben.
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Wählen Sie aus sechs verschiedenen Fonds.
Kombinieren Sie Risikoschutz mit flexiblem Sparen.
Angestellte, die einer Pensionskasse angehören, dürfen maximal 7'056 CHF pro Jahr in die Säule 3a einzahlen. Selbständigerwerbende, die keiner Pensionskasse angehören, dürfen 20 % des jährlichen Erwerbseinkommens einzahlen, maximal aber 35'280 CHF.