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Finance4Women Wohnungsübergabe – so gelingt sie dir ohne Komplikationen

Alle deine Möbel stehen bereits in deinem neuen Zuhause. Jetzt ist es an der Zeit, deine alte Wohnung abzugeben. Erfahre:

  • Wie die Wohnungsübergabe funktioniert
  • Worauf beim Abnahmeprotokoll zu achten ist
  • Unsere Tipps und Links helfen dir dabei
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29. April 2024 Vermögen, Anlegen
Bald beginnt für dich in ein neues Kapitel in deinem neuen Zuhause. Verabschiede dich vorher ohne Stress von deiner alten Wohnung: Hier findest du das Wichtigste zur Wohnungsübergabe – von der Endreinigung bis zum Übergabeprotokoll. Deine Checkliste für einen reibungslosen Wohnungswechsel.
Wann findet die Wohnungsübergabe statt?

Die Wohnungsübergabe findet spätestens am letzten Tag der Mietdauer statt. In der Schweiz ist es jedoch üblich, die Wohnung am nächsten Werktag zu übergeben, wenn der letzte Miettag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.

Vereinbare diesen Termin im Voraus mit der Vermieterin oder dem Vermieter bzw. mit der Verwaltung. Wenn jemand von der Reinigungsfirma bei der Übergabe dabei sein soll, stelle sicher, dass diese Person den Termin auch wahrnehmen kann. Das ist wichtig, falls du eine Endreinigung mit Abnahmegarantie vereinbart hast. Wenn du die Wohnung ausserterminlich gekündigt und eine Nachmieterin oder einen Nachmieter gesucht hast, muss diese Person ebenfalls an der Übergabe teilnehmen.

Wie läuft die Wohnungsabnahme ab?

Die Vermieterin, der Vermieter, die Besitzerin, der Besitzer oder eine beauftragte Person der Verwaltung prüft den Zustand der Wohnung. Gemeinsam geht ihr das Übergabeprotokoll durch. Eventuelle Mängel werden notiert und du übergibst die Schlüssel.

Was muss man beim Wohnungsprotokoll beachten?

Das Wohnungsübergabeprotokoll ist ein wichtiges Dokument. Es hält den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe genau fest. In der Regel füllt die vermietende Partei das Protokoll aus. Beachte folgende Punkte:

  • Vollständigkeit: Alle Räume und alle dazugehörigen Einrichtungen müssen im Protokoll aufgeführt und ihr Zustand genau beschrieben werden (v.a. bei Mängeln).
  • Mängel und Schäden: Alle Mängel oder Schäden müssen detailliert protokolliert sein. Dazu gehören auch Grösse, Ort und Art der Mängel.
  • Zählerstände: Auch die Zählerstände für Strom, Wasser und gegebenenfalls Gas gehören aufs Protokoll.
  • Schlüssel: Du gibst alle Schlüssel zurück. Diese werden im Protokoll oder auf einer separaten Quittung erfasst.
  • Unterschriften: Lies das Protokoll sorgfältig durch und unterschreibe es nur, wenn du damit einverstanden bist. Denn es gibt keine Pflicht, das Protokoll zu unterschreiben. Mit deiner Unterschrift anerkennst du allfällige Schäden und musst diese bezahlen.
  • Ausführungsdatum: Das Datum der Wohnungsübergabe muss im Protokoll vermerkt sein.
  • Anhänge: Wenn im Mietvertrag besondere Vereinbarungen getroffen wurden, wie z. B. die Erlaubnis für bauliche Veränderungen, sollten diese Dokumente dem Protokoll beigefügt werden.

Gut zu wissen: Diese Punkte gelten sowohl für die Abgabe als auch für die Übernahme einer Wohnung. Wenn du eine neue Wohnung übernimmst, hast du ausserdem 14 Tage Zeit, um nachträglich Mängel anzumelden, die nicht im Protokoll festgehalten wurden.

Nützliche Checklisten

Eine gute Vorbereitung macht die Wohnungsabgabe sorgenfreier. Als Checkliste für die Vorbereitung kannst du direkt das Wohnungsprotokoll der Abnahme nutzen. Die Wohnungsübergabe gehört zur Organisation deines Umzugs. Damit nichts vergessen geht, findest du alle notwendigen Vorkehrungen in unserer Checkliste für den Umzug.

Für welche Schäden müssen Mieter aufkommen?

Mieterinnen und Mieter sind in der Schweiz verantwortlich für:

  • Übermässige Abnutzung: Schäden, die über das Mass der üblichen Verschleisserscheinungen hinausgehen, etwa tiefe Kratzer im Parkett oder Löcher in den Wänden.
  • Nicht genehmigte bauliche Veränderungen: Hast du Veränderungen ohne die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters vorgenommen, musst du die Wohnung in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen (lassen).
  • Vernachlässigung: Schäden, die durch mangelnde Pflege oder unsachgemässen Gebrauch der Mietsache entstanden sind, wie zum Beispiel Schimmelbildung aufgrund unzureichender Lüftung.
  • Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit: Jeder Schaden, der absichtlich oder durch grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.

Wenn ein Gegenstand beschädigt ist und das Ende seiner Lebensdauer erreicht hat, bist du möglicherweise von der Haftung befreit. Mit dem Berechnungstool zur Lebensdauer findest du heraus, wie alt ein Element sein muss, damit du es nicht mehr ersetzen musst. Das Tool basiert auf der sogenannten paritätischen Lebensdauertabelle. Diese Tabelle sorgt für eine Aufteilung der Kosten für Wohnungselemente und wurde vom Mieterinnen- und Mieterverband und dem Hauseigentümerverband gemeinsam entwickelt. Wichtige Verbände der Immobilien- und Versicherungsbranche empfehlen ihre Nutzung.

Wie sauber muss die Wohnung sein?

Wenn du eine Wohnung übernimmst, hast du ein Recht auf eine saubere Wohnung. Ist dies nicht der Fall, kannst du eine nachträgliche Reinigung verlangen. Bei der Abgabe der Wohnung muss diese vollständig geräumt und gründlich gereinigt sein. Dies bedeutet:

  • Küche: Küchenflächen, -geräte und -schränke müssen innen und aussen gereinigt werden. Das gleiche gilt für den Ofen und den Kühlschrank.
  • Badezimmer: Sanitäreinrichtungen wie Toiletten, Waschbecken, Duschen und Badewannen müssen kalkfrei und hygienisch sauber sein.
  • Fenster: Fenster gilt es, innen und aussen zu putzen. Vergiss die Rahmen, die Simse, Läden oder Storen nicht.
  • Wände und Decken: Staub und Spinnweben dürfen nicht mehr vorhanden sein. Flecken müssen sofern möglich gereinigt werden. Ansonsten ist ein neuer Anstrich durch die Malerin oder den Maler fällig. Solche Fälle klärst du am besten mit der Verwaltung.
  • Einbauschränke, Regale und Ablagen: Staube sie ab und wische sie mit einem feuchten Lappen. Natürlich müssen Verunreinigungen komplett gesäubert werden.
  • Böden: Alle Bodenbeläge, inklusive Teppiche, sind zu saugen. Platten, Linoleum, Parkett und andere harte Böden müssen feucht aufgenommen werden.
  • Balkon, Terrasse, Estrich, Keller und Garage: Diese Bereiche müssen in der Regel besenrein sein. Das heisst frei von Staub, Schmutz, Laub, Spinnweben und ähnlichen Verunreinigungen.

Für eine entspanntere und sorglosere Endreinigung deiner Wohnung kannst du auch eine Reinigungsfirma beauftragen – inklusive Abnahmegarantie. Mögliche Unternehmen findest du bei unserem Partner Movu.

Mietkaution – Zum Abschluss rückerstattet

Wenn die Wohnung keine grösseren Mängel bei der Abgabe aufweist, erhältst du die hinterlegte Mietkaution vollständig zurück. Müssen Mängel behoben werden, so wird der Betrag dafür von der Kaution abgezogen. Du erhältst die Rechnung für die erledigten Arbeiten und solltest diese sorgfältig prüfen.

Deine Mietkaution solltest du ungefähr einen Monat nach deinem Auszug zurückerhalten, sofern es keine Beanstandungen gab. Das Sperrkonto, worauf das Depot einbezahlt wird, kann nicht ohne Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters aufgelöst werden. Wenn du die Mietkaution nicht zurückerhältst, solltest du die Vermieterschaft per Einschreiben um die Rückerstattung bitten. Bleibt dieser Versuch erfolglos, kannst du die Schlichtungsstelle einschalten und ein kostenloses Verfahren einleiten.

Ein Schreiben an die Stelle reicht dafür. Wenn du das Geld nicht sofort benötigst, kannst du einfach warten. Denn ein Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses muss die Bank dir den Betrag auch ohne Einwilligung der Vermieterin oder des Vermieters zurückerstatten.

  • Erkunde Möglichkeiten, um im täglichen Leben Kosten zu reduzieren.
  • Organisiere dein Haushaltsbudget, indem du dich über Sparmethoden und Investitionsstrategien informierst.
  • Informiere dich über Wege, finanzielle Selbstständigkeit zu erreichen.
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