Der Umwandlungssatz hat grossen Einfluss auf die Höhe deiner Rente aus der beruflichen Vorsorge. Darum erfährst du hier:
- Welche Umwandlungssätze gibt es?
- Wie beeinflussen sie die Höhe deiner BVG-Rente?
- Beispiele & Grafiken erklären alles einfach und verständlich
- Was ist der Umwandlungssatz?
- Berechnung der Renten-Höhe: Wie bestimmt der Umwandlungssatz die Höhe deiner BVG-Rente?
- Gesplitteter vs. umhüllender Umwandlungssatz: Welchen Einfluss haben die beiden Ansätze auf die Höhe deiner BVG-Rente
- Was beeinflusst den Umwandlungssatz?
- BVG-Reform: Welche Rolle spielt er dabei?
Der Umwandlungssatz ist ein gesetzlich festgelegter Prozentsatz von aktuell 6,8 %. Er wird verwendet, um das Altersguthaben der Pensionskasse (BVG) in eine lebenslange Rente umzuwandeln.
Wenn du dein Pensionsalter erreichst, hast du die Wahl. Du kannst dein Vorsorgeguthaben auf drei Arten beziehen:
- als einmaligen Kapitalbezug (mind. 25%)
- als lebenslange Rente
- oder als Mischform der beiden Varianten
Ein einfaches Beispiel zeigt, was es konkret bedeutet, wenn du dich für die Altersrente entscheidest. Dein angespartes Kapital wird mit dem gesetzlichen Umwandlungssatz multipliziert. Daraus ergibt sich deine jährliche Rente aus der 2. Säule. Nehmen wir an, du hast ein Altersguthaben von CHF 400'000 angespart, und der Umwandlungssatz ist 6,8 Prozent. In diesem Fall erhältst du eine Altersrente von CHF 27'200 pro Jahr (Altersguthaben × Umwandlungssatz = CHF 400'000 × 6,8%).
Es gibt aber nicht nur einen Umwandlungssatz. Dazu musst du wissen, dass die berufliche Vorsorge zwischen dem obligatorischen und dem überobligatorischen Altersguthaben unterscheidet. Es gibt das BVG-Obligatorium und das BVG-Überobligatorium. Werden beide Guthaben getrennt betrachtet, kommt der gesplittete Umwandlungssatz zum Tragen. Werden beide Guthaben zusammengerechnet und in eine Rente umgewandelt, gilt der umhüllende Umwandlungssatz.
Im Obligatorium ist dein Jahreslohn derzeit zwischen CHF 25'725 und 88'200 versichert; sprich maximal CHF 62'475. Verdienst du mehr als CHF 88'200 pro Jahr, ist dieser Betrag der überobligatorisch versicherte Teil deiner beruflichen Vorsorge.
Im obligatorischen Teil deiner beruflichen Vorsorge ist der Umwandlungssatz gesetzlich vorgeschrieben und gilt als Mindestumwandlungssatz. Wie oben erläutert, beträgt er 6,8 Prozent und ist seit 2014 unverändert. In deinem Pensionskassenausweis wird der obligatorische Teil deiner beruflichen Vorsorge oft als «Altersguthaben gemäss BVG» ausgewiesen. Wo du diesen Betrag in deinem PK-Ausweis findest, erklären wir dir im Detail in unserem Blog-Beitrag «Pensionskassenausweis lesen und verstehen».
Im überobligatorischen Teil kann deine Pensionskasse den Umwandlungssatz selbst festlegen. Man spricht von einem gesplitteten Umwandlungssatz, wenn der obligatorische und der überobligatorische Teil getrennt betrachtet und die Renten auch getrennt berechnet werden.
Beispiel für gesplitteten Umwandlungssatz
Es gibt Pensionskassen, die auf beide Teile – den obligatorischen und den überobligatorischen Teil deines Vorsorgeguthabens – einen einheitlichen Satz anwenden. Dann spricht man von einem umhüllenden Umwandlungssatz.
Unser Beispiel zeigt zwei Dinge: Einerseits erhält Laura mit dem umhüllenden Umwandlungssatz eine um CHF 3'400 geringere Rente pro Jahr als in unserem ersten Beispiel mit dem gesplitteten Umwandlungssatz. Andererseits wendet die Pensionskasse einen geringeren Umwandlungssatz (5,5%) an, als das Gesetz mit dem Mindestumwandlungssatz (6,8%) vorgibt. Dies ist jedoch erlaubt. Allerdings nur unter einer Bedingung: Niemand darf weniger als die gesetzliche Minimalrente erhalten. Die Minimalrente berechnet sich aus dem obligatorischen Teil (BVG-Obligatorium), der mit dem Mindestumwandlungssatz multipliziert wird. In unserem Beispiel sieht das so aus:
- Minimalrente:
CHF 300'000 (BVG-Obligatorium) × 6,8% = CHF 20'400 - Rente mit umhüllendem Umwandlungssatz:
CHF 400'000 (BVG-Obligatorium + Überobligatorium) × 5,5% = CHF 22'000 - Rente mit gesplittetem Umwandlungssatz:
CHF 300'000 (BVG-Obligatorium) × 6,8% + CHF 100'000 (BVG-Überobligatorium) × 5,0% = CHF 20'400 + CHF 5'000 = CHF 25'400
Da die jährliche Altersrente mit dem umhüllenden Umwandlungssatz in unserem Beispiel um CHF 1'600 höher ist als die Minimalrente, ist dieser geringere Umwandlungssatz von 5,5% zulässig.
Wenn du dich bei deiner Pensionierung für die Rente aus deiner beruflichen Vorsorge entscheidest, erhältst du sie lebenslang. Egal, wie lange du noch lebst. Die Pensionskasse berücksichtigt folgende Faktoren, die einen Einfluss auf deine berufliche Vorsorge haben:
- Lebenserwartung: Je länger du lebst, desto länger muss dir deine Pensionskasse deine Rente auszahlen. Als die 2. Säule 1985 in der Schweiz eingeführt wurde, lag die Lebenserwartung der Frauen bei gut 80 Jahren. Männer, die in diesem Jahr zur Welt kamen, erreichten im Durchschnitt ein Alter von 73,5 Jahren. Seither ist die Lebenserwartung deutlich gestiegen. Im Jahr 2022 lag sie für Frauen und Männer bei 85,4 respektive 81,6 Jahren. Das geht aus den Zahlen des Bundesamtes für Statistik hervor.
- Leistungen für Hinterbliebene: Stirbt eine Bezügerin oder ein Bezüger einer BVG-Rente, erhalten die Hinterbliebenen eine Witwenrente respektive eine Witwerrente. Wenn die Ehefrau oder der Ehemann:
• für den Unterhalt eines Kindes aufkommen muss
• das 45. Altersjahr erreicht hat und die Ehe mindestens 5 Jahre gedauert hat.
Das Gleiche gilt für eingetragene Partner. Ob Paare im Konkubinat Anspruch haben, hängt vom Reglement der Pensionskasse ab. Kinder erhalten eine Waisenrente bis zu ihrem 18. Geburtstag oder bis zum Alter von 25 Jahren, wenn sie in Ausbildung sind.
- Technischer Zinssatz: Schliesslich beeinflusst auch der Anlageerfolg der Pensionskasse, wie gut deine Rente finanziert ist. Hier kommt der sogenannte technische Zinssatz ins Spiel. Er drückt – vereinfacht gesagt – aus, wie hoch die Rendite auf demjenigen Teil deines angesparten Kapitals ist, den du noch nicht als Rente bezogen hast.
Nehmen wir an, du hast bis zu deiner Pensionierung CHF 400'000 Altersguthaben in der 2. Säule angespart und entscheidest dich für die lebenslange Altersrente. Jeden Monat erhältst du einen Teil davon als Rente. Den Rest legt die Pensionskasse risikoarm an und erwartet eine langfristige Rendite. Wie hoch diese ist, sagt dir der technische Zinssatz. Wenn die Pensionskasse einen hohen technischen Zinssatz hat, musst du genau hinschauen. Dann geht sie allenfalls ein höheres Anlagerisiko ein. Was du sonst noch bei deiner Pensionskasse beachten solltest und wie du beurteilst, ob du eine gute PK hast, erfährst du in unserem Blog «Gute Pensionskasse: Wie beurteile ich das?».
Die Veränderung der wichtigsten Kennzahlen der 2. Säule zeigt, dass sich die Rahmenbedingungen seit der Einführung der beruflichen Vorsorge im Jahr 1985 verändert haben. Wir leben im Durchschnitt deutlich länger. Im Gegenzug wurden die gesetzlich vorgeschriebene Mindestverzinsung der BVG-Guthaben und der Mindestumwandlungssatz schrittweise gesenkt.
1985 |
2014 |
2017 |
2023 |
2024 | |
Mindestumwandlungssatz der PK | 7,2% | 6,8% | 6,8% | 6,8% | 6,8% |
Vorgeschriebene Mindestverzinsung | 4% | 1,75% | 1% | 1% | 1,25% |
Lebenserwartung Frauen/ Männer (Jahre) | 80,2/73,5 | 85,2/81 | 85,4/81,4 | 85,7/81,6 | 85,4/81,6 |
Um die 2. Säule langfristig auf eine solide finanzielle Basis zu stellen, diskutiert die Politik derzeit eine entsprechende BVG-Revision. Ein Streitpunkt ist die Höhe und eine allfällige Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,0 Prozent.
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