Am Wohneigentum hängen Versicherungen. Was passiert beim Immobilienverkauf mit der Gebäudeversicherung und der Haushaltversicherung?
Vor dem Verkauf
Mit einer Gebäudeversicherung ist Ihnen ein Rundum-Schutz für das Wohneigentum und die Gebäudeumgebung wie den Garten oder das Schwimmbad sicher. Sie deckt Brand- und Wasserschäden, Schäden durch Glasbruch, Hagel und Schneedruck (ausgenommen sind Hagel- und Schneedruckschäden an Pflanzen), Erdrutsch oder Überschwemmung und sichert dadurch vor sogenannten Elementarereignissen ab. In den meisten Kantonen greift dafür die obligatorische Versicherung der kantonalen Gebäudeversicherung. In den Kantonen Obwalden, Schwyz und Uri sowie im Bezirk Oberegg im Kanton Appenzell-Innerrhoden können Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer ihre Gebäudeversicherung bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abschliessen. Und in den Kantonen Genf, Tessin, Wallis und Appenzell-Innerrhoden ohne Bezirk Oberegg ist die Gebäudeversicherung freiwillig. Doch auch hier sind die meisten Gebäude versichert. Private Versicherer bieten dafür Gebäudeversicherungen an.
Verkaufen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung, geht die obligatorische Versicherung der kantonalen Gebäudeversicherung automatisch auf die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer über. Das Gesetz sieht dies so vor. Dasselbe gilt für die privaten Gebäudeversicherungen. Die neue Besitzerin oder der neue Besitzer hat die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach der Handänderung zu kündigen. Erwerben Sie ein neues Objekt, müssen oder können Sie je nach Kanton dafür eine neue Gebäudeversicherung abschliessen, respektive übernehmen Sie die bestehende der Verkäuferin oder des Verkäufers.
Vor dem Verkauf
Für den Schutz innerhalb der eigenen vier Wände ist die Haushaltversicherung zuständig. Sie tritt bei Brand, Rauch, Blitzschlag und Elementarereignissen wie Hochwasser, Sturm oder Hagel in Kraft und deckt die entstandenen Schäden. Im Unterschied zur Gebäudeversicherung geht es bei der Haushaltversicherung immer um die Schäden am Hausrat, nicht am Gebäude.
Nach dem Verkauf
Weil sich mit dem Verkauf der eigenen Immobilie meistens auch der Hausrat verändert, lohnt sich eine genaue Überprüfung der Haushaltversicherung. Je nachdem wie die anschliessende Wohnsituation aussieht, gilt es die Haushaltversicherung entsprechend anzupassen.
Das Risiko sollten Sie neu bewerten, die Versicherungssumme, den Versicherungsort sowie Deckungsänderungen überprüfen. Als Eigentümerin oder Eigentümer beispielsweise braucht es die Deckung für Mieterschäden nicht. Ziehen Sie aber vom Wohneigentum in ein Mietobjekt, müssen Sie eine solche in Ihre Hausratversicherung einschliessen.
Zudem sollten Sie prüfen, ob es Überschneidungen gibt, etwa bei der Glasdeckung; in der Regel ist diese in der Hausratsversicherung enthalten. War sie aber Teil der Gebäudeversicherung, fehlt sie in der Hausratversicherung und muss neu abgeschlossen werden. Dasselbe gilt auch für die Sachversicherung Diebstahl.
Oftmals verändert sich mit einem Immobilienverkauf auch die Lebenssituation. Einen Blick auf die Lebensversicherung zu werfen – diese anzupassen oder abzuschliessen –, kann sich zu diesem Zeitpunkt besonders lohnen.