1. Säule, 2. Säule, 3. Säule – Welche Vorsorge Sie wie absichert
Mit der Pensionierung beginnt ein neuer Lebensabschnitt – mit vielen Freiheiten, viel Freizeit, aber auch mit weniger Geld. Wer nicht mehr arbeitet, hat kein Einkommen mehr. Aber keine Sorge: Die finanzielle Sicherheit im Alter bleibt dank der Schweizer Altersvorsorge bestehen. Die 1. und die 2. Säule sichern Ihre Existenz. Wollen Sie Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten, benötigen Sie zwingend auch Gelder aus der 3. Säule. Mit welchem Geld Sie bei Ihrer Pensionierung rechnen können, woher dieses stammt und warum Sie Vorsorgelücken unbedingt vermeiden sollten, darüber informiert Sie unser Ratgeber.
- In der Schweiz setzt sich die Altersvorsorge aus den drei Säulen staatliche Vorsorge, berufliche Vorsorge und private Vorsorge zusammen.
- Wer richtig vorsorgt und plant, kann im Alter mit 80% des letzten Lohns rechnen.
- Aufgepasst bei Beitragslücken; diese können die AHV-Rente kürzen und sollten daher vermieden werden.
- Das Drei-Säulen-System wurde 1972 in der Bundesverfassung verankert.
- Die Maximalrente für Einzelpersonen beträgt CHF 2’390 pro Monat, für Ehepaare CHF 3’585.
- Erwerbstätige mit Pensionskasse können jährlich maximal CHF 7'056 in die 3. Säule einzahlen, Selbständige ohne Pensionskasse 20 Prozent des Jahreseinkommens, max. CHF 35'280.
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Die staatliche, die berufliche und die private Vorsorge bilden das Fundament der Schweizer Altersvorsorge. Die drei Säulen sorgen für finanzielle Sicherheit im Alter und sollen den Lebensstandard nach der Pensionierung aufrechterhalten. Während die 1. und die 2. Säule obligatorisch sind, basiert die 3. Säule auf Freiwilligkeit. Der Umfang der Altersleistung aus den drei Säulen ist individuell und hängt einerseits vom Einkommen und von der Beitragsdauer wie auch von den freiwilligen Einzahlungen ab.
Staatliche Vorsorge
Mit Geldern aus der 1. Säule können Sie im Alter garantiert rechnen. Die staatliche Vorsorge ist für alle obligatorisch und beinhaltet die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV), den Erwerbsersatz während des Dienstes (EO) und bei Mutterschaft sowie die Arbeitslosenversicherung (ALV). Haben Sie Ihr ordentliches Pensionsalter erreicht, erhalten Sie eine AHV-Rente. Deren Höhe ist abhängig vom durchschnittlichen Einkommen und von der Anzahl Beitragsjahre. Die Maximalrente für Einzelpersonen liegt bei CHF 2’390 pro Monat, für Ehepaare bei CHF 3’585. Die Minimalrente beträgt CHF 1’195 monatlich für Einzelpersonen und CHF 2’390 für Ehepaare.
Berufliche Vorsorge
Arbeitnehmende mit einem Mindesteinkommen von jährlich CHF 21’510 sind auch über die 2. Säule obligatorisch versichert und erhalten im Alter entsprechend Gelder daraus. Selbständigerwerbende hingegen sind nicht obligatorisch in der 2. Säule versichert, können sich ihr aber freiwillig anschliessen. Die Leistungen der beruflichen Vorsorge ergänzen die existenzsichernde Rente der 1. Säule und sollen die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards ermöglichen – zusammen sollen 60 Prozent des letzten Lohns erreicht werden.
Private Vorsorge
Wer eine 3. Säule hat, erhält im Alter auch daraus Gelder. Anders als die 1. und die 2. Säule ist die private Vorsorge aber freiwillig. Sie ist individuell, steuerbegünstigt und steht allen Erwerbstätigen offen. Die 3. Säule deckt Vorsorgelücken und hilft beim Vermögensaufbau. Wie hoch der angesparte Betrag bei der Pensionierung ist, hängt von den getätigten Einzahlungen ab.
So funktioniert die Säule 3a
Erwerbstätige mit Pensionskasse können jährlich maximal CHF 7'056 einzahlen, Selbständige ohne Pensionskasse 20 Prozent des Jahreseinkommens (maximal CHF 35'280). Bis zur Auszahlung der Vorsorgebeiträge fallen für Ihr Guthaben in der 3. Säule keine Einkommens- und Vermögenssteuern an. Diese werden erst beim Bezug fällig – und zwar zu einem reduzierten Satz. Verfügen Sie über mehrere Säule-3a-Konten, lohnt es sich, diese gestaffelt aufzulösen.
Warum die 3. Säule so wichtig ist
Die garantierten Gelder aus der 1. und der 2. Säule ergeben zusammen 60 Prozent Ihres letzten Lohns. Oft reicht dieses Geld nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Umso wichtiger ist die 3. Säule. Denn sie hat zum Ziel, die Altersleistungen um weitere 20 Prozent aufzustocken, um zusammen mit der 1. und der 2. Säule auf insgesamt 80 Prozent des letzten Lohns zu kommen. Frühzeitig mit der Säule 3a vorzusorgen, zahlt sich im Alter also aus.
Denken Sie unbedingt daran, regelmässig in die AHV einzuzahlen. Tun Sie das nicht, riskieren Sie Lücken – und diese können Ihre AHV-Rente kürzen. Die gute Nachricht: Im Falle von Beitragslücken können Sie die fehlenden Beiträge nachzahlen und die Lücken dadurch wieder schliessen. Aber aufgepasst: Nachzahlungen sind nur möglich für Lücken während der letzten fünf Jahre und für Zeiten, in denen Sie in der Schweiz versichert waren.
Beitragslücken können entstehen, wenn Sie einen längeren Auslandaufenthalt machen, während des Studiums keine AHV-Beiträge bezahlen, viele und kurze Arbeitseinsätze bei verschiedenen Arbeitgebenden tätigen oder bei einem Unfall oder einer Krankheit Taggeldleistungen einer Versicherung beziehen. Die Ausgleichskasse gibt detailliert Auskunft über mögliche Lücken. Hier können Sie einen Gesamtauszug bestellen.
Grundsätzlich gilt: je früher, desto besser. Es lohnt sich, bereits ab dem ersten Lohn etwas zur Seite zu legen. Dadurch wird der Zinseszins-Mechanismus effektiv ausgenutzt und der Kapitaleinsatz reduziert.
Sie können mehrere Säule-3a-Konten bei mehreren Banken und Versicherungen halten. Pro Vorsorgestiftung sind maximal fünf Konten möglich. Sie können beispielsweise bei vier Instituten acht Konten gleichzeitig halten. Als optimale Lösung empfehlen wir Ihnen, maximal fünf Konten gleichzeitig zu führen.
Bei der Auszahlung wird Ihr Guthaben in der Säule 3a separat von Ihrem Einkommen zu einem reduzierten Tarif besteuert. Die Steuersätze dafür sind von Kanton zu Kanton verschieden.
Das hängt von Ihrer Situation ab: Eine freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse ist möglich, wenn Sie erwerbstätig und bei einer Pensionskasse versichert sind, eine Beitragslücke besteht – beispielsweise aufgrund eines Stellenwechsels, Auslandaufenthalts, einer Scheidung oder Mutterschaft – und keine Sperrfristen abzuwarten sind. Die 3. Säule ist etwas flexibler: In diese kann einzahlen, wer in der Schweiz erwerbstätig ist und ein AHV-pflichtiges Einkommen hat. Während bei der 3. Säule die Devise «je früher, desto besser» gilt, lautet sie für den Einkauf in die Pensionskasse: Je kürzer die Dauer bis zum Kapitalbezug, desto rentabler. Bei vielen Erwerbstätigen macht es daher durchaus Sinn, erst kurz vor der Pensionierung in die Pensionskasse einzuzahlen.